Hausbesichtigung Corona
Worauf Verkäufer und Vermieter achten sollten

Die Corona-Krise hat globale Auswirkungen gezeigt und den Alltag vieler Menschen verändert. Auch die Immobilienbranche ist betroffen. Verkäufer und Vermieter müssen sich auf neue Regelungen einstellen, denn eine Hausbesichtigung in Corona-Zeiten wird zur echten Herausforderung. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie ist die Gesetzeslage nicht abschließend geklärt. Wir zeigen, wie eine Haus- und Wohnungsbesichtigung während Corona aussehen kann. Erfahren Sie außerdem, welche Alternativen es während Corona für Immobilienbesichtigungen gibt.

Makler mit HAUSGOLD finden

Wie sollte ich meine Immobilie während Corona vermarkten?

Ein Haus besichtigen während Corona? Zeiten, in denen gewöhnliche Haus- oder Wohnungsbesichtigungen stattfinden, sind vorbei – zumindest so lange, bis die Pandemie sich gelegt hat. Zwar ist eine Immobilienbesichtigung während Corona grundsätzlich erlaubt und auch potenzielle Mieter dürfen sich eine Wohnung anschauen. Dies ist aber nur möglich, wenn eine Besichtigung unbedingt notwendig ist und sich alle Beteiligten an die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen halten.

Klar ist: Die Besichtigung einer Wohnung während Corona ist weiterhin möglich. Deshalb müssen Interessenten, Verkäufer und Vermieter keine Abstriche machen. Einschränkungen machen Besichtigungen während Corona jedoch grundsätzlich weniger „attraktiv“. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Wohnung angemessen zu präsentieren.

Weniger Besichtigungen – stattdessen mehr Informationen im Exposé anbieten

Setzen Sie auf ein ausführliches, transparentes und einfach zu verstehendes Exposé. Das Exposé ist die wohl bedeutsamste Werbung für das Objekt und sollte – nicht nur während der Pandemie – die wichtigsten Fragen beantworten. Was nicht fehlen darf:

  • Beschreibung der Immobilie
  • Ausstattung
  • Baujahr
  • Angaben zur Energieeffizienz (Energieausweis)
  • Lage und Informationen zur Infrastruktur
  • Zimmeranzahl
  • Schnitt und Aufteilung
  • aussagekräftige Immobilienfotos

Ein separater Bereich mit häufig gestellten Fragen und den dazugehörigen Antworten kann während der Pandemie besonders hilfreich sein. Künftige Eigentümer und Mieter können so die wichtigsten Informationen herausfiltern und im Zweifel auf das Exposé zurückgreifen. Vergessen Sie nicht, Ihre Kontaktinformationen aufzulisten und anzubieten sowie bei Fragen zu helfen.

Neben dem professionellen Exposé ist eine genaue Angabe zu der Preisvorstellung wichtig. Für eine saubere Vermarktung empfielt es sich, einen exakten Immobilienpreis anzugeben, der anhand einer Immobilienbewertung ermittelt wurde. Auf diesem Weg, gehen Sie unangenehmen Fragen aus dem Weg. Lassen Sie diese, kostenlos und unverbindlich durch eine professionellen Experten von HAUSGOLD durchführen.

Als Eigentümer bzw. Vermieter Besichtigungen während Corona nur mit wenigen Menschen vereinbaren – Massen vermeiden

Besichtigungstermine sollten während Corona stets mit so wenig Menschen wie möglich stattfinden. Beispiel: Wer Familie hat und ein Haus oder eine Wohnung besichtigen möchte, sollte eine Kinderbetreuung organisieren.

Während einer Wohnungsübergabe empfiehlt es sich stets, eine weitere Person als Zeuge – und zusätzlich zum Übergabeprotokoll – an seiner Seite zu haben. Aber auch hier sollten Mieter, Vermieter und Eigentümer auf Hygiene- und Schutzmaßnahmen achten und aktuelle Regelungen berücksichtigen.

