Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Wo liegen die Unterschiede?

Eigentümer, die ihre Immobilie vermieten oder verkaufen möchten, müssen – von wenigen Ausnahmen abgesehen – einen Energieausweis für ihre Gebäude ausstellen lassen. Dieser Ausweis bewertet ein Gebäude auf seine energetische Effizienz. Dabei müssen sie sich zwischen zwei Varianten entscheiden: Dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis. Was die Unterschiede sind und welcher gebraucht wird, erklären wir hier.

Der Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Er enthält unter anderem Angaben zur Höhe des Energiebedarfs bzw. -verbrauchs sowie den verwendeten Energieträger. Ausstellung, Verwendung und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt.

Bei Ausweisen, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt wurden, wird die Effizienzklasse ausgezeichnet. Sie reichen von A (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient).

In der Regel umfasst der Ausweis fünf Seiten und muss den Interessenten spätestens bei der Besichtigung der Immobilie vorgelegt werden. Ohne diese Angaben droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Der Ausweis hat eine begrenzte zeitliche Gültigkeit von zehn Jahren. Kann aber nach Renovierungs- und Sanierungsarbeiten neu erstellt werden, wenn sich dabei die Energieeffizienz der Immobilie verändert hat.

Befreiung von der Energieausweispflicht

Bevor Sie beginnen, beide Varianten der Energieausweise zu vergleichen, besteht eine Möglichkeit, dass Ihr Gebäude von dieser Pflicht sogar befreit ist. Dies ist der Fall wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Das Gebäude steht unter Denkmalschutz,
  • das Gebäude hat weniger als 50 qm Fläche,
  • Bauten, die nur periodisch geheizt, gekühlt oder genutzt werden, wie etwa Ferienhäuser,
  • bei speziellen Gebäuden, die nur geringfügig beheizt werden, wie Betriebsgebäude, Ställe, Gewächshäuser,
  • Sie sind Vermieter einer Immobilie, bei der das Mietverhältnis schon bei Einführung der Energieausweis-Pflicht bestand.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis: Die Unterschiede

Der Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis bewertet den theoretischen Energiebedarf, der sich aus dem Zustand des Gebäudes ergibt. Dafür liegen alleine bauliche Aspekte wie Heizungsanlage, Qualität der Fenster oder Dämmung zugrunde. Die durch das aufwendige Berechnungsverfahren ermittelten Daten ermöglichen den objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten. Außerdem lassen sich mit diesem Verfahren energetische Schwachstellen des Gebäudes erkennen. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen für den Eigentümer sind auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie abgestimmt. Somit gibt der Bedarfsausweis also nicht nur einen Ist-Zustand an, sondern zeigt auch auf, welche Möglichkeiten zur Energie- und damit Kosteneinsparung für die konkrete Immobilie bestehen.

Die Kosten für den Bedarfsausweis liegen bei mehreren Hundert Euro. Für diesen muss ein Ausstellungsberechtigter das Gebäude meist vor Ort untersuchen und bewerten. Zu den Ausstellungsberechtigten gehören unter anderem Hochschulabsolventen in den Bereichen Physik, Maschinenbau und Architektur. Mittlerweile gibt es jedoch Möglichkeiten, den Bedarfsausweis auch online erstellen zu lassen. Jedoch sollten Sie hierbei beachten, dass bei falschen Angaben (auch bei Unwissen) so ein Energieausweis ungültig sein kann.

Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jeder einen Bedarfsausweis für seine Immobilie erstellen lassen. Verpflichtend jedoch ist er bei Neubauten oder bei Änderung von Gebäuden und bei alten Bestandsgebäuden, welche nicht die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten.

Der Verbrauchsausweis

Im Gegensatz zum Bedarfsausweis bewertet der Verbrauchsausweis nur den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner eines Gebäudes. Hierfür liegen die Kosten zwischen 25 und 100 Euro. Somit ist das die günstigere Variante, leider aber weniger aussagekräftig und nicht immer die zulässige Lösung.

Der verbrauchsbasierte Energieausweis wird aus den Daten aus Heizkostenabrechnungen für mindestens 3 aufeinander folgende Abrechnungsperioden für alle Wohneinheiten erstellt. Dies soll Aussageungenauigkeiten aufgrund des Nutzerverhaltens entgegenwirken. Um eine energetische Bewertung und eine Vergleichbarkeit mit entsprechenden Referenzdaten zu ermöglichen, müssen die Daten einer Witterungsbereinigung unterzogen werden. Dafür wird ein Klimakorrekturfaktor ermittelt.

Voraussetzungen

Der Verbrauchsausweis reicht nur für Gebäude aus, in denen sich mindestens fünf Wohnungen befinden oder für die ein Bauantrag vorliegt, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Oder aber auch, wenn das Gebäude nach der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 nachgerüstet wurden.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis: Zusammenfassung

Beim direkten Vergleich beider Ausweise ist Vorsicht geboten: Verbrauchs- und Bedarfsausweise enthalten zwar dieselbe Effizienzskala – deren Bewertungen können aber für ein und das selbe Gebäude unterschiedlich ausfallen. In der folgenden Tabelle sehen Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Verbrauchsausweis Bedarfsausweis
Benötigte Daten Heizkostenabrechnungen aus mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden Grundlegende Informationen zum energetischen Zustand des Gebäudes: Heiztechnik, Baujahr, Dämmung, etc.
Kosten 25 bis 100 Euro, online möglich Meist durch eine Vor-Ort-Besichtigung durch einen Fachmann, mehrere Hundert Euro
Modernisierungs- Empfehlungen Es können keine spezifischen Modernisierungsmaßnahmen empfohlen werden, da Gebäudehülle und Anlagentechnik nicht berücksichtigt werden. Modernisierungsempfehlungen beziehen sich auf die vorhandene Bausubstanz und Anlagentechnik und geben konkrete Hinweise auf energetisch Schwachstellen des Gebäudes.

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