Darum sollten Sie nur einen Makler beauftragen

Viele Immobilienverkäufer glauben, es steigere den Erfolg, möglichst viele Makler gleichzeitig für die Vermarktung ihres Objektes zu engagieren. Sie wollen nicht nur einen Makler beauftragen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass auch beim Immobilienverkauf das berühmte Sprichwort gilt: Zu viele Köche verderben den Brei. Mehrere Makler führen nicht automatisch zum schnelleren Erfolg. Im Gegenteil, in der Regel ist es sinnvoller, nur einen Makler zu beauftragen. Es gibt verschiedene Arten, einen Vertrag mit einem Immobilienmakler abzuschließen. Formvorschriften bestehen nicht. Verträge können mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Wobei die Schriftform beim Maklerauftrag generell zu empfehlen ist, um Missverständnisse und Unklarheiten zu vermeiden. Grundsätzlich unterscheidet man beim Wohnimmobilienvertrag zwischen drei Auftragsformen: dem Allgemeinauftrag, dem einfachen Alleinauftrag und dem qualifizierten Alleinauftrag.

Einfacher Maklervertrag

Bei einem einfachen Maklervertrag reicht es aus, wenn der Immobilienverkäufer dem Makler eine einfache mündliche oder schriftliche Erlaubnis erteilt, sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen. Bei dieser Vertragsvariante verpflichtet sich der Eigentümer zu nichts und kann seine Immobilie auch selbst am Markt anbieten oder weitere Makler parallel formlos beauftragen. Im Falle, dass er seine Immobilie selber verkauft, schuldet er dem Makler keine Courtage bzw. Maklerprovision.

Einfacher Alleinauftrag

Beim einfachen Alleinauftrag engagiert der Verkäufer einen einzigen Makler mit der Immobilienvermarktung. Gleichzeitig behält sich der Eigentümer das Recht vor, seine Immobilie selbst zu bewerben und zu verkaufen, was die Erfolgswahrscheinlichkeit des Maklers mindert. Mit dem einfachen Alleinauftrag verpflichtet sich den Makler zu Bemühungen, um den gewünschten Verkauf zu einem guten Abschluss zu bringen.

Qualifizierter Alleinauftrag

Bei der dritten und häufigsten Vertragsform, dem qualifizierte Alleinauftrag, besteht eine individuelle Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Makler. In diesem Vertrag wird vereinbart, dass das Objekt nur exklusiv über den beauftragten Makler verkauft wird. Es erfolgt keine eigenständige Vermittlung des Verkaufsobjektes durch den Eigentümer. Mit dieser Vertragsform sichert sich der Eigentümer auch die höchste Motivation des Maklers zu, da die Provision im Erfolgsfall garantiert ist.

Sichern Sie den guten Ruf Ihrer Immobilie

Auch wenn es ungewöhnlich klingt: Selbst eine Immobilie hat einen Ruf zu verlieren. Bieten mehrere Makler ein und dieselbe Immobilie gleichzeitig an, so erscheint das den Interessenten in der Regel merkwürdig. Beim Lesen von Immobilienanzeigen fragen sie sich: „Warum wird dieses Objekt mehrfach und von verschiedenen Maklern angeboten? Musste der Verkäufer mehrere Makler beauftragen, weil mit der Immobilie ‚etwas faul‘ ist?“ Oft ist der Interessent unsicher, an welchen Makler er sich wenden soll, um weitere Informationen zur Immobilie zu erhalten. Verwirrend ist außerdem, dass die Immobilie natürlich von jedem Makler individuell beschrieben und dargestellt wird. Verunsicherung ist aber eine schlechte Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Verkauf.

Wenn mehrere Makler aktiv sind, gestaltet sich der Verkauf oft schwieriger und zeitraubender. Im schlimmsten Fall verkauft sich die Immobilie wegen Unsicherheit und Zeitverzögerung gar unter Wert. Ist hingegen nur ein einziger Makler aktiv, wird dieser dafür sorgen, dass solche Fehlleistungen vermieden werden.

Einen 100 % engagierten Makler beauftragen

Die Erteilung eines qualifizierten Alleinauftrags verpflichtet den Makler, die Interessen des Verkäufers intensiv, sorgfältig und unter Ausnutzung aller Abschlusschancen zu verfolgen. Wer glaubt, die Chancen des Objektverkaufes durch die Einschaltung möglichst vieler Makler steigern zu können, der irrt. Wenn mehrere Aufträge parallel erteilt werden, wissen die einzelnen Makler genau, dass ihre jeweiligen Verkaufschancen geringer und gegebenenfalls vom Zufall abhängig sind. Das Engagement sinkt entsprechend. Nur einen Makler beauftragen, ist darum besser. Dieser steht Ihnen dann wesentlich motivierter zur Seite.

Tipp: Da die Maklersuche eine echte Herausforderung sein kann, ist es wichtig zu wissen, was einen guten Makler auszeichnet. HAUSGOLD gibt Ihnen diesbezüglich praktische Hinweise, nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgen soll und unterstützt Immobilienverkäufer aktiv und vertrauensvoll bei der Maklersuche.

Gute Makler kooperieren mit Kollegen

Gute Makler haben ein breites Netzwerk. Wenn es sinnvoll ist, arbeiten sie mit ausgewählten Berufskollegen zusammen, um gegebenenfalls gemeinschaftlich einen größeren Interessentenkreis für eine Immobilie zu erhalten. Im Gemeinschaftsgeschäft arbeiten die betreffenden Makler miteinander und nicht gegeneinander. Sie konkurrieren nicht um den Vertragsabschluss, sondern wollen ihn gemeinsam herbeiführen. Dem Verkäufer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Setzen Sie auf eine vertrauensvolle Kommunikation

Wenn Sie nur einen Makler beauftragen, dann ist die Kommunikation zwischen ihnen offener und vertrauensvoller. In ständiger Abstimmung mit dem Verkäufer verhandelt der Makler mit ausgewählten Interessenten. Er berät die Interessenten stellvertretend für den Verkäufer, zum Beispiel auch über Finanzierungsmöglichkeiten, steuerliche Rahmenbedingungen und rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten des Erwerbs. Gleichzeitig unterstützt er den Verkäufer bei der Beschaffung wichtiger Unterlagen und Dokumente, übernimmt die Werbemaßnahmen und bereitet den Kaufvertrag beim Notar vor.

Gerade die Werbemaßnahmen können sehr kostenintensiv sein. Wenn Sie nicht mehrere, sondern nur einen Makler beauftragen, können Sie davon ausgehen, dass dieser ausgewählte Makler keine Kosten und Mühen hierfür sparen wird. Schließlich geht es hier um seinen unternehmerischen Erfolg. Haben Sie mehrere Makler beauftragt, müssen Sie davon ausgehen, dass diese zurückhaltender sind, weil sie genau wissen, dass auch andere Makler aktiv sind.

Treten Sie gemeinsam mit Ihrem Makler als Team auf

Die Einschaltung mehrerer Makler führt häufig zu Leerlauf und Doppelbearbeitungen. Nicht selten mangelt es an gegenseitiger Information. Besichtigungen und Verhandlungen werden nicht richtig abgestimmt, so dass Interessenten verunsichert werden. Das schadet dem Verkäufer, der diesen Schaden aber durch die Erteilung eines qualifizierten Alleinauftrages vermeiden kann. Die Erfahrung zeigt: Nur einen Makler beauftragen, führt in der Regel zum schnelleren Erfolg.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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