Maklerkosten absetzen
Ist die Maklercourtage steuerlich absetzbar?

Deutschland zieht um! Pro Jahr ziehen mehr als 11 Millionen Bundesbürger in ein neues Zuhause – die gleiche Anzahl würde gerne umziehen. Eine Frage, die viele Umziehende eint, bezieht sich auf Maklerprovision und Steuer: Kann die Maklerprovision von der Steuer abgesetzt werden? Der Umzug in ein neues Zuhause ist nicht nur mit viel Arbeit verbunden, sondern kostet in der Regel auch viel Geld: So muss möglicherweise die Wohnung renoviert, neue Möbel müssen gekauft und ein Umzugsunternehmen beauftragt werden. Hinzu kommt der Makler.

Schön, wenn durch die Steuer ein Teil des Geldes wieder eingeholt werden kann. Maklerprovision und Steuer: HAUSGOLD verrät Ihnen, in welchen Fällen Sie die Maklercourtage absetzen können

Warum Maklerprovision?

Jeder Makler verlangt für die Vermittlung von Immobilien eine Vergütung. Sie wird üblicherweise als Maklerprovision, Maklergebühr oder Maklercourtage bezeichnet. Ein guter Makler nimmt seinem Auftraggeber bei der Objekt-Vermarktung eine Menge Arbeit ab und erhöht die Chancen für einen erfolgreichen Abschluss. So kennt ein guter Makler den lokalen Markt. HAUSGOLD bietet Ihnen ein großes Netzwerk an Immobilienmaklern in ganz Deutschland, die Ihnen eine kostenlose Immobilienbewertung anbieten.

Kostenlose Immobilienbewertung

Zudem übernehmen unsere HAUSGOLD-Makler die „Laufarbeit“ für den Immobilieneigentümer. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Makler Anzeigen schaltet. Die Kosten für die Vermarktung trägt übrigens der Makler. Er koordiniert Besichtigungstermine und führt diese durch. Außerdem begleitet er Sie in fast allen Fällen den Notartermin. Er ist daher die Maklercourtage durchaus wert, auch wenn die Maklerprovision von Verkäufern, Vermietern und Interessenten oft als Last empfunden wird.

Wer zahlt die Maklercourtage?

Bei vermieteten Immobilien ist 2015 das sogenannte Bestellerprinzip eingeführt worden. Danach muss derjenige die Maklercourtage zahlen, der den Makler beauftragt hat. In vielen Fällen ist das der Vermieter. Beauftragt jedoch ein Wohnungssuchender einen Makler, um eine Mietwohnung zu finden, muss dieser die Provision zahlen. Pauschal lässt sich sagen, dass die Provision bei Mietobjekten bei zwei Nettokaltmieten liegt - zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Je nach Stadt oder Region kann das also schnell teuer werden.

Beim Immobilienverkauf gilt das Bestellerprinzip nicht. Seit 2021 gilt in Deutschand ein neues Gesetz zur Teilung der Maklerprovision. Diese beinhaltet, dass eine Privatperson als Käufer maximal die Hälfte der Maklercourtage zahlen muss. Auf diesem Wege soll verhindert werden, dass die Provision ausschließlich dem Käufer in die Schuhe geschoben wird.

Das neue Gesetz gilt nur für Privatpersonen als Käufer. Sollte es sich um einen gewerblichen Kauf handeln, greift dieses Gesetz nicht.

Was geschieht beim berufsbedingten Umzug in eine Mietwohnung?

Wenn der Job einen Umzug fordert und Sie berufsbedingt in eine Mietwohnung ziehen, können Sie die Maklerprovision – wie alle Ausgaben rund um den Job – als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Ein berufsbedingter Umzug liegt in folgenden Fällen vor:

  • Ihr Arbeitgeber versetzt Sie an einen neuen Dienstort
  • Sie nehmen eine neue Arbeit an einem anderen Ort an
  • Wenn Sie als Berufspendler durch den Umzug mindestens eine Stunde Fahrtzeit einsparen

In all diesen Fällen können Sie die Maklerprovision absetzen. Bedingung ist jedoch, dass Sie in eine Mietwohnung ziehen. Auch wenn Sie berufsbedingt eine Zweitwohnung am (neuen) Arbeitsort mieten, können die Maklerkosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Was geschieht beim berufsbedingter Umzug ins Eigenheim?