Wie sollte eine Besichtigung während der Pandemie ablaufen?

Das Infektionsschutzgesetz beim Umzug beachten – und sich auch davor schon informieren: Bedenken Sie als Mieter, Verkäufer oder Eigentümer, dass es während der Coronakrise regionale Unterschiede gibt und auch die Gesetzeslage nicht abschließend geklärt ist. Folglich handelt es sich um eine dynamische Situation, welche kurzfristige Änderungen und Entscheidungen fordert. Wenn Sie sich für eine Besichtigung während der Pandemie entscheiden, sollten folgende Regeln (bundesweit) mindestens eingehalten werden:

Hygiene- und Schutzmaßnahmen

Hände waschen, Flächen desinfizieren und eine FFP2-Maske tragen – das sind die üblich geltenden und auch empfohlenen Regelungen, um eine Infektion zu vermeiden. Damit es nicht zur Coronavirus-Übertragung kommt, müssen sich alle Beteiligten an die genannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen halten.

Achten Sie grundsätzlich darauf, dass es während eines Termins nicht zu Körperkontakt kommt. Türen sollten offen bleiben – und Türklinken nach jedem Termin gründlich desinfiziert werden. Lüften Sie die Räume anschließend oder auch schon während des Termins.

Nur gesund zum Termin erscheinen

Ob scheinbar kleine Erkältung oder Kopf- und Gliederschmerzen – wer nicht gesund ist, verzichtet auf eine Haus- oder Wohnungsbesichtigung und lässt sich umgehend testen. Bis kein Ergebnis vorliegt, empfiehlt es sich, zu Hause zu bleiben und Kontakte zu anderen Menschen zu meiden. Sagen Sie Besichtigungstermine rechtzeitig ab und schlagen Sie Alternativen vor, sobald die Lage geklärt ist.

Abstand halten

Auch wenn es nicht ganz so einfach ist, müssen in Häusern und Wohnungen auch die Abstandsregelungen eingehalten werden. Das bedeutet: 1,5-Meter Abstand. Vermieter können zum Beispiel vor der Haustür warten und offene Fragen auch in einem späteren Gespräch mit den Interessenten klären.

Bild Hausbesichtigung corona

Welche Alternativen gibt es zu einer Hausbesichtigung?

Um die Infektionszahlen so gering wie möglich zu halten, empfiehlt es sich, die wichtigsten Fragen vorab zu klären. Häufig genügt ein ausführliches Telefongespräch, um Zweifel aus dem Weg zu räumen. Ergänzend dazu gibt es die Möglichkeit des E-Mail-Kontaktes, um wichtige Dokumente auszutauschen.

Virtuelle Besichtigung

Die zukünftige Immobilie vom Schreibtisch aus besichtigen – das ist möglich: Dank des digitalen Fortschritts gehören virtuelle Haus- und Wohnungsbesichtigungen heute zum Standardrepertoire vieler Makler und Immobilienprofis. Die moderne Vermarktungsmethode ermöglicht einen 360°-Rundumblick und eine hochwertige Aufbereitung hinterlässt Eindruck. Gerade während der Pandemie ist eine virtuelle Besichtigung deshalb das Mittel der Wahl, um künftige Interessenten schnell und sicher zu erreichen. Ein persönlicher Termin entfällt.

Videotouren

Beeindruckende Bilder einer Immobilie liefern auch professionelle Videotouren. Auf diese Weise können Makler eine Besichtigung während Corona „ersetzen“ und nicht nur die besten Seiten vom Haus oder der Wohnung zeigen, sondern auch Emotionen von Interessenten wecken. Atmosphärisch passende Musik trägt zum Beispiel dazu bei. Auch bei dieser Methode muss niemand persönlich zu einem Termin erscheinen.

