Wenn der Winter schon fast vergessen ist, kommt sie - die jährliche Heizkostenabrechnung. Doch selten erschließen sich dem Mieter all die Zahlen und Berechnungen. Es lohnt aber, sich mit der Abrechnung vertraut zu machen. Denn oft schleichen sich hier Fehler ein, die für den Mieter teuer werden können. Mieter sollten daher ihre Heizkostenabrechnung immer genau kontrollieren. HAUSGOLD zeigt, worauf Mieter bei der Heizkostenabrechnung besonders achten müssen.
Als gesetzliche Grundlage für die Heizkostenabrechnung dient die deutsche Heizkostenverordnung, kurz HKVO. Diese schreibt vor, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Die übrigen Kosten werden zu den Grundkosten gerechnet. Der entsprechende Umlageschlüssel ist meist im Mietvertrag geregelt und wird vom Vermieter festgelegt.
In den meisten Fällen wird für den Umlageschlüssel ein Verhältnis von 50 Prozent zu 50 Prozent gewählt. Dies ist vernünftig, denn ein großer Anteil der Heizkosten wird bereits verursacht, wenn die Heizung in Betrieb ist und dabei das Heizwasser durch den Kreislauf des Hauses schickt - ohne dass ein Heizkörper die Wärme entnimmt. Nur auf den verbrauchsabhängigen Kostenanteil haben Mieter durch ihr individuelles Heizverhalten Einfluss.
Bereits beim Heizungsablesen sollte man kontrollieren, ob die Verbrauchswerte richtig abgelesen und auch korrekt in die Abrechnung eingetragen wurden. Wurden die abgerechneten Verbrauchszahlen überprüft, lohnt es sich, die Werte mit dem Durchschnittsverbrauch im gesamten Haus zu vergleichen. Anhand dieser Zahlen ist schnell erkennbar, ob die Verbrauchswerte wesentlich voneinander abweichen und Sie können schnell den Standard im Haus bewerten.
Auf jeder Heizkostenabrechnung muss der Zeitraum angeben werden, für den die Berechnung gilt. Meist ist der Zeitraum oben rechts auf dem Formular zu finden. Mieter sollten dabei auf zwei Details achten:
Auch auf den Punkt Energiekosten sollten Mieter ein genaues Auge werfen, denn viele Vermieter und Verwalter machen dabei Fehler, die für den Mieter teuer werden können. Bei der Heizkostenabrechnung müssen zwei Angaben zu den Energiekosten immer enthalten sein: Die verbrauchte Energiemenge und die dafür angefallenen Kosten. Wenn eine der beiden Angaben fehlt, ist die Abrechnung nicht rechtens und auch eine Nachforderung kann in dem Fall nicht fällig werden.
Weitere Angaben, die in der Heizkostenabrechnung enthalten sein müssen, hängen von der jeweiligen Energiequelle ab. Bei Öl-, Gas- und Zentralheizungen sind die Anforderungen allerdings unterschiedlich. In der Heizkostenabrechnung für Ölheizungen müssen auch der Anfangs- und Endbestand des Öls sowie die Öllieferungen (mit Lieferdatum, Menge und Betrag) angegeben werden. Bei Gasheizungen muss der Mieter außerdem die verbrauchte Gasmenge sowie die dazugehörigen Rechnungsbeträge mitteilen. Bei mit Fernwärme versorgten Zentralheizungen sind neben den angefallenen Wärmekosten und dem Energieverbrauch keine weiteren Zusatzangaben für die Energiekosten nötig.
Bei der Wärmezufuhr über eine Zentralheizung sollten Mieter zusätzlich die Nebenkosten genau überprüfen. Denn oft schleichen sich bei diesem Punkt Fehler ein - zum Nachteil des Mieters. Die Nebenkosten setzen sich dabei aus den Stromkosten, den Kosten für die gelegentliche Wartung, Tankreinigung (alle fünf Jahre), Immissionsschutzmessung, und für die Verwaltungskosten zusammen. Mache Vermieter geben auch Brennstoff-Zusätze in der Heizkostenabrechnung an, die den Ölverbrauch und somit die Kosten verringern sollen.
Tipp: Es empfiehlt sich immer, besonders die Wartungskosten mit den Angaben der Vorjahre zu vergleichen. Denn wenn Sie auffällige Schwankungen der Kosten feststellen, sollten Sie sich die Belege zeigen lassen. Außerdem werden unter dem Punkt Wartungskosten oft Reparaturkosten versteckt, die aber nicht umlagefähig sind: Erneuerungen größerer Teile oder die Kosten für Störungsbeseitigungen muss der Vermieter tragen.