Beauftragen Sie einen Makler für die Suche nach einer Kaufimmobilie, können Sie trotz berufsbedingtem Umzug die Maklerprovision nicht in Ihrer Steuererklärung eintragen. Findet ein berufsbedingter Umzug ins Eigenheim statt, dann können Sie also keine Maklerprovision absetzen. Die Erklärung für diesen Fall von Maklerprovision und Steuer: Da Sie die Immobilie kaufen, gehört die Maklercourtage zu den sogenannten Anschaffungsnebenkosten – und die sind nicht absetzbar.

Wer aus privaten Gründen umzieht, kann die Maklerprovision steuerlich nicht absetzen. Unabhängig, ob Eigenheim oder Mietobjekt: Die Kosten für den Makler gelten bei einem privaten Umzug stets als Privatangelegenheit.

Fällt die Maklerprovision bei einer Vermietung an?

Sie möchten eine Immobilie kaufen, um sie zu vermieten? Dann gelten wiederum andere Regeln. Wer einen Makler für die Vermittlung eines Mietobjektes beauftragt, der kann als Vermieter die Maklercourtage steuerlich geltend machen. Allerdings nicht als Werbungskosten. Die Maklerprovision zählt in diesem Fall zu den Anschaffungsnebenkosten, die auf den Kaufpreis aufgerechnet und dann linear abgeschrieben werden.

Sie benötigen Hilfe bei der Vermittlung oder Vermietung Ihrer Immobilie? Die Immobilienmakler von HAUSGOLD stehen Ihnen zur Seite und nehmen eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie vor!

Welche Steuerspartipps für Vermieter gibt es?

Eine Immobilie, die vermietet wird, kann für Eigentümer besonders attraktiv sein. Denn bei einer Vermietung werden zahlreiche Ausgaben fällig, die von der Steuer abgesetzt werden können. Die folgende Auflistung zeigt einen groben Überblick, was Vermieter einer Immobilie steuerlich absetzen können:

Maklergebühren: Nehmen Sie bei der Suche nach einem Mieter die Hilfe eines Maklers in Anspruch, können die entstandenen Gebühren von den Miet-Einnahmen abgezogen werden. Bezahlt aber der neue Mieter die Maklergebühr, können Sie als Vermieter nichts von der Steuer absetzen.

Kaufpreis der Immobilie: Für eine bis 1924 erbaute Immobilie kann der Vermieter 2,5 Prozent vom Brutto-Gesamtpreis jedes Jahr von der Steuer absetzen. Dies ist solange erlaubt, bis der Gesamtpreis für den Erwerb des Hauses erreicht ist. Ist die Immobilie erst nach 1924 erbaut worden, kann der Eigentümer sie mit zwei Prozent im Jahr abschreiben.

Zinsen: Die monatlichen Zinsen, die bei der Rückzahlung eines Hypothekendarlehens für die Immobilie anfallen, können Vermieter als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Kontoführung: Haben Sie als Vermieter für die Einnahmen und Ausgaben der Immobilie ein eigenes Konto eingerichtet, können sie die Kontoführungsgebühren ebenfalls als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Grundsteuer: In Deutschland müssen Immobilieneigentümer jedes Jahr die Grundsteuer bezahlen. Die Höhe der Grundsteuer bestimmen die Kommunen. Sie ist daher deutschlandweit unterschiedlich. Aber auch die Grundsteuer können Sie als Vermieter in voller Höhe als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.

