Kreditnehmer, die vor langer Zeit Immobilienkredite zu höheren Zinsen als derzeit üblich aufgenommen haben, können nachträglich eventuell doch noch vom niedrigen Zinsniveau profitieren. Denn: Viele der älteren Verträge für Immobilienkredite sind fehlerhaft. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, die mehrere Tausend Immobilienkreditverträge geprüft hat. Die Verbraucherschützer machen Schuldner darauf aufmerksam, dass fehlerhafte Verträge für Immobilienkredite widerrufen werden können.
„Im Falle falscher Widerrufsbelehrungen in Immobilienkrediten können Kreditnehmer noch Jahre nach Kreditaufnahme den Vertrag widerrufen. Dadurch haben Verbraucher die Möglichkeit, teure Kredite ohne oder nur mit geringen Kosten vorzeitig abzulösen sowie alte Verträge in neue Darlehen zu günstigeren Konditionen umzuschulden“, teilt die Verbraucherzentrale Hamburg mit und zeigt an Beispielen aus ihrer Beratung, was im Einzelfall möglich ist: „So musste Herr F. für sein vorzeitig gekündigtes Immobiliendarlehen nur noch 2.223 Euro statt 5.262 Euro an die Sparda-Bank zahlen. Die ING-Diba erstattete Frau S. mit 3.974 Euro die Hälfte der von ihr geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung. Herr P. konnte seinen teuren Immobilienkredit ohne jegliche Kosten vier Jahre früher ablösen. Die Eheleute R. schuldeten ein altes Immobiliendarlehen in einen neuen Vertrag um und sparen so in den kommenden sieben Jahren monatlich 362,50 Euro.“
Die Hamburger Verbraucherschützer haben die Erfahrung gemacht, dass die Fehlerquote vor allem bei den kleineren Kreditinstituten hoch ist. Großbanken wie die Commerzbank, die Deutsche Bank oder die HypoVereinsbank hätten eine geringere Fehlerquote. Wer seine Kreditverträge prüfen lassen möchte, kann sich an die Verbraucherzentralen oder an Fachanwälte wenden.
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