In Deutschland gibt es jĂ€hrlich gut 100.000 ErbfĂ€lle, in denen Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Die Berechnung der Erbschaftssteuer ist abhĂ€ngig von der Höhe des Vermögens und vom Verwandtschaftsgrads und deren Steuerklassen. Erfahren Sie hier alles ĂŒber die Höhe der Erbschaftssteuer, FreibetrĂ€ge, Steuerklassen und SteuersĂ€tze beim Immobilienerbe.
Die Erbschaftssteuer ist in Deutschland im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz geregelt. Sie ist als Erbanfallsteuer gestaltet und nicht wie in anderen LÀndern als Nachlasssteuer. Das bedeutet, die Erbschaftssteuer richtet sich nach der konkreten Höhe, die der Erbe erhÀlt und nicht nach der Höhe des gesamten Nachlasses.
Deutschland erhebt im internationalen Vergleich die höchste Erbschaftssteuer beim Erbe von Verwandten. Um die Flucht vor der Erbschaftssteuer zu verhindern, wurde eine erweiterte Steuerpflicht eingefĂŒhrt.
Wenn Sie Vermögen oder Immobilien erben, besteht gegenĂŒber dem Finanzamt grundsĂ€tzlich eine Erbschaftssteuerpflicht. Durch Freibetragsregelungen ist allerdings effektiv vielfach keine Erbschaftssteuer an das Finanzamt zu zahlen. Das deutsche Erbschaftsteuergesetz verfĂ€hrt nach dem Prinzip:
Je nÀher das VerwandtschaftsverhÀltnis bzw. die Beziehung zum Erblasser ist, desto höher der Freibetrag und desto geringer die Steuerlast.
Die höchsten BegĂŒnstigungen erhalten danach Ehegatten und Kinder des Verstorbenen, Personen ohne VerwandtschaftsverhĂ€ltnis, wie erbende Freunde, Bekannte usw. erhalten die ungĂŒnstigsten Konditionen.
Geschwister gehören nicht zu den engsten Verwandten und zÀhlen zur Steuerklasse II. Hier liegen die FreibetrÀge deutlich unter denen von Ehepartnern und Kindern.
GrundsÀtzlich gibt es drei Steuerklassen, bei denen die Erbschaftsteuer zwischen 7 - 50 % des geerbten Vermögens liegt. FreibetrÀge reichen je nach Verwandtschaftsgrad von 20.000 - 500.000 Euro.
FreibetrÀge als auch die Steuerklasse richten sich nach dem VerwandtschaftsverhÀltnis zum Erblasser:
FreibetrÀge nach ErbStG § 16
Stand 2022
Steuerklasse | Verwandtschaftsgrad | Freibetrag |
---|---|---|
I | Ehepartner | 500.000 ⏠|
I | leibliche Kinder; Stief- und Adoptivkinder; Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind | 400.000 ⏠|
I | Enkel | 200.000 ⏠|
I | Eltern, GroĂeltern | 100.000 ⏠|
II | Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder | 20.000 ⏠|
III | nicht verwandte Personen | 20.000 ⏠|
Steuerklasse I
Personen mit dem "engsten" VerhÀltnis zum Verstorbenen wie Ehegatte, Kinder, Eltern.
Steuerklasse II
Geschwister, blutsverwandte Neffen und Nichten.
Steuerklasse III
Nicht verwandte Personen.
Je höher das steuerpflichtige Vermögen ist, desto höher sind die anzuwendenden SteuersÀtze. Die SteuersÀtze sind 2010 neu festgelegt worden.
SteuersÀtze nach ErbStG § 19
Stand 2022
Erbsumme in Euro | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
75.000 | 7% | 15% | 30% |
300.000 | 11% | 20% | 30% |
600.000 | 15% | 25% | 30% |
6.000.000 | 19% | 30% | 30% |
13.000.000 | 23% | 35% | 50% |
26.000.000 | 27% | 40% | 50% |
ĂŒber 26.000.000 | 30% | 43% | 50% |
Ob und wie viel Erbschaftssteuer an das Finanzamt zu zahlen ist, soll ein Beispiel verdeutlichen. Angenommen sei ein vererbtes Vermögen von 500.000 Euro. Danach ergibt sich folgende Erbschaftsteuer
Das Berliner Testament ist eine deutsche Testamentsform, die das Erbe von Ehegatten regelt. Es wird dazu eingesetzt, den hinterbliebenen Ehepartner abzusichern. Bei dieser Form des Erbes ist der hinterbliebene Ehepartner Alleinerbe. Kinder und andere Erben erhalten ihren Erbteil erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners, sie sind sogenannte Schlusserben.
†Lesen Sie hier mehr ĂŒber das Berliner Testament.