Hausnebenkosten: Die vom Mieter bezahlten Nebenkosten muss der Vermieter zwar als Einkünfte versteuern, kann diese aber danach als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.

Bürokosten: Alle Kosten, die Ihnen als Vermieter für Telefon, Schreibwaren, Porto und benötigte Software entstehen, können Sie von der Steuer absetzen.

Fahrtkosten: Alle Fahrten, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer vermieteten Immobilie machen, können in der Steuererklärung als Reisekosten geltend gemacht werden.

Bewirtungskosten: Für Gespräche und Treffen mit dem Mieter können Sie die dabei entstehenden Bewirtungskosten zu 70 Prozent absetzen.

Mitgliedsbeiträge: Beiträge, den Vermieter als Mitglied für Verbände wie beispielsweise den Vermieterverband zahlen, können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden.

Reparaturen: Fallen nötige Arbeiten an der vermieteten Immobilie an, können Vermieter die anfallenden Handwerkerkosten in der Steuererklärung geltend machen.

Vermietung an Verwandte: Möchten Sie als Vermieter die Ausgaben als Werbekosten anrechnen, muss die Miete für Ihre Verwandten mindesten 75 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. So können Sie durch die niedrige Miete Ihre zu versteuernden Einkünfte schmälern und gleichzeitig die Ausgaben trotzdem als Werbekosten absetzen.

Renovierung: Wenn Sie als Vermieter nach dem Auszug eines Mieters die Immobilie renovieren lassen, können sie die dabei anfallenden Kosten von Ihren Miteinnahmen abziehen.

Werbung: Machen Sie auf der Suche nach einem neuen Mieter Werbung (Anzeigen, Prospekte etc.) für Ihre Immobilie, können Sie diese Ausgaben ebenfalls in der Steuerklärung angeben.

Anwaltskosten: Entstehen Ihnen bei Streitigkeiten im Rahmen der Immobilienvermietung Anwalts- oder Gerichtskosten können Sie als Vermieter diese Kosten auch als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Inventar und Möbel: Vermieten Sie eine möblierte Wohnung, können Sie diese inklusive des gesamten Inventars (Möbel, Einbauten) über die Nutzungsdauer hinweg von der Steuer absetzen.

Wir fassen für Sie zusammen

Aufgrund des im Jahr 2015 ins Leben gerufenen Bestellerprinzips, kommen meist die Vermieter für die Zahlung der Maklerkosten auf, wenn es sich um eine vermietete Immobilie handelt. Anders sieht es beim Immobilienverkauf aus. Hierbei wird die Maklerprovision in der Regel gerecht aufgeteilt, sodass jede Partei 50 % zahlt. Maklerkosten können zum Beispiel bei berufsbedingten Umzügen in eine Zweit- oder Mietwohnung abgesetzt werden. Bei privaten Umzügen oder bei berufsbedingten Umzügen in das eigene Zuhause können sie jedoch nicht abgesetzt werden. Zudem haben Sie eine Vielzahl an Steuerstartipps kennengelernt.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

Folgendes könnte Sie auch interessieren:

Verkäuferprovision

Was bedeutet Innenprovision und wann greift Sie? Hier erfahren Sie es!

Häufig gestellte Fragen:

Seit Juni 2019
Kostenlose Telefonberatung

040 - 22 61 61 40

Sicherheit garantiert
Seit Juni 2019
1
FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
FOCUS online, “Experte erklärt - Wohnimmobilien und Corona: Warum Immobilienbesitzer aufatmen können”, 25.05.2023, Stand: 19.10.2023
WELT Online, “Die Luxus-Wette ist verloren – jetzt beginnt das Zittern der Spekulanten”, 05.09.2022, Stand: 19.10.2023
ZEIT ONLINE, “Unsanierte Immobilien: Das Haus besser saniert verkaufen”, 29.06.23, Stand: 19.10.2023

Copyright 2024 - HAUSGOLD | talocasa GmbH | An der Alster 45 | 20099 Hamburg