Kaufvertrag Wohnung
Tipps und Hinweise

Wer sich eine Wohnung kaufen möchte, hat die Wahl: eine gebrauchte Wohnung kaufen oder lieber eine neue Wohnung? Gebrauchte Wohnungen müssen vor dem Kauf genau begutachtet werden. Denn wer beim Kauf eklatante Mängel übersieht, muss diese später teuer bezahlen. Doch auch ein Neubau ist nicht immer problemlos. Zwar haben Neubauten den großen Vorteil, dass man eigene Wünsche zur Ausstattung, Aufteilung, Lage im Haus und Einrichtung einbringen kann. Aber auch bei Neubauten kann es Mängel geben. Oder die Fertigstellung verschiebt sich. Vor Unterzeichnung sollte der Kaufvertrag Wohnung daher genau geprüft werden. Je nach Immobilienart (gebrauchte Wohnung oder neue Wohnung) muss ein Käufer verschiedene Aspekte im Kaufvertrag Wohnung berücksichtigen. Nachfolgend geben wir Ihnen Tipps, die im Einzelfall jedoch nicht die Prüfung des Kaufvertrags Wohnung durch einen Anwalt oder einen unabhängigen Bauherrenberater ersetzen.

Wohnungsmakler finden

Was muss alles in einem Wohnungskaufvertrag stehen?

Ein Kaufvertrag einer Wohnung sollte mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Beschreibung der Wohnung, Lage
  • Kaufpreis
  • Namen des Verkäufers und Käufers
  • Beschreibung der Ausstattung
  • Eventuell mitverkaufte bewegliche Sachen (z. B. Möbel, Heizölbestand o. ä.)
  • Beschreibung bekannter Mängel
  • Beschreibung der Abwicklung der Zahlung
  • Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe

Ist ein Notar bei dem Wohnungsverkauf pflicht?

Wie bei jedem Immobilienverkauf muss auch der Kaufvertrag Wohnung über einen Notar abgeschlossen und von ihm beurkundet werden. Der Notar erstellt einen Vorvertrag, den sowohl Käufer als auch Verkäufer gründlich prüfen sollten. Haben Käufer oder Verkäufer Änderungswünsche, sollten sie diese unbedingt ansprechen, damit der Notar eine entsprechende Änderung vornimmt. Ganz wichtig ist, dass im Vertrag nicht nur die Wohnung aufgeführt wird, sondern auch alle dazugehörigen Nebenflächen, wie Kellerraum oder Garagenplatz. Wird eine noch nicht fertiggestellte Wohnung vom Bauträger gekauft, werden oft Anzahlungen verlangt. Diese sollten ebenfalls im Kaufvertrag aufgelistet werden. Für die verspätete Zahlung des Kaufpreises oder der Raten werden meist Verzugszinsen festgelegt.

Achten Sie darauf, dass die Verzugszinsen nicht höher sind als die gesetzlichen festgelegten Verzugszinsen.

Der Kaufvertrag Wohnung sollte auch eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch vorsehen. Die Auflassungsvormerkung verhindert, dass die Immobilie vor der Eigentumsübertragung noch belastet oder anderweitig verkauft werden kann. Falls die Wohnung vermietet ist, muss vertraglich festgelegt werden, ab wann der neue Eigentümer die Position des Vermieters übernimmt: erst nach der Eintragung ins Grundbuch oder schon nach Zahlung des Kaufpreises?

Wichtig ist außerdem die Höhe des Hausgeldes, das beim Kauf einer gebrauchten Wohnung in den Kaufvertrag Wohnung aufgenommen werden sollte. Der neue Eigentümer sollte prüfen, ob der Verkäufer mit Hausgeldzahlungen im Rückstand ist, denn ggf. muss ansonsten der Neubesitzer diese zahlen. Auch die aktuelle Höhe des Anteils der Instandhaltungsrücklage sollte im Vertrag angegeben werden. Darauf fällt dann keine Grunderwerbssteuer an.

Käufer einer Eigentumswohnung müssen Grunderwerbsteuer zahlen. Diese Steuer fällt aber nur für die Immobilie an, nicht jedoch für den Geldbestand der Instandhaltungsrücklage. Daher sollte im Kaufvertrag Wohnung sinngemäß folgende Formulierung aufgenommen werden: "Im Kaufpreis inbegriffen ist die Instandhaltungsrücklage in Höhe von xx Euro (in Worten: xx Euro)." Je nach Höhe der Instandhaltungsrücklage lassen sich auf diese Weise mehrere hundert Euro, wenn nicht sogar über tausend Euro an Grunderwerbsteuer sparen.

Wohnungskauf bei einem Bauträger

Viele Menschen, die sich für den Kauf einer neuen Wohnung entscheiden, erwerben diese bei einem Bauträgerunternehmen. Oft sind das Handwerks- oder Baubetriebe, aber auch Banken, Versicherungen oder Privatpersonen können als Bauträger agieren. Der Bauträger erwirbt ein Baugrundstück und lässt darauf eine Immobilie bauen. Er ist für die gesamte Bau-, Verkaufs- und Finanzabwicklung verantwortlich und haftbar. Außerdem ist der Bauträger stets der erste Ansprechpartner.