Wer sich für ein virtuelles Marketing entscheidet, sollte auf die Hilfe eines Profis setzen. Denn: Falls Videos und Bilder in schlechter Qualität aufbereitet werden oder deutlich wird, dass es sich nicht um „Profi-Arbeit“ handelt, kann die Immobilie im schlimmsten Fall falsch eingeschätzt oder unterschätzt werden. So würden die Chancen eines erfolgreichen Verkaufs erheblich sinken.

Wie sollte man sich verhalten werden, wenn aktuell noch jemand in der Wohnung lebt?

Bei einem Besichtigungstermin in einer Mietwohnung kommt es häufig dazu, dass künftige Mieter auf die aktuellen Mieter treffen. Während der Pandemie kann das besonders tragisch sein. Denn das Coronavirus hat gezeigt, wie schnell eine Übertragung stattfindet – und das manchmal trotz FFP2-Maske und regelmäßigem Lüften.

Die wichtigste Regel: Kommunikation. Eigentümer und Vermieter sollten, falls Sie eine Besichtigung planen, im Vorfeld Kontakt mit aktuellen Bewohnern aufnehmen und Termine rechtzeitig ankündigen. So bekommen diese die Möglichkeit, sich auf die Situation einzustellen und gegebenenfalls Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Und auch hier gilt: Alle Beteiligten müssen gesund sein, falls es tatsächlich zu einem persönlichen Aufeinandertreffen kommt.

Kann der aktuelle Mieter die Besichtigung verweigern?

Ein Mieter verweigert Besichtigung wegen Corona – ein durchaus realistisches Szenario. Vermieter und auch Mieter stehen deshalb aktuell vor der Frage: Muss der Mieter eine Wohnungsbesichtigung zulassen während Corona? Grundsätzlich profitieren Vermieter von einem sogenannten Besichtigungsrecht. Ein Besichtigungstermin während Corona darf also vereinbart werden – ergo: Der Mieter muss während Corona eine Besichtigung zulassen.

Bild 2 Hausbesichtigung corona

Welche Tipps gibt es für Vermieter oder Verkäufer?

  1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Mieter auf, um eine Lösung zu finden, welche für alle Beteiligten passt. So vermeiden Sie Konflikte und können sich auf eine Vorgehensweise während der Besichtigung einigen.

  2. Beachten Sie neben den allgemeinen Hygienemaßnahmen, dass Termine mit einer angebrachten Vorlaufzeit angekündigt werden.

  3. Bei einem bestehenden Kontaktverbot oder wenn Mieter sich in häuslicher Quarantäne befinden, müssen die aktuellen Regelungen eingehalten werden: Verzichten Sie auf einen persönlichen Termin und bieten Sie Ihren Interessen zum Beispiel eine virtuelle Besichtigung an.

Sollte es sich um den Verkauf einer Immobilie handeln, beachten Sie, dass eine genaue und gerechtfertigte Preisvorstellung zu einer Verkürzung des Vermarktungsweges führen kann. Handelt es sich um einen geeigneten Preis, den Sie für die Immobilie angeben, werden weniger Fragen seitens der Interessenten zu erwarten sein. Lassen Sie eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Experten durchführen. Damit sind Sie auf der sicheren Seite!

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

Folgendes könnte Sie auch interessieren:

Hausverkauf

So verkaufen Sie erfolgreich Ihr Eigenheim!

Häufig gestellte Fragen:

Seit Juni 2019
Kostenlose Telefonberatung

040 - 22 61 61 40

Sicherheit garantiert
Seit Juni 2019
1
FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
FOCUS online, “Experte erklärt - Wohnimmobilien und Corona: Warum Immobilienbesitzer aufatmen können”, 25.05.2023, Stand: 19.10.2023
WELT Online, “Die Luxus-Wette ist verloren – jetzt beginnt das Zittern der Spekulanten”, 05.09.2022, Stand: 19.10.2023
ZEIT ONLINE, “Unsanierte Immobilien: Das Haus besser saniert verkaufen”, 29.06.23, Stand: 19.10.2023

Copyright 2024 - HAUSGOLD | talocasa GmbH | An der Alster 45 | 20099 Hamburg