Bei der Schenkung von Immobilien finden ĂŒbrigens die gleichen Freibetrags-Regelungen und ein Ă€hnliches Besteuerungsprinzip Anwendung. Die Steuerklassen-Einstufung ist bei der Schenkungssteuer allerdings nicht ganz deckungsgleich mit der bei der Erbschaftssteuer.
†Hier gibt es mehr Informationen zur Schenkung von Immobilien.
Bei der Erbschaftsteuer gibt es einige Ausnahmen, bei der keine Steuer abgefĂŒhrt werden muss. Hausrat, der vererbt wird, ist je nach Steuerklasse bis zu 41.000 Euro und andere bewegliche GegenstĂ€nde bis zu einem Wert von 12.000 Euro steuerfrei. Selbstgenutzter Wohnraum muss unter bestimmten Voraussetzungen auch nicht versteuert werden. Weitere Ausnahmen beinhalten aber sind nicht begrenzt auf:
Wenn Sie ein Haus erben oder eine Wohnung, gelten einige Sonderregelungen, die die Erbschaftsteuer-Belastung tendenziell reduzieren:
1. Bei vererbten Mietimmobilien
Diese werden nur zu 90% ihres Wertes berĂŒcksichtigt. Es wird also ein pauschaler steuerlicher Bewertungsabschlag von 10 % im Vergleich zu Mietobjekten am "freien Markt" vorgenommen.
2. Bei selbst bewohnten Immobilien
Hier kann die Erbschaft unter bestimmten Bedingungen ganz steuerfrei bleiben. Das gilt, wenn der Erblasser das Wohneigentum bis zu seinem Tod selbst genutzt hat und Sie als Erbe in Steuerklasse I die geerbte Immobilie mindestens zehn Jahre lang selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
Bleiben Ehegatten oder Kinder in der geerbten Immobilie wohnen, fĂ€llt keine Erbschaftssteuer an. Die Bedingung: sie mĂŒssen zehn Jahre in dem Haus oder der Wohnung wohnen bleiben. Nur wenn folgende Bedingungen erfĂŒllt sind, tritt allerdings Steuerfreiheit ein:
Entscheidend bei der Berechnung der Erbschaftssteuer ist der sogenannte "Verkehrswert" der Immobilie zum Zeitpunkt des Erbfalls. Der Verkehrswert ist der Wert, der im gewöhnlichen GeschĂ€ftsverkehr nach Lage, Eigenschaften und Beschaffenheit fĂŒr das Objekt oder GrundstĂŒck anzusetzen wĂ€re - umgangssprachlich ausgedrĂŒckt ist der Marktwert gemeint.
FĂŒr die Ermittlung des Verkehrswertes fĂŒr Erbschaftssteuer-Zwecke ist sehr oft ein SachverstĂ€ndigengutachten erforderlich. Der Gutachter ermittelt den Verkehrswert nach amtlich anerkannten Verfahren. Die Methodik ist im Einzelnen in der ImmobilienWertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt. Die ImmoWertV kennt drei Verfahren:
Vergleichswertverfahren
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Wertermittlungsgutachten sind nicht billig. Die Kosten hÀngen vom Verkehrswert ab. Bei einem Wert von 400.000 Euro kann sich das auf etwa 1.500 bis 2.000 Euro belaufen, im Einzelfall auch mehr.
Die Kosten fĂŒr ein Wertermittlungsgutachten sind als Erbnebenkosten steuerlich absetzbar und reduzieren so die Erbschaftsteuer.
Der Verkauf einer geerbten Immobilie bedeutet vielfach eine zusĂ€tzliche Last, die zur Trauer und den vielfĂ€ltigen Aufgaben der Nachlassregelung noch hinzukommt. Es ist gut, dann einen kompetenten Makler zu beauftragen, der sensibel mit der Situation umzugehen weiĂ, Ihnen Tipps zur Haushaltsauflösung gibt und Arbeit beim Immobilienverkauf abnimmt.
Ăber HAUSGOLD finden Sie ganz einfach und unkompliziert einen erfahrenen Makler in Ihrer NĂ€he, der diese Kriterien erfĂŒllt, Erfahrungen mit geerbten Immobilien besitzt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Sie können zur Orientierung ĂŒber HAUSGOLD auch eine kostenlose Immobilienbewertung anfordern, um abzuschĂ€tzen, was nach einem Erbfall an Erbschaftssteuer auf Sie zukommt.
FĂŒllen Sie schnell und einfach unser Formular aus. Hier geben Sie erste Eckdaten an, die fĂŒr die Wertermittlung relevant sind.
HAUSGOLD stellt Ihnen einen passenden Experten aus Ihrer Umgebung an Ihre Seite. Dieser wird Kontakt fĂŒr einen Besichtigungstermin mit Ihnen aufnehmen.
Nach der Besichtigung wird unser Immobilienexperte den Wert Ihrer Immobilie ermitteln. Auf Wunsch werden Sie bis zum Verkauf persönlich betreut.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.