Sachkundenachweis für Makler
Interview mit Ludwig Wiesbauer

Am 31.8.2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem die Tätigkeit des Immobilienmaklers von einer behördlichen Erlaubnis abhängig gemacht wird. Makler benötigen künftig einen Sachkundenachweis und müssen dafür eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer ablegen. Was halten Immobilienmakler von diesem Gesetzentwurf? Begrüßen sie ihn oder fühlen sich renommierte Makler vom Staat bevormundet? HAUSGOLD hat ein exklusives Interview mit Ludwig Wiesbauer geführt. Wiesbauer ist Geschäftsführer der PlanetHome Group und für den Geschäftsbereich Immobilienvermittlung zuständig. Mit über 600 Mitarbeitern an mehr als 80 Standorten in Deutschland und Österreich wird PlanetHome Immobilien unmittelbar vom neuen Gesetz und dem geforderten Sachkundenachweis für Makler betroffen sein.

Herr Wiesbauer, was halten Sie von dem Gesetzentwurf?

Wir begrüßen den Sachkundenachweis für Makler ausdrücklich, denn im Geschäft der Immobilienvermittlung ist fachliche Qualifikation unverzichtbar. Mit dem Sachkundenachweis für Makler wird dem Maklerberuf eine solide Ausbildung vorangestellt, wodurch wesentliche Grundlagen und wichtige Kompetenzen erworben werden. Ohne diese kann keine fundierte Beratung stattfinden.

Inwiefern wird der geplante Sachkundenachweis für Makler die Maklerqualität verändern?

Bislang konnte jeder, auch ohne Qualifikation oder Branchenexpertise, als Immobilienmakler auftreten. Dadurch hat das Renommee des Maklerberufs in der Vergangenheit sehr gelitten. Mit dem Gesetz werden die „schwarzen Schafe“ der Branche vertrieben, Kompetenzen gestärkt und damit die Beratungs- und Servicequalität gestärkt. Das ist nicht nur in unserem Sinne, sondern vor allem für den Kunden wichtig, der eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte. Er profitiert natürlich davon, wenn sein Makler ein qualifizierter Partner ist, der Märkte, Standorte, Preisentwicklungen genau kennt sowie mit den aktuellen rechtlichen und steuerlichen Regelungen vertraut ist.

Ist davon auszugehen, dass sich aufgrund des Nachweises die Zahl an Maklern in Deutschland verringern wird?

Makler, die sich mal eben selbständig gemacht haben, weil sie denken, das Geschäft locker zu meistern, sind schon in der Vergangenheit relativ schnell wieder von der Bildfläche verschwunden. Aber gleichzeitig kamen auch immer wieder neue nach, weil es eben so einfach war. Mit dem Sachkundenachweis für Makler wird es zukünftig schwieriger: Nur wer es ernst meint mit diesem Beruf, wird Makler werden oder bleiben. Die Zahl an Maklern wird also weniger, nichtsdestotrotz ist es ein attraktiver, vielseitiger und anspruchsvoller Beruf – wir wollen also nicht weniger, sondern qualifiziertere Makler am Markt sehen. Motivierte Profis sind auch bei PlanetHome immer gern gesehen.

Inwiefern wird das neue Gesetz die Arbeit in Ihrem Unternehmen verändern?

In der PlanetHome Group setzen wir seit jeher auf Fachqualifikation: An allen 80 Standorten in Deutschland und Österreich werden ausschließlich fachlich ausgebildete Makler im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Sie bringen tiefgreifendes Marktwissen und Immobilienerfahrung mit. Außerdem setzen wir auf eine konsequente Personalentwicklung, die sowohl Ausbildung wie auch Schulungen einschließt. In der unternehmenseigenen Akademie finden kontinuierlich zielgerichtete Aus- und Weiterbildungsprogramme statt, die auch Anfänger und Quereinsteiger für diesen Beruf fit machen.

Wie werden Sie Ihre Mitarbeiter auf die geplante Prüfung vorbereiten?

Da unsere angestellten Makler alle Voraussetzungen zum Sachkundenachweis bereits in der Tasche haben, gibt es da nicht viel zu tun. Dazu kommt, dass wir als bundesweit erstes Maklerunternehmen eine EU-Zertifizierung nach DIN EN 15733 haben, die regelmäßig bestätigt wird. Hier wird nicht nur die fachliche Qualifikation unserer Makler geprüft, sondern auch interne Prozesse und die flächendeckende Qualitätssicherung in unserem Unternehmen.

Die IHK-Prüfung soll entfallen, wenn ein Makler den Nachweis bringt, dass er vor Inkrafttreten der Regelung sechs Jahre lang ununterbrochen als Makler tätig war. Welchen Sinn macht es, dass für diese „alten Hasen“ die Prüfung entfällt? Sollten diese nicht auch ihr Sachwissen belegen können?

Die „Alte Hasen-Regelung“ besagt, dass der Makler eine sechsjährige ununterbrochene Tätigkeit in diesem Beruf nachweisen muss. Wichtiger als die Zeitspanne ist hier der Zusatz „ununterbrochen“ – denn das stellt sicher, dass der Makler mit der Materie vertraut ist und sich notwendige Kompetenzen angeeignet hat.

Es wird erwartet, dass das Gesetz im ersten Quartal 2017 verkündet wird. Spätestens Anfang 2018 könnte die neue Zulassungsregelung dann in Kraft treten. Ist dieser Zeitrahmen realistisch, wird Maklern ausreichend Zeit gegeben, sich auf die neue rechtliche Lage vorzubereiten?

Dieser Gesetzesentwurf liegt ja schon lange vor und wurde regelmäßig in der Presse thematisiert. Jeder Brancheninsider weiß also, was kommt. Das Inkrafttreten wurde ja mehrfach verschoben. Der Start zum Jahresbeginn 2018 ist also ohnehin spät und für eine Vorbereitung völlig ausreichend. Wer seriös in dieser Branche arbeitet, für den sollte der Nachweis kein Problem sein.

Ursprünglich war vorgesehen, dass Makler auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen müssen. Das sieht der Referentenentwurf jetzt jedoch nicht mehr vor. Wie wichtig ist, Ihrer Meinung nach, eine Berufshaftpflichtