Nachbarschaft
Die wichtigsten Regeln und Pflichten

"Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt." Diese Erkenntnis hatte kein geringerer als Friedrich Schiller bereits im 18. Jahrhundert. Nicht immer verläuft das Zusammenleben in einer Nachbarschaft friedlich und oft stellt sich die Frage, wer überhaupt im Recht ist und was erlaubt ist. Hier erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie und Ihre Nachbarn haben. Ist das nachbarschaftliche Verhältnis erst einmal vergiftet, bleibt losgelöst vom Ausgang der konkreten Auseinandersetzung die Lebensqualität nur allzu oft auf der Strecke. Die Vorschriften für das nachbarschaftliche Miteinander sind meist nicht einheitlich und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Zu welchen Zeiten sind Ruhezeiten?

Die Ruhezeiten eines Wohngebäudes sind in der Hausordnung geregelt. Üblicherweise gilt jedoch, dass zwischen 13 und 15 Uhr Ruhezeit ist, während von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe herrscht. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass zwischen 22 und 6 Uhr alle Tätigkeiten, die die Nachtruhe stören könnten, verboten sind.

Welcher Lärm kann als Ruhestörung gelten?

Als Ruhestörung gilt in der Regel Lärm wie:

  • Maschinenlärm,
  • von Fahrzeugen aller Art erzeugter Lärm,
  • Geschrei,
  • von Tieren erzeugter Lärm,
  • laute Musik.

Jedoch ist nicht zwangsläufig auch jeder Lärm gleich eine Ruhestörung. Hierbei ist es natürlich unter anderem wichtig, zu welcher Uhrzeit der Lärm aufgetreten ist und andererseits, ob dieser überhaupt vermieden werden kann.

Was mache ich, wenn der Nachbar sich nicht an die Ruhezeiten hält?

Hält sich der Nachbar nicht an die Ruhezeiten, gibt es mehrere Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Unter anderem die folgenden:

  • Ein Lärmprotokoll erstellen: Man notiert sich genaue Uhrzeiten und Daten, zu denen man sich von dem Nachbarn gestört gefühlt hat und was die Ursache war. Das Lärmprotokoll dient als Beweismittel bei einer juristischen Auseinandersetzung und bekommt besonderes Gewicht, wenn Einträge von Zeugen bestätigt werden. Diese Zeugen können beispielsweise andere Nachbarn, Familienangehörige oder sogar die Polizei sein.
  • Eine Mietminderung fordern: Ein Vermieter muss sich grundsätzlich darum kümmern, dass sich der Nachbar ordnungsgemäß verhält. Reagiert dieser jedoch nicht auf Mahnungen, können Mieter, die sich durch andere gestört fühlen, Sie unter Umständen eine Mietminderung durchsetzen.

Wo liegen die Grenzen zum Nachbargrundstück?

Zwar sind Gartenzäune zum Nachbargrundstück keine Pflicht, werden von den meisten Menschen jedoch bevorzugt. Hierfür gilt Folgendes: Stehen Zaun und Hecke genau auf der Grundstücksgrenze, gehören sie beiden Parteien und sind von beiden zu bezahlen und pflegen. Allerdings kann im Landesrecht auch etwas anderes vereinbart sein. Beispielsweise ist in Berlin und Brandenburg der Eigentümer der rechten Seite (vom Eingang aus gesehen) für den Kauf und die Pflege zuständig. Es kann natürlich auch sein, dass eine Grunddienstbarkeit(wie beispielsweise ein Wegerecht) im Grundbuch eingetragen ist. In diesem Fall gelten selbstverständlich andere Regeln.

Welche Gerüche sind in der Nachbarschaft zumutbar?

