"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt." Diese Erkenntnis hatte kein geringerer als Friedrich Schiller bereits im 18. Jahrhundert. Nicht immer verläuft das Zusammenleben in einer Nachbarschaft friedlich und oft stellt sich die Frage, wer überhaupt im Recht ist und was erlaubt ist. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihre Nachbarn haben. Ist das nachbarschaftliche Verhältnis erst einmal vergiftet, bleibt losgelöst vom Ausgang der konkreten Auseinandersetzung die Lebensqualität nur allzu oft auf der Strecke. Die Vorschriften für das nachbarschaftliche Miteinander sind meist nicht einheitlich und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Die Ruhezeiten eines Wohngebäudes sind in der Hausordnung geregelt. Üblicherweise gilt jedoch, dass zwischen 13 und 15 Uhr Ruhezeit ist, während von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe herrscht. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass zwischen 22 und 6 Uhr alle Tätigkeiten, die die Nachtruhe stören könnten, verboten sind.
Als Ruhestörung gilt in der Regel Lärm wie:
Jedoch ist nicht zwangsläufig auch jeder Lärm gleich eine Ruhestörung. Hierbei ist es natürlich unter anderem wichtig, zu welcher Uhrzeit der Lärm aufgetreten ist und andererseits, ob dieser überhaupt vermieden werden kann.
Hält sich der Nachbar nicht an die Ruhezeiten, gibt es mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Unter anderem die folgenden:
Zwar sind Gartenzäune zum Nachbargrundstück keine Pflicht, werden von den meisten Menschen jedoch bevorzugt. Hierfür gilt Folgendes: Stehen Zaun und Hecke genau auf der Grundstücksgrenze, gehören sie beiden Parteien und sind von beiden zu bezahlen und pflegen. Allerdings kann im Landesrecht auch etwas anderes vereinbart sein. Beispielsweise ist in Berlin und Brandenburg der Eigentümer der rechten Seite (vom Eingang aus gesehen) für den Kauf und die Pflege zuständig. Es kann natürlich auch sein, dass eine Grunddienstbarkeit(wie beispielsweise ein Wegerecht) im Grundbuch eingetragen ist. In diesem Fall gelten selbstverständlich andere Regeln.
Insbesondere jetzt, wo der Sommer vor der Tür steht, wird in vielen Nachbarschaften fast jedes Wochenende gegrillt. Grillen ist grundsätzlich auch erlaubt, jedoch sind Qualm und Gestank verboten. Dabei gibt es kein einheitliches Gesetz. In Brandenburg ist beispielsweise festgelegt, dass Grillen nur dann erlaubt ist, wenn der Qualm nicht durch die Fenster der Nachbarn ziehen kann. Einige Gerichte halten fünf Grillabende im Sommer für akzeptabel, andere gestatten aber etwas mehr. Am besten ist es, wenn man seine Nachbarn einfach rechtzeitig informiert und nicht jedes Wochenende eine Grillparty veranstaltet. Was andere Gerüche betrifft: Alles, was stinkt, sollte von der Grenze zum Nachbarn ferngehalten werden. Dies könnten beispielsweise Komposthaufen oder auch Zigarettengeruch sein.
Grundsätzlich kann jeder seinen Garten mit Blumen, Bäumen und Sträuchern so gestalten, wie er möchte. Einige Regeln gibt es allerdings zu beachten:
In der Regel sind Haustiere so zu halten, dass niemand durch Geräusche oder Gerüche belästigt werden kann. Das bedeutet also, dass beispielsweise Papageien nur für ein paar Stunden täglich nach draußen gestellt werden dürfen, da sie mit ihrem Lärm ansonsten die Grenzen des Zumutbaren überschreiten. Laufen Katzen aus der Nachbarschaft in Ihren Garten, müssen Sie dies jedoch dulden. Vieles ist aber auch davon abhängig, ob Sie in einer eher ländlichen oder städtischen Wohngegend leben. Das Lagern von Pferdemist sollte einen Nachbarn in einer ländlichen Gegend vorübergehend nicht zu sehr stören, während das in einer städtischen Nachbarschaft natürlich nicht zumutbar ist.
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