Seit Ende Juni ist es offiziell: Der lang diskutierten Sachkundenachweis für Immobilienmakler wird auch weiterhin nicht rechtsverbindlich vorgeschrieben, ebenso wenig eine Versicherungspflicht. Politik und Verbände hatten lange über die Berufszulassung diskutiert.
Zahlreiche Makler in Deutschland hatten sich ausdrücklich für den Sachkundenachweis ausgesprochen, unter anderem, um das Renommee des Maklerberufs zu verbessern und um schwarzen Schafen den Einstieg ins Geschäft zu erschweren. Doch daraus wird jetzt nichts. Anstelle des Sachkundenachweises soll eine Weiterbildungspflicht eingeführt werden. Die Fortbildungsverpflichtung (20 Stunden in drei Jahren) soll dabei nicht nur für Immobilienmakler gelten, sondern auch für Immobilienverwalter. Welche Fortbildungen schließlich anerkannt werden, soll eine Rechtsverordnung regeln. Nach dem Bundestagsbeschluss von Juni 2017 wird das neue Gesetzt voraussichtlich am 1. Mai 2018 in Kraft treten.