Mieterselbstauskunft
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Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder mieten, wird in der Regel eine SCHUFA-Bonitätsauskunft. verlangt. In Einzelfällen holen sich die Vermieter die Auskunft selbst ein. Meist wird aber schon bei Wohnungsbesichtigung das Mitbringen einer ausgefüllten Mieterselbstauskunft und Bonitätsauskunft vorausgesetzt, um in die engere Auswahl zu kommen.

Wollen Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, fragt der Vermieter bzw. Makler oft schon bei Besichtigung der Immobilie nach einer Mieterselbstauskunft. In vielen Immobilienanzeigen wird vom Vermieter auch schon ein Mieterselbstauskunft Vordruck angeboten und darauf hingewiesen, dass eine Mieterselbstauskunft erforderlich ist. Zwar ist diese per Gesetz zum Abschluss eines Mietvertrags nicht zwingend notwendig, umgekehrt ist ein Vermieter nicht verpflichtet, Ihnen seine Immobilie ohne zu vermieten. Unser Hausmietvertrag Muster sowie die Wohnungsmietvertrag Vorlage stellen wir Ihnen ebenfalls kostenlos zur Verfügung.

Auch Vermieter müssen bei der Erstellen des Mieterselbstauskunft Formular Richtlinien einhalten. Nicht jede Frage ist zulässig und kann daher vom Mietinteressenten nicht oder auch falsch beantwortet werden. Nutzen Sie unser Mieterselbstauskunft Muster.

Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder mieten, wird in der Regel eine SCHUFA-Bonitätsauskunft als Anlage zum Mieterselbstauskunft Formular verlangt. In Einzelfällen holen sich die Vermieter die Auskunft selbst ein. Meist wird aber schon bei Wohnungsbesichtigung das Mitbringen einer ausgefüllten Selbstauskunft und Bonitätsauskunft vorausgesetzt, um in die engere Auswahl zu kommen. Die SCHUFA-Auskunft kann auf dem Postweg beantragt werden. Das dazugehörige Antragsformular finden Sie direkt bei der SCHUFA.

Was sollte die Mieterselbstauskunft beinhalten?

✓ Vollständiger Name des/der Mietinteressenten
✓ Anschrift der Immobilie
✓ Personelle Angaben
✓ Angaben zu der finanziellen Situation
✓ Angaben zu Einkommen und Beruf
✓ Angaben zu (vorherigen) Mitetverhältnissen
✓ Falls gegeben: Angaben zu weiteren Personen
✓ Unterschrift als Bestätigung der Angaben
✓ Angaben zur Wohnungsnutzung
✓ ggf. Einwilligung zur Schufa-Auskunft

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FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
FOCUS online, “Experte erklärt - Wohnimmobilien und Corona: Warum Immobilienbesitzer aufatmen können”, 25.05.2023, Stand: 19.10.2023
WELT Online, “Die Luxus-Wette ist verloren – jetzt beginnt das Zittern der Spekulanten”, 05.09.2022, Stand: 19.10.2023
ZEIT ONLINE, “Unsanierte Immobilien: Das Haus besser saniert verkaufen”, 29.06.23, Stand: 19.10.2023

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