Baupartner finden
Worauf Sie bei der Suche achten sollten

"Wir wollen bauen! Nur mit wem?" Hausangebote gründlich zu prüfen, schützt vor unliebsamen Überraschungen. Denn einige Fallstricke lauern. Wie Sie die beste Wahl treffen, erfahren Sie hier. Lesen Sie in diesem Artikel worauf es bei dem Baupartner ankommt, welche typischen Fehler auftreten können und vieles mehr!

Worauf kommt es beim Baupartner an?

Das Problem: Angebote sind schwer vergleichbar und Verbraucher müssen aus zahlreichen Angeboten einen geeigneten Baupartner ausfindig machen sowie das jeweilige Haus bewerten.

Kostenlose Immobilienbewertung

Die Bewertung von Vertragsentwürfen sowie Bau- und Leistungsbeschreibungen, die die meisten zum ersten Mal vor sich liegen haben, ist nicht leicht. Oft lassen sich Angebote der Baupartner nur schwer vergleichen. Was sich für baufachliche Laien erst gut anhört, kann in der Umsetzung dann zu bösen Überraschungen führen.

Fallstricke, die in gängigen Vertragsformulierungen lauern, müssen erkannt und vor der Unterschrift ausgemerzt werden. Das erfordert gründliches Prüfen und konsequentes Verhandeln beim Bauvertrag. Der Slogan "Bauen zum Festpreis" trifft den Nerv privater Bauherren, die nach Kostensicherheit suchen. Doch längst nicht in allen Verträgen gilt der Pauschalfestpreis für die gesamte Bauphase. Oft wird er nur über einen begrenzten Zeitraum garantiert. Kommt es zu Verzögerungen bei der Baugenehmigung oder dem Baufortschritt, kann diese Zeit schnell überschritten werden. Es droht ein spürbarer Kostenaufschlag.

Zudem bezieht sich der Festpreis nur auf den in der Bau- und Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungsumfang. In diesen müssen die eigenen Wünsche rechtzeitig eingebracht werden, damit sie Bestandteil des Festpreises werden. Leistungen und gewünschte Ausstattungsqualität müssen deshalb vor Vertragsabschluss detailliert vereinbart werden. Änderungen während der Bauphase werden teuer.

Was sind typische Fehler?

Die Planung umfasst nicht alle Planungsleistungen! Komplettanbieter werben gern damit, dass auch Planungsleistungen im Preis enthalten sind. Allerdings werden im konkreten Angebot oft nur allgemeine Aussagen zu deren Umfang gemacht.

So werden Ausführungspläne nicht als Leistungsbestandteil benannt, obwohl sie von den meisten Landesbauordnungen gefordert werden.

Immer komplexere Anforderungen an die Haustechnik erfordern zudem Fachplanungen, die der Baupartner oft nicht übernimmt. Auch hier bedarf es einer Klarstellung, wer dafür Verantwortung und Kosten trägt. Zudem sollte im Vertrag eindeutig geregelt sein, welche Unterlagen dem Bauherren auszuhändigen sind.

Was hat es mit dem Begriff "schlüsselfertiges Bauen" auf sich?

Achtung: Schlüsselfertig bauen suggeriert, dass sich die Baupartner-Firma um alles kümmert. Doch der Begriff ist nicht eindeutig rechtlich definiert. Der Auftragnehmer schuldet nur das, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung zwischen Auftraggeber und Baupartner vereinbart ist. Taucht etwa der Begriff "bauseits" auf, dann ist diese Leistung Sache der Bauherren - beispielsweise der Erdaushub für Fundament oder Keller.

Folgende Hausanschlüsse gehören zumeist nicht zum Leistungsangebot der Baupartner, obwohl ohne diese Anschlüsse ans öffentliche Netz kein Haus funktionstüchtig ist:

  • Abwasser
  • Wasser
  • Strom
  • Gas

Oft fehlen auch die Maler- und Belagsarbeiten bei den Baupartner-Leistungen. Viele Hausangebote und Immobilienpreise weisen deutliche Unterschiede im zugesicherten Fertigstellungsgrad auf.

Zahlung nach Baufortschritt?

Hier sind Anbieter beim Wort zu nehmen. Beim Prüfen der Zahlungspläne ist größte Aufmerksamkeit geboten. Scheinbar unwichtige Formulierungsunterschiede können gravierende Folgen haben. Verbraucher sind gegenüber den Baupartnern nicht in finanzieller Vorleistungspflicht. Im Zahlungsplan geforderte Raten müssen dem Wert der erbrachten Leistungen entsprechen. Nicht selten werden geforderte Abschläge jedoch zu hoch angesetzt, wodurch Bauherren mehr bezahlen als nötig.

Auch lohnt es sich, genau auf den Zeitpunkt der Ratenzahlung zu achten. Soll beispielsweise vor Beginn des Fenstereinbaus für diese Arbeiten gezahlt werden, gehen Bauherren in Vorleistung. Das BGB räumt privaten Bauherren das Recht ein, von ihren Auftragnehmern eine auf den Werkvertragspreis bezogene fünfprozentige Fertigstellungssicherheit zu erhalten. Bauunternehmer können dafür eine Fertigstellungsbürgschaft oder die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes wählen.

Wir fassen für Sie zusammen

Einen passenden Baupartner zu finden, ist nicht wirklich einfach und auch nicht selten mit möglichen Fallen verbunden. Sie wissen aber nun, welche Fehler Sie umgehen sollten und dass Sie bei dem Begriff "schlüsselfertig Bauen" eine kritische Haltung einnehmen sollten. Nun können Sie sich optimal vorbereitet auf die Baupartner-Suche begeben.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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