Rauchmelder kaufen
Wo finden Sie den passenden Rauchmelder?

Fast überall in Deutschland gilt die Rauchmelderpflicht. Auch bayerische Eigentümer mussten bis zum 31. Dezember 2017 für bestehende Wohnimmobilien Rauchmelder kaufen und installieren. Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht dagegen bereits seit Januar 2013. Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer – unabhängig davon, ob er das Eigentum selbst bewohnt oder vermietet. Die Pflicht für Rauchmelder betrifft nicht nur Vermieter, sondern alle Eigentümer. Zwar sind im Gesetz ohne besonderen Anlass keine Kontrollen durch die örtliche Bauaufsicht vorgesehen, doch für den Versicherungsschutz gilt: Die gesetzlichen und behördlichen Sicherheits-Regelungen durch den Eigentümer müssen eingehalten werden. Bevor Eigentümer ziellos irgendeinen Rauchmelder kaufen, sollten sie kurz innehalten und sich Gedanken über den Rauchmelder-Kauf machen. Heutzutage gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Rauchmelder zu kaufen. Ob Baumarkt, Elektrofachgeschäft oder Online-Shop – wer nicht nur auf den Preis achtet, sondern auf Qualität setzt und sich zudem fachkundig beraten lässt, ist auf der sicheren Seite.

Strafrechtliche Konsequenzen sind möglich

„Kommt es zu einem Brand mit Verletzten oder gar Toten, und es sind keine Rauchmelder installiert, drohen dem Eigentümer strafrechtliche Konsequenzen wegen Verletzung seiner Sorgfaltspflicht. Außerdem können geschädigte Mieter Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen“, sagt Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ in einer Pressemitteilung zur neuen Rauchmelderpflicht in Bayern. Dabei appelliert Rudolph an Bayerns Wohneigentümer: „Setzen Sie sich selbst bzw. Ihre Mieter nicht unnötig Gefahren aus, sondern halten Sie sich an die Rauchmelderpflicht. Denn noch immer sterben in Deutschland jedes Jahr 360 Menschen an den Folgen eines Brandes. Rauchwarnmelder hätten sie warnen können.“

Eigentum verpflichtet – auch zur Wartung von Rauchmeldern

Laut Bayerischer Bauordnung müssen – vergleichbar mit fast allen anderen Bundesländern – alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, die ins Treppenhaus oder ins Freie führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. In mehrstöckigen Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum muss auch dieses mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Außerdem regelt die Bauordnung in Bayern, dass im selbst genutzten Wohnraum für die Wartung der Rauchmelder der Eigentümer zuständig ist. In Mietwohnungen hingegen soll gemäß Bauordnung der Mieter zuständig sein. Es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. „Doch Vorsicht: Eigentümer sind verpflichtet, die von ihnen – oder durch Dritte – installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Diese mietrechtliche Pflicht gilt auch in Bayern. Damit verdrängt sie in bestehenden Mietverhältnissen auch die anders lautende Regelung aus der Bayerischen Bauordnung“, erklärt Rudolph.

Übersicht zur Regelung in den Bundesländern

Andere Länder, andere Sitten. Diese Weisheit gilt auch für die Rauchmelderpflicht in Deutschland und seinen Ländern. Dabei ist Sachsen das einzige Land, in dem Rauchmelder noch nicht in jeder Wohnung beziehungsweise jedem Haus Pflicht sind. Zwar wurde zum 1. Januar 2016 die Rauchmelderpflicht in Sachsen beschlossen, doch die gilt lediglich für Neu- und Umbauten, nicht für Bestandsbauten. Fachleute halten das für eine leichtsinnige Gefahr. Der sächsische Landesfeuerwehrverband fordert Warnmelder in allen Wohnungen. Das sächsische Innenministerium lehnt eine Ausweitung bisher ab.

