Mietminderung bei undichten Fenstern?

Im Sommer fällt es meistens erst dann auf, wenn es stark regnet. Doch im Winter machen sich undichte Fenster in der Regel sehr schnell bemerkbar, und es kann schnell zu einer Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter kommen. Eine Mietminderung ist aber nicht bei jedem Fall angebracht.

Unter welchen Umständen eine Minderung gerechtfertig ist

Viele Mieter denken bei undichten Fenstern sofort an eine Mietminderung. Hier ist allerdings Vorsicht angebracht, denn nicht immer steht dem Mieter eine Mietminderung aufgrund der Fenster zu. Es kommt auf den Einzelfall an, ob man die Miete mindern darf, oder nicht. Ein Mieter muss zum Beispiel nicht hinnehmen, dass sich Fenster in einem Altbau nicht mehr richtig schließen lassen, wie aus einem Bericht der Nachrichtenagentur "dpa" hervorgeht.

Undichte Fenster können zu ernsten Problemen führen

Der Vermieter muss nach Aufforderung den Mangel beseitigen und bis dahin kann die Miete angemessen gekürzt werden. Wenn größere Mengen Regen durch undichte Fenster in die Wohnung eintritt, dann gilt die gleiche Vorgehensweise. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland weist hin. Wenn der Altbau allerdings alte Fenster hat, dann müssen Mieter geringfügige Zugluft akzeptieren. Die Miete darf in der Regel dann nicht gemindert werden. Hat der Vermieter dagegen die Fenster in einem Altbau modernisiert, dann darf der Mieter allerdings erwarten, dass keine Zugluft durchkommt.

Qualität hat seinen Preis

Der Vermieter muss den Mangel somit beseitigen, wenn Luft durch die geschlossenen Fenster kommt. Hier gibt es jedoch auch eine Ausnahme, denn einige Fenster sind mit künstlichen Luftdurchlässern ausgestattet. Der Luftaustausch soll damit gewährleistet werden und es handelt sich dabei nicht um einen Mangel. Zukleben dürfen Mieter solche Fenster nicht. Nicht selten landen Streitigkeiten vor Gericht und manchmal ist dieser Weg notwendig, um sein Recht geltend zu machen. Trotzdem sollte man immer abwägen, ob ein Rechtsstreit vor Gericht nicht auch ausgeschlossen werden kann. Bei Unklarheiten sollte man sich eine Beratung bei einem Anwalt einholen, welcher den Fall vernünftig einschätzen kann. Denken Sie als Eigentümer außerdem daran, dass Sie durch eine gute Instandhaltung Ihrer Immobilie den Immobilienwert erhöhen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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