Rauchmelderpflicht in Hessen und Baden-Württemberg

Eigentümer in Hessen und Baden-Württemberg, die bisher keine Rauchmelder haben, sollten jetzt nachrüsten. Denn in diesen beiden Bundesländern endet die Übergangsfrist zur Rauchmelderpflicht am 31.12.2014. Bis dahin müssen alle vorhandenen Gebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Bei Neubauten und im Rahmen umfangreicher Umbauten sind die Rauchmelder in Hessen und Baden-Württemberg bereits seit 2013 Pflicht. Die Montage der Rauchmelder muss vom Eigentümer, die Wartung vom Besitzer bzw. Mieter der Wohnung übernommen werden.

Die meisten Menschen, die bei einem Brand ums Leben kommen, haben das Feuer in der eigenen Wohnung schlicht verschlafen. Denn gefährlich sind nicht nur die Flammen, vielmehr ist es die Rauchvergiftung, an der in Deutschland fast alle der jährlich etwa 400 Brandopfer sterben. Rauchmelder haben sich als Brandschutz bewährt, daher sind sie in vielen Bundesländern zur Pflicht geworden.

Rauchmelder: In diesen Bundesländern sind sie Pflicht

In welchen Bundesländern Rauchmelder Pflicht sind, ist in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt. Die Melder sollten in allen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren angebracht werden. Wer für die Installation und die Wartung zuständig ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Auch das Ende der Übergangsfrist variiert. Hier die Regelung der einzelnen Bundesländer im Überblick:

Baden-Württemberg: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2013, für vorhandene Gebäude ab 31.12.2014. Montage durch den Eigentümer, Wartung durch Besitzer / Mieter.

Bayern: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2013, für vorhandene Gebäude ab 31.12.2017. Montage durch den Eigentümer, Wartung durch Besitzer / Mieter.

Berlin: bisher keine Regelung

Brandenburg: bisher keine Regelung Bremen: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2010, für vorhandene Gebäude ab 31.12.2015. Montage durch den Eigentümer, Wartung durch Besitzer / Mieter.

Hamburg: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2006, für vorhandene Gebäude seit 31.12.2010. Montage und Wartung durch den Eigentümer.

Hessen: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2005, für vorhandene Gebäude ab 31.12.2014. Montage durch den Eigentümer, Wartung durch Besitzer / Mieter.

Mecklenburg-Vorpommern: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2006, für vorhandene Gebäude seit 31.12.2009. Montage und Wartung durch Besitzer / Mieter.

Niedersachsen: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2012, für vorhandene Gebäude ab 31.12.2015. Montage durch den Eigentümer, Wartung durch Besitzer / Mieter.

Rheinland-Pfalz: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2003, für vorhandene Gebäude seit 2012. Montage und Wartung durch den Eigentümer.

Saarland: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2004, für vorhandene Gebäude keine Regelung. Montage und Wartung durch den Eigentümer.

Sachsen: bisher keine Regelung Sachsen-Anhalt: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2006, für vorhandene Gebäude bis 31.12.2015. Montage und Wartung durch den Eigentümer.

Schleswig-Holstein: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2005, für vorhandene Gebäude seit 31.12.2010. Montage durch den Eigentümer, Wartung durch Besitzer / Mieter.

Thüringen: Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit 2004, für vorhandene Gebäude ab 2018. Montage und Wartung durch den Eigentümer.

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