Die ersten Schritte zum Immobilieneigentum

Die perfekte Lage, ein gut geschnittenes Haus und auch der Kaufpreis muss stimmen: Wer eine Immobilie kaufen möchte, hat viele Ansprüche. Und das auch zu Recht, denn schließlich muss der Immobilienkauf gut durchdacht sein, weil er langfristige Auswirkungen auf das weitere Leben hat. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie auf dem Weg zum Immobilieneigentum die häufigsten Fehler vermeiden. Wer seine Traumimmobilie gefunden hat, sollte nichts überstürzen. Einige Fehler machen Immobilieninteressenten nämlich immer wieder: Ob es nun eine unzureichende Besichtigung ist, der Kaufvertrag nicht genau unter die Lupe genommen wird oder der Modernisierungsbedarf unterschätzt wird – all das kann man vermeiden und sich so einen guten Start zum Immobilieneigentum sichern.

Die gründliche Besichtigung

Oft wird ein Haus schon nach nur einer einzigen Besichtigung gekauft und diese dauert meist nicht länger als eine halbe Stunde. In dieser kurzen Zeit kann natürlich nicht alles entdeckt und gut durchdacht werden. Vermeiden Sie also Überraschungen und planen Sie ruhig mehrere Besichtigungen ein:

  • Die Erstbesichtigung: Hierbei sollten Sie einen ersten Eindruck und Überblick über die Immobilie bekommen. Fühle ich mich wohl? Kann ich mir vorstellen, hier zu wohnen?
  • Die Folgebesichtigung: Hat die Immobilie bei der Erstbesichtigung einen guten Eindruck gemacht, sollte eine weitere Besichtigung erfolgen. Dabei sollte das Haus nun gründlich überprüft werden. Weist die Immobilie irgendwelche Schäden auf? Besteht Modernisierungsbedarf? Wenn ja: Bin ich auch bereit, viel Arbeit in das Haus zu stecken? Falls Sie eine eigene Immobilie bauen, entspricht die Bauabnahme in dem Fall einer Besichtigung. Lesen Sie hier mehr über die Bauabnahme.

Und auch wenn die oberflächlichen Dinge für einen guten ersten Eindruck sorgen können, sollten Sie sich nicht vom Aussehen der Wände, Böden, usw. täuschen lassen. Das sind Dinge, die sich relativ schnell und günstig ändern lassen. Viel wichtiger ist der Zustand wesentlicher Bauteile wie des Kellers, des Daches, der Fenster, der Heizung sowie der Wasser- und Abwasserleitungen. Fällt Ihnen irgendetwas auf, was Sie skeptisch werden lässt, sollten Sie Ihre Fragen vom Verkäufer klären lassen. Ein gebrauchtes Haus wird nämlich so gekauft, wie Sie es bei der Besichtigung sehen. Spätere Schadensersatzansprüche können nur sehr schwierig durchgesetzt werden und auch nur dann, wenn den Vorbesitzern wissentliches Verschweigen eines Mangels nachgewiesen werden kann.

Die passende Immobilie gefunden? Die Unterlagen prüfen

Haben Sie nun die richtige Immobilie gefunden, sollten Sie nicht zu voreilig handeln, die nötigen Unterlagen vor dem Kauf einsehen und gegebenenfalls von einem Experten prüfen lassen. Achten Sie auf Dokumente wie:

  • Energieausweis: Der Immobilienverkäufer ist verpflichtet, Ihnen den Energieausweis der Hauses spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Hierbei ist die Energieeffizienz der Immobilie in Klassen von A bis G eingestuft. Achten Sie darauf, dass Ihr zukünftiges Haus kein Energieverschwender ist.
  • Bebauungsplan: Dieser regelt grundsätzlich, was Sie wo bauen dürfen. Das könnte interessant werden, wenn Sie vorhaben, das Haus auszubauen.
  • Denkmalschutz: Besteht Denkmalschutz oder könnte das Gebäude in Zukunft unter Denkmalschutz gestellt werden? Insbesondere beim Kauf älterer Objekte sollten Sie hier genau nachfragen.

