Mietvertrag Garage
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Viele Autofahrer kennen das Problem: Das ewige Dilemma der Parkplatzsuche in der Nähe der eigenen Wohnung. Insbesondere in Großstädten ist die Suche nach einem Parkplatz oft ein zeitaufwendiger und nervenkostender Akt. Die Lösung ist oftmals eine Garage zu mieten. Worauf sie bei der Mietung einer Garage, insbesondere dem Mietvertrag der Garage, achten sollten erfahren Sie hier.

Abgesehen von der Parkplatzsuche gibt es noch weitere Gründe über das Mieten einer Garage nachzudenken. Schutz vor Diebstahl spielt ebenso eine Rolle wie Unwetterschäden. Eine Garage zu mieten erspart Ihnen nicht nur das Scheibenkratzen im Winter, sondern kann teilweise sogar zu Ersparnissen bei Ihrer Kfz-Versicherung führen. Ein sicherer Stellplatz bzw. eine Garage sorgen dafür, dass Ihr Auto weitaus weniger Gefahren ausgesetzt wird, deren Schäden die Versicherung übernimmt. Daher ist insbesondere bei teuren Autos das Mieten einer Garage ratsam.

Mietvertrag mit Garage

Das Mieten einer Wohnung mit Garage ist sicherlich der einfachste Weg an eine Garage zu kommen. Sie können davon ausgehen, dass die Garage sich nicht nur in der Nähe Ihrer Wohnung befindet, sondern auch erheblich weniger Kosten anfallen im Vergleich zur Miete einer separaten Garage. Trifft ersteres nicht zu und Sie müssen sich eine Garage mieten, die nicht zu Ihrer Wohnung gehört, wird etwas mehr Geduld von Ihnen abverlangt. Jetzt heißt es Augen und Ohren offenhalten. Suchen Sie Ihre Mietgarage beispielsweise über Annoncen in Zeitungen und vor allem über Angebote im Internet.

Ist die Garage gefunden, gilt es die genaue Nutzung zu befolgen. Bei einer Garage wird nur der Innenraum vermietet, bei einem Stellplatz in einer Tiefgarage nur die Stellfläche. Dies hat zur Folge, dass davor, dahinter oder daneben keine Sachen gelagert werden dürfen. Zudem sollte dem Mieter der Garage oder des Stellplatzes klar sein, dass diese nicht als Erweiterung des Kellers oder Werkraum zu verstehen sind. Auch brennbare Gegenstände sind dort nicht gestattet. Kleinere Arbeiten sowie Reparaturen können hingegen durch den Mieter in seiner Garage vorgenommen werden. Dazu zählen beispielsweise Reifenwechsel oder Ausbesserungen von Lackschäden. Gegenstände wie Reifen, Kindersitze, Fahrräder und Motoräder dürfen ebenfalls in der Garage gelagert werden.

Garage mieten – darauf sollten Sie achten

Ihre gemietete Garage sollte nicht allzu weit entfernt von Ihrer Wohnung sein. Ihre Garage dient in erster Linie der Sicherheit. Schutz Ihres Autos vor Diebstahl und Unwetterschäden sollte in jedem Fall garantiert sein. Überprüfen Sie also die Qualität des Garagentors. Vergleichen Sie die Preise und holen Sie sich verschiedene Angebote ein. Oftmals ist es doch günstiger die Garage des Nachbarn zu mieten, als den Stellplatz einer separaten Tiefgarage. Überprüfen Sie den Stromanschluss. Achten Sie auf einen Gemeinschaftsstromzähler, sie sind oft günstiger und einen separaten Stromzähler müssen Sie beim Elektrizitätswerk erst anmelden.

Mietvertrag Garage

Bei dem Mietvertrag einer Garage herrscht Vertragsfreiheit, d. h. Garagen fallen unter das allgemeine Mietrecht, jedoch ist sonst nichts weiter festgelegt. Was im Vertrag steht, darf der Vermieter selbst festlegen. Auch eine gesetzliche Kündigungsfrist entfällt. So kann es vorkommen, dass im Mietvertrag für eine Garage beispielsweise eine Kaution festgelegt wird oder die Garagenbetriebskosten über eine Pauschale abgerechnet werden. Ein Mietvertrag über eine Garage kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden, d. h. auch eine mündliche Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern ist wirksam. Dennoch ist es ratsam den Mietvertrag über eine Garage oder einen Stellplatz schriftlich abzuschließen, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen. Insbesondere für den Vermieter der Garage ist es wichtig, einen Mietvertrag für die Garage oder den Stellplatz schriftlich abzuschließen. Der entscheidende Grund ist, dass der Vermieter Vereinbarungen über Betriebskosten und Reparaturen treffen und festhalten kann. Fehlen diese vertraglichen Festlegungen, nimmt das Gesetz in der Regel den Vermieter in die Pflicht. Ist die Kopplung von Wohnraum und Unterstand nicht erwünscht, sollte also darauf geachtet werden, dass zwei separate Verträge abgeschlossen werden – hier hat der Eigentümer der Garage und der Wohnung das letzte Wort.

Kündigung des Mietvertrags für eine Garage

Die Kündigung des im Wohnraummietvertrag aufgeführten Garagenmietvertrag ist immer wieder Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Gehört eine Garage zur Mietwohnung, muss dies im Mietvertrag eindeutig festgehalten sein. In diesem Fall genießt der Mieter auch Kündigungsschutz. Dies ist der Fall, wenn die Garage oder der Stellplatz sich auf demselben Grundstück befinden und denselben Vermieter haben. Es gilt also zu unterscheiden, ob die Garage im Wohnraummietvertrag aufgeführt ist oder sich auf einen separat abgeschlossenen Mietvertrag bezieht. Bei einem gesonderten Garagenmietvertrag gibt es keinen Kündigungsschutz für den Mieter. Der Vermieter kann die Miete der Garage ohne Angabe von Gründen erhöhen und den Mietvertrag fristlos ebenfalls ohne Angabe von Gründen kündigen. Bei Untervermietung der Garage muss ebenfalls die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden, wobei dies oft bereits im Mietvertrag der Garage festgehalten ist.

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