Bundesland Pflicht für Neubauten seit Pflicht für Bestandsbauten ab Zuständigkeit Montage Zuständigkeit Wartung
Baden-Württemberg 2010 01.01.2015 Eigentümer (Vermieter) Besitzer (Mieter)*
Bayern 2007 01.01.2018 Eigentümer (Vermieter) Besitzer (Mieter)*
Berlin 2017 31.12.2020 Eigentümer (Vermieter) Besitzer (Mieter)*
Brandenburg 2016 31.12.2020 Eigentümer (Vermieter) Besitzer (Vermieter)*
Bremen 2009 01.01.2016 Eigentümer (Vermieter) Besitzer (Mieter)*
Hamburg 2005 01.01.2011 Eigentümer (Vermieter) Besitzer (Vermieter)**
Hessen 2005 01.01.2015 Eigentümer (Vermieter) Besitzer (Mieter)*
Mecklenburg-Vorpommern 2006 01.01.2010 Besitzer (Mieter) Eigentümer (Vermieter)**
Niedersachsen 2012 01.01.2016 Eigentümer (Vermieter) Besitzer (Mieter)*
Nordrhein-Westfalen 2013 01.01.2017 Eigentümer (Vermieter) Besitzer (Mieter)*
Rheinland-Pfalz 2007 12.07.2012 Eigentümer (Vermieter) Eigentümer (Vermieter)**
Saarland 2004 01.01.2017 Eigentümer (Vermieter) Eigentümer (Vermieter)**
Sachsen 2016 Keine Pflicht Eigentümer (Vermieter) Besitzer (Mieter)*
Sachsen-Anhalt 2009 01.01.2016 Eigentümer (Vermieter) Eigentümer (Vermieter)**
Schleswig-Holstein 2004 01.01.2011 Eigentümer (Vermieter) Besitzer (Mieter)*
Thüringen 2008 01.01.2019 Eigentümer (Vermieter) Eigentümer (Vermieter)**

* Wenn der Eigentümer die Pflicht nicht übernimmt

** Weil nicht ausdrücklich anders in der Bauordnung geregelt

Wo sollte man Rauchmelder kaufen?

Da Rauchmelder mittlerweile fast in allen Wohnungen Standard sind, ist es einfach, einen Rauchmelder zu kaufen. Rauchmelder sind in Elektrofachgeschäften, Baumärkten und Online-Shops erhältlich. Sie können außerdem über Dienstleister bezogen werden, die dann auch die Installation vornehmen.

Bevor Sie einen Rauchmelder kaufen, wägen Sie ab, was für ein Fabrikat Sie benötigen:

  • Legen Sie großen Wert auf Komfort-Funktionen?
  • Wie wichtig ist Ihnen das Design der Melder?
  • Wie hoch darf der Wartungsaufwand sein?
  • Benötigen Sie fachkundige Beratung?
  • Wollen Sie die Rauchmelder selbst montieren oder wollen Sie als Eigentümer und Vermieter einer oder mehrerer Immobilien einen fachkundigen Dienstleister mit der Installation und Wartung der Rauchmelder beauftragen?
  • Wünschen Sie besondere Lösungen, wie zum Beispiel Rauchmeldersysteme für Gehörlose?

Rauchmelder kaufen im Online-Shop und Baumärkten

Im Internet finden Sie eine große Auswahl an Rauchmeldern. Darum eignet sich das Internet gut, um einen Überblick über die verschiedenen Geräte zu bekommen. Auch ein Preisvergleich ist im Internet schnell möglich.

Ähnlich sieht es in Bau- und Elektromärkten aus. Selbst wenn dort das Sortiment an Rauchmeldern nicht ganz so breit ist wie im Internet. Käufer, die wissen, was sie wollen und keine umfassende Fachberatung benötigen, können sich problemlos in Online-Shops oder Bau- oder Elektromärkten Rauchmelder kaufen. Sie sollten dabei aber unbedingt auf geprüfte Qualität achten – wie dem “Q”-Siegel für hochwertige Rauchmelder mit langer Lebensdauer und besserem Schutz vor Falschalarmen.

Rauchmelder kaufen im Elektrofachgeschäft

In Elektrofachgeschäften ist das Angebot in der Regel nicht so groß, aber auch sie bieten eine gute Auswahl an Rauchmeldern. Wesentlicher Vorteil im Elektrofachgeschäft ist jedoch die fachliche Beratung. Wer sich beraten lassen möchte und Qualitätsrauchmelder mit “Q”, funkvernetzte Melder, Sondermelder oder spezielle Komfortfunktionen sucht, der ist in einem Elektrofachgeschäft bestens aufgehoben.

Wer die Rauchmelder vom Fachmann installieren und warten lassen möchte, kann ein Gesamtpaket über eine “Q-geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“ erwerben. Diese findet man zum Teil auch über ein Fachgeschäft oder bei externen Dienstleistern. Die “Q-geprüfte Fachkraft“ ist Experte für Rauchmelder und berät, verkauft, installiert und wartet diese. Ein solcher Dienstleister eignet sich besonders für Eigentümer und Vermieter bzw. Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Dienstleister berät, verkauft, installiert und wartet aus einer Hand.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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