Vom Energieversorger unabhängig sein, dabei Energiekosten sparen und gleichzeitig die Umwelt schonen: Die Gründe, sich für ein eigenes Blockheizkraftwerk (BHKW) zu entscheiden, liegen auf der Hand. Doch sollten Eigentümer, die sich für diese Art der alternativen Energieerzeugung entscheiden, besonders auf die Wartungskosten der Blockheizkraftwerke achten, rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.
Blockheizkraftwerke für Einfamilienhäuser sind kompakte Anlagen, die gleichermaßen Strom und Wärme erzeugen und damit den gesamten Bedarf der Bewohner decken können. Ein Verbrennungsmotor treibt hierbei einen Generator an, der Strom erzeugt. Über das Wärmeverteilsystem des Hauses werden die Wärme des Kühlwassers und die Abgase an die Heizung abgegeben. Die Energiequellen für diese Blockheizkraftwerke sind Erdgas, Heizöl, Biodiesel oder auch umweltfreundliche Holzpellets, Soja, Raps- und Sonnenblumenöl.
„Die Anschaffungskosten eines für Ein-, Zwei- und kleine Mehrfamilienhäuser geeigneten Blockheizkraftwerkes liegen bei 15.000 bis 20.000 Euro“, erklärt der Eigentümerverband in einer aktuellen Mitteilung. Laut den Experten sollten unbedingt ein Spitzenlastkessel und ein Pufferspeicher enthalten sein. Der Spitzenlastkessel diene der Abdeckung des Wärmebedarfs an kalten Wintertagen. Ein Pufferspeicher werde in das Heizsystem integriert, um einen sicheren Betrieb des Blockheizkraftwerks und eine flexible Versorgung mit Wärme und Strom zu gewährleisten. Für Immobilienbesitzer, die sich ein Blockheizkraftwerk anschaffen möchten, hat Haus & Grund noch einen weiteren Tipp: „Der Einbau eines BHKW wird von der KfW und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.“
Eines sollten Hausbesitzer vor dem Kauf eines Blockheizkraftwerkes bedenken. „Neben den Anschaffungskosten sind auch die jährlichen Wartungskosten eines BHKW für die wirtschaftliche Nutzung entscheidend.“ Haus & Grund empfiehlt, einen Wartungspreis in Abhängigkeit von der erzeugten Kilowattstunde Strom zu vereinbaren. Mit 2 bis 3 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom müsse gerechnet werden.