Immobilienkredit
Handfeste Widerrufungs-Tipps

Einer aktuellen, repräsentativen Umfrage zufolge hat jeder vierte Deutsche derzeit einen Immobilienkredit. Die aktuelle Rechtsprechung erlaubt vielen Eigentümern, ihren Vertrag zu aktuell günstigeren Zinsen neu abzuschließen. Die Umfrage zeigt jedoch, dass 80 Prozent aller Kreditnehmer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, obwohl es dafür gute Gründe gäbe.

Immobilienkredit: Gut zu wissen

Der Bundesgerichtshof bzw. diverse Oberlandesgerichte haben bestätigt, dass zahlreiche noch laufende bzw. bereits abgelaufene oder abgelöste Kreditverträge, insbesondere aus den Jahren vor 2011, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten. Daher können diese Kredite auch noch Jahre später widerrufen und für die Restlaufzeit zu den heute deutlich günstigeren Zinsen refinanziert werden. Bei bereits abgelaufenen oder abgelösten Verträgen können Kreditnehmer erhebliche Rückforderungen zustehen.

Diese Möglichkeit ist allerdings rund der Hälfte (48 Prozent) derjenigen, die einen Immobilienkredit aufgenommen haben, gar nicht bekannt. Weitere 32 Prozent sagen, sie wüssten zwar davon, wollten jedoch nichts unternehmen. Lediglich rund 20 Prozent der möglicherweise Betroffenen gaben an, diese Sache bereits mit ihrer Bank oder einem Anwalt angegangen zu sein.

Darauf weist jetzt das Verbraucherportal www.vergleichen.de hin, das die Befragung beim Meinungsforschungsinstitut OmniQuest in Auftrag gegeben hatte.

Immobilienkredit: Angst vor der eigenen Bank?

„Selbst wenn Darlehensnehmern diese Möglichkeit bekannt ist, zögern sie oft zu handeln“, erklärt Dr. Udo Kornmeier von der Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier & Partner in Frankfurt, „es gibt nur relativ wenige Betroffene, die tatsächlich bereit sind, auf eigenes Risiko gegen eine Bank vorzugehen. Eine fachliche Beratung durch einen Anwalt kann jedoch zum besseren Verständnis und zum Abbau von Hemmschwellen beitragen.“

Immobilienkredit: eigenen Vertrag kostenlos prüfen lassen

Neben den Verbraucherzentralen bieten auch viele Verbraucherportale im Internet Hintergrundinformationen zu dem Thema an. Sollte die Belehrung tatsächlich fehlerhaft sein, kann der Immobilienkredit widerrufen und rückabgewickelt werden. Verbraucher können dann einen neuen Kredit abschließen – zu den heute deutlich günstigeren Zins-Konditionen.

„Viele Banken haben sich bei der inhaltlichen Gestaltung der Widerrufsbelehrung nicht an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. Deshalb besteht bei vielen Verbraucherdarlehensverträgen nach aktueller Rechtsprechung auch heute noch ein Widerrufsrecht“, erklärt Rechtsanwalt Kornmeier. Er rät Kreditnehmern dazu, einen kostenlosen Check ihres Kredits durch einen Anwalt vornehmen zu lassen, „denn verlieren können sie dabei schließlich nichts. Wenn ein Kreditnehmer das finanzielle Risiko einer Auseinandersetzung mit seiner Bank scheut, sollte er seinen Anwalt nach der Möglichkeit einer Prozesskostenfinanzierung befragen“.

Immobilienkredit und Widerruf: der Hintergrund

Normalerweise beträgt die Dauer der Widerrufsfrist bei einem Immobilienkredit 14 Tage, danach wird der Vertrag wirksam. Aber: Ist die vorgeschriebene Belehrung über das Widerrufsrecht fehlerhaft, so beginnt die Frist erst gar nicht, und das Darlehen kann auch nach mehreren Jahren Laufzeit noch widerrufen werden, und zwar ohne Nachteile für den Verbraucher. Eine Bank darf bei Widerruf auch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Weitere Informationen rund um den Immobilienkaufvertrag finden Sie auch auf hausgold.de

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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