Immobilieneigentum: Die Finanzierung planen

Die wenigsten Immobilienkäufer können den Kaufpreis zu 100 Prozent aus eigener Tasche zahlen und entscheiden sich deshalb für die Finanzierung über einen Kredit. Wer eine Immobilie erwirbt, zahlt aber nicht nur den Kaufpreis. Ergänzend entstehen weitere Kosten durch den Kaufvertrag und die Kreditaufnahme. Zu den Kosten rund um den Kaufvertrag zählen die Provision für den Makler, Notargebühren, Gebühr für die Grundbucheintragung sowie die Grunderwerbsteuer. Auch bei der Immobilienfinanzierung fallen – neben den Zinsen– zusätzliche Kosten an, wie Bankgebühren und Provisionen und eine besondere Bereitstellungsgebühr für den Kredit. Neben dem reinen Immobilienpreis müssen Käufer mit gut zehn Prozent Zusatzkosten rechnen. Erst wenn alle Kostenfaktoren aufgelistet sind, wird deutlich, was die Wunschimmobilie tatsächlich kostet. Führen Sie also einen Kreditvergleich durch.

Den Grundbuchauszug prüfen

In juristischer Hinsicht zählt nicht das, was Ihnen der Verkäufer erzählt, sondern das, was im Grundbuch steht. Aus diesem Grund sollten Sie vor dem Kauf einen Grundbuchauszug verlangen und gründlich überprüfen, ob auch alle Angaben stimmen. Ist der Verkäufer der alleinige Eigentümer? Sind mit dem Grundstück Rechte und Belastungen verbunden? Ist das Objekt mit Grundpfandrechten belastet?

Klären Sie die Mängelbeseitigung

Insbesondere dann, wenn Sie ein älteres Haus erwerben möchten, sollten Sie alle Mängel überprüfen und deren Beseitigung klären. Haben Sie mit dem Vorbesitzer vereinbart, dass er diese beseitigen soll, dann sollten Sie dies auch so im Notarvertrag aufnehmen. In diesem Fall sollten Sie einen angemessenen Anteil des Kaufpreises zurückhalten, bis die Arbeiten erledigt wurden. Ansonsten wird die Immobilie in dem Zustand gekauft, den sie bei der Besichtigung aufwies.

Und vor allem dann, wenn Sie die Mängel selbst beseitigen, sollten Sie die Kosten nicht unterschätzen. Viele Dinge kann nicht jeder selbst reparieren, weshalb ein Spezialist engagiert werden muss - und das kostet!

Überprüfen Sie den Kaufvertrag gründlich

Nach dem Gesetz muss Ihnen der Notar mindestens 14 Tage Zeit einräumen, um den Vertrag in Ruhe prüfen zu können. Diese Zeit sollten Sie auch nutzen, um ihn gründlich zu untersuchen. Ein Immobilienkaufvertrag ist ein relativ umfangreicher Vertrag, abgefasst in nicht immer einfach verständlichem Juristendeutsch. Vor einem Beurkundungstermin sollte der Vertrag mit dem Notar durchgesprochen und abgestimmt werden. Denn wer damit nicht viel zu tun hat, wird auch Probleme haben, mögliche Fehler und Risiken zu erkennen.

Die Immobilie umschreiben

Auch wenn der notarielle Kaufvertrag bereits unterschrieben wurde, sind Sie trotzdem noch nicht der Eigentümer. Erst wenn eine Umschreibung im Grundbuch erfolgt ist, geht der Besitz an Sie über. Haben Sie dies nicht getan, kann der Vorbesitzer die Immobilie immer noch an jemand anderen verkaufen, wenn dieser ihm einen höheren Preis bietet. Ist das erledigt, steht Ihnen zum Immobilieneigentum nichts mehr im Weg.

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