Verständlicher Weise hat der Bauträger großes Interesse daran, die Wohnungen, die er errichtet, schnell zu verkaufen. Meist beginnt er daher bereits ab Beginn der Bauplanung mit der Akquise von Kaufinteressenten. Zu Ansicht stehen dann oft lediglich Baupläne vom Architekten oder ein Exposé zur Verfügung. Wer frühzeitig kauft, hat zu dem Zeitpunkt jedoch noch viele Möglichkeiten, sich die passende Wohnung auszusuchen oder sogar noch Umplanungen am Grundriss vor zunehmen. Auch das Interieur kann mitbestimmt werden. Ob Vinylboden oder Parkett, Teppich oder Fliesen, Badewanne oder Dusche – solche Entscheidungen sind in der frühen Bauphase noch wählbar.

Inhalte des Bauträgervertrags

Die Bau- und Leistungsbeschreibungen des Bauträgers sollten so genau wie möglich im Vertrag festgehalten werden und wenig Raum für Interpretationen bieten. Neben der Qualität der Baustoffe sollten viele Details und Ausstattungsmerkmale verbindlich und ausführlich beschrieben werden.

Tipp: Besonders wichtig in einem Bauträgervertrag ist die Vollständigkeit der Leistungen. Denn was nicht im Vertrag steht, kostet extra. Lassen Sie Sonderabsprachen notariell beglaubigen. Sonst haben sie keinen Bestand.

Bezahlung: Schritt für Schritt

Bei einem Bauträgervertrag kann der vereinbarte Preis für Grundstückskauf und Bau, der oft einheitlich als Kaufpreis bezeichnet wird, entweder nach Fertigstellung und Bau-Abnahme zu zahlen sein oder in Abschlägen, mit denen der Käufer jeweils ausgeführte Teilleistungen bezahl. Sie werden in der Regel bereits bei Vertragsschluss festgelegt, so dass ein Zahlungsplan entsteht.

Die Bezahlungen richten sich nach der Makler – und Bauträgerverordung (MaBV), die in der Regel 7 Raten zur Bezahlung der Immobilie vorsehen.

Bezahlungsbeispiel:

Höhe Bezahlung Bauschritt
30 % nach Beginn der Erdarbeiten
33,6 % nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten und Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen
6,3 % für die Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen
7,0 % für den Fensterbau einschließlich Verglasung,
9,1 % für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten, für den Estrich, und die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
8,4 % nach Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe,
5,6 % nach vollständiger Fertigstellung einschließlich Fassadenarbeiten

Als weitere Sicherung sieht die Makler- und Bauträgerverordung vor, dass das Unternehmen unabhängig vom Baufortschritt Zahlungen erst entgegennehmen darf, wenn weitere Voraussetzungen gegeben sind, die – zusammenfassend ausgedrückt – sicherstellen, dass der Käufer das versprochene Grundstück ohne Komplikationen tatsächlich auch erhält. Die MaBV erlaubt allerdings auch, dass das Unternehmen schon vorher Geld verlangen kann, wenn es dem Käufer bis zum Eintritt der eigentlich notwendigen Zahlungsvoraussetzungen eine Bürgschaft stellt. Diese Bürgschaft gewährleistet, dass ein Käufer gezahltes Geld notfalls zurückbekommt. Sie ist aber keine Sicherung, auf die der Käufer zurückgreifen könnte, wenn das Unternehmen in Konkurs geht und vorhandene Mängel nicht mehr beseitigt werden oder eine Bau-Fertigstellung durch andere Unternehmen teurer wird. Die Bürgschaft ist also kein Ersatz für eine Insolvenzabsicherung (Quelle: baufoerderer.de ).

Seriösität des Bauträgers prüfen

Einen garantierten Schutz vor einer Insolvenz gibt es nicht. Das kann Ihnen auch kein noch so ausgeklügelter Kaufvertrag Wohnung gewährleisten. Immobilienkäufer sollten sich daher bei der Auswahl ihres Vertragspartners gut über dessen Bonität informieren. Es ist beispielsweise sinnvoll, bei der Hausbank nachzufragen, ob sie etwas über das Unternehmen weiß. Oder Sie lassen vorab die Bonität des Bauträgers von Wirtschaftsauskünften prüfen. Das kostet zwischen 200 bis 300 Euro. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss gut über das Unternehmen, das Ihre Wohnung bauen soll. Lassen Sie sich Referenzen zeigen, besichtigen Sie Musterhäuser und besuchen Sie, wenn möglich, eine Baustelle, die dieser Bauträger betreut.

Grundstück kaufen

Sie wollen ein Grundstück kaufen, um dann Ihr Traumhaus nach eigenen Vorstellungen zu bauen? Dann erkundigen Sie sich unbedingt vor dem Kauf, ob es sich bei dem Grundstück tatsächlich um erschlossenes Bauland handelt.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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