Insbesondere jetzt, wo der Sommer vor der Tür steht, wird in vielen Nachbarschaften fast jedes Wochenende gegrillt. Grillen ist grundsätzlich auch erlaubt, jedoch sind Qualm und Gestank verboten. Dabei gibt es kein einheitliches Gesetz. In Brandenburg ist beispielsweise festgelegt, dass Grillen nur dann erlaubt ist, wenn der Qualm nicht durch die Fenster der Nachbarn ziehen kann. Einige Gerichte halten fünf Grillabende im Sommer für akzeptabel, andere gestatten aber etwas mehr. Am besten ist es, wenn man seine Nachbarn einfach rechtzeitig informiert und nicht jedes Wochenende eine Grillparty veranstaltet. Was andere Gerüche betrifft: Alles, was stinkt, sollte von der Grenze zum Nachbarn ferngehalten werden. Dies könnten beispielsweise Komposthaufen oder auch Zigarettengeruch sein.

Welche Richtlinien gelten für Pflanzen in der Nachbarschaft?

Grundsätzlich kann jeder seinen Garten mit Blumen, Bäumen und Sträuchern so gestalten, wie er möchte. Einige Regeln gibt es allerdings zu beachten:

  • In der Nähe von Spielplätzen und Weiden dürfen keine giftigen Sträucher angepflanzt werden.
  • Beim Pflanzen von Hecken und Bäumen müssen sich alle Nachbarn an die Abstände halten, die in den Landesverordnungen vorgeschrieben sind. Bei Hecken entscheidet die Wuchshöhe: Werden sie bis zwei Meter hoch, muss der Grenzabstand mindestens einen halben Meter betragen. Werden sie noch höher, muss es ein Drittel der Höhe sein.
  • Überhängende Äste müssen gekürzt, störende Wurzeln gekappt werden. Allerdings nur außerhalb der Wachstumsperiode, also von Oktober bis Ende Februar.
  • Laub, Nadeln und Blüten, die über den Zaun fliegen, müssen akzeptiert werden.
  • Drohen Bäume umzustürzen, muss der Nachbar aufgefordert werden, den Baum zu sichern.
  • Das Obst aus Nachbars Garten dürfen Sie einsammeln, wenn es aufs eigene Grundstück fällt oder die Äste herüber ragen.
  • Der Laubbläser darf nur zwischen 9 und 13 Uhr und von 15 bis 17 Uhr Blätter aus dem Weg pusten.

Muss ich Schatten der Bäume meines Nachbarn hinnehmen?

Es kommt darauf an. Wichtig ist vor allem, wie alt die Bäume sind und wie weit sie von der Grundstücksgrenze entfernt stehen. Die Abstände von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind in den meisten Nachbarschaftsgesetzen der Bundesländer geregelt.

Was dürfen Haustiere in der Nachbarschaft?

In der Regel sind Haustiere so zu halten, dass niemand durch Geräusche oder Gerüche belästigt werden kann. Das bedeutet also, dass beispielsweise Papageien nur für ein paar Stunden täglich nach draußen gestellt werden dürfen, da sie mit ihrem Lärm ansonsten die Grenzen des Zumutbaren überschreiten. Laufen Katzen aus der Nachbarschaft in Ihren Garten, müssen Sie dies jedoch dulden. Vieles ist aber auch davon abhängig, ob Sie in einer eher ländlichen oder städtischen Wohngegend leben. Das Lagern von Pferdemist sollte einen Nachbarn in einer ländlichen Gegend vorübergehend nicht zu sehr stören, während das in einer städtischen Nachbarschaft natürlich nicht zumutbar ist.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

Seit Juni 2019
Kostenlose Telefonberatung

040 - 22 61 61 40

Sicherheit garantiert
Seit Juni 2019
1
FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
FOCUS online, “Experte erklärt - Wohnimmobilien und Corona: Warum Immobilienbesitzer aufatmen können”, 25.05.2023, Stand: 19.10.2023
WELT Online, “Die Luxus-Wette ist verloren – jetzt beginnt das Zittern der Spekulanten”, 05.09.2022, Stand: 19.10.2023
ZEIT ONLINE, “Unsanierte Immobilien: Das Haus besser saniert verkaufen”, 29.06.23, Stand: 19.10.2023

Copyright 2024 - HAUSGOLD | talocasa GmbH | An der Alster 45 | 20099 Hamburg