Bauland ist nicht gleich Bauland. Hier finden Sie alle Informationen rund um erschlossenes und unerschlossenes Bauland sowie die Umwandlung von Bauerwartungsland zu Bauland.
Beim Thema Grundstücksverkauf unterscheidet man im Wesentlichen vier verschiedene Arten:
Als Verkäufer können Sie je nach Art des Baulandes unterschiedlich hohe Preise erzielen. Diese sind davon abhängig wie sicher die Erlaubnis zur Bebauung ist und was noch alles vorbereitet werden muss.
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Für Bauland liegt bereits ein Bebauungsplan vor und das Grundstück ist prinzipiell bebaubar. Voraussetzung für den Bau eines Hauses auf diesem Grundstück ist eine Baugenehmigung oder ein Bauvorbescheid. In den meisten Fällen ist Bauland noch nicht erschlossen. Strom- Wasser-, Abwasser- und Gasleitungen sind also noch nicht oder nur teilweise verlegt.
Beim freien Bauland (oder Fertigbauland genannt) sind alle rechtlichen Voraussetzungen für den Bau geklärt. Wer hier bauen möchte, braucht seinen Antrag auf Baugenehmigung nur noch bei den Behörden einzureichen. Allerdings sind im Kaufpreis von Fertigbauland die Kosten für die Erschließung von Strom, Wasser, Abwasser und Gas noch nicht enthalten. Der Bauherr muss sie anteilig nach den jeweils vor Ort geltenden Vorschriften übernehmen.
Beim fertigen freien Bauland sind dagegen die Kosten für die Erschließung der Fläche bereits enthalten. Das Bauland steht also unkompliziert bereit für den Bau des Hauses. Fertiges, freies Bauland finden Sie vor allem in bestehenden Neubaugebieten.
Als Bauerwartungsland gelten Flächen, die im Flächennutzungsplan der Gemeinde als künftiges Bauland deklariert sind oder Flächen, für die eine künftige Bebaubarkeit erwartet wird.
Der Kauf von Bauerwartungsland ist spekulativ. Letztendlich entscheidet die Gemeinde, ob sie Bauerwartungsland wirklich zu Bauland umwandelt. Selbst wenn im Kaufvertrag für das Grundstück „Bauerwartungsland“ steht, ist die spätere Umwandlung in Bauland rechtlich nicht einklagbar. Bauerwartungsland ist günstiger als Bauland und teurer als beispielsweise landwirtschaftliche Flächen.
Ein Bebauungsplan ist die Voraussetzung für die Umwandlung von Bauerwartungsland in Bauland. Der Bebauungsplan kann von privaten Investoren oder von der Gemeinde aufgestellt werden, und die Fläche muss von der Behörde zu einem Ortsteil erklärt werden. Informationen über den Stand der Planungen können bei den zuständigen Behörden bekommen.
Genauso wie beim Verkauf von Bauwerken (Häuser, Wohnungen) ist für die Veräußerung von Grundstücken ein Kaufvertrag erforderlich. Laut § 311b BGB bedarf es der notariellen Beurkundung, wenn das Eigentum an einem Grundstück oder grundstücksgleichen Rechten übertragen werden soll. Die Notarkosten berechnen sich nach dem Wert des Grundstückes.
Bevor Sie verkaufen, prüfen Sie, um welche Art von Bauland es sich handelt. Wenn Sie sich unsicher sind, holen Sie entsprechende Informationen bei den zuständigen Behörden Ihrer Stadt bzw. Ihrer Gemeinde ein.
Auskunft über den Wert den Baulandes gibt der sogenannte Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert ist ein amtlicher Durchschnittswert zur Bestimmung des Wertes von Bauland bzw. Grundstücken. Die Veröffentlichung erfolgt über Bodenrichtwertkarten oder -tabellen. Die Richtwerte können bei den zuständigen Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse eingesehen oder angefragt werden.
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Wenn Sie ein großes Grundstück verkaufen wollen, dann ziehen Sie auch eine Aufteilung des Grundstückes in Erwägung. Oft können Sie höhere Erträge erzielen, wenn Sie mehrere (kleinere) Grundstücke verkaufen als ein großes.
Ein großes Grundstück kann man auch teilen. Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen. In einigen Bundesländern benötigen Sie für das Teilen von Grundstücken eine Genehmigung. Das örtliche Bauamt kann Aufschluss darüber geben, was mit dem Grundstück passieren darf und was nicht. Für die Prüfung benötigt das Amt von Ihnen Informationen, wie zum Beispiel:
Die finale Aufteilungsgenehmigung erhalten Sie erst dann, wenn alle Bedingungen erfüllt wurden. Oftmals stellt die zuständige Behörde jedoch einen Zwischenbescheid aus.
Liegt das Bauland in einem Bundesland, in dem Grundstücke ohne eine amtliche Aufsicht geteilt werden dürfen, dürfen Sie trotzdem nicht einfach mit der Teilung loslegen, sondern Landes- und Bundesgesetze berücksichtigen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde über die Vorschriften.
Bevor Sie mit der Vermarktung des Grundstücks beginnen, sollten Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen. So benötigt der potentielle Käufer zur Prüfung und Vorlage bei der Bank:
Für die Vermarktung sind außerdem Außen- und Luftbildaufnahmen des Grundstücks sinnvoll. Fotos sind sowohl für Ihre Anzeige als auch für ein Exposé sinnvoll, denn Interessenten können sich so ein besseres Bild vom Grundstück machen.
Bauland ist für verschiedene Zielgruppen interessant. Hier ist auch wiederum relevant, um was für eine Art von Bauland es sich handelt. Privatpersonen übernehmen am liebsten fertiges, freies Bauland, das sozusagen schon „schlüsselfertig“ ist. Bauträger und Projektentwickler nehmen es auch gern in Kauf, sich um sämtliche Formalitäten selbst zu kümmern, wenn Sie dafür das Grundstück günstiger erwerben können.
Interessant ist auch, wie das Grundstück bebaut werden darf. Kann es nur mit einer oder zwei Wohneinheiten bebaut werden, dann bietet sich in der Regel ein Privatverkauf an. Bei einem Grundstück, das den Bau eines Mehrfamilienhauses oder einer Reihenhaussiedlung ermöglicht, macht es Sinn, sich direkt an Bauträger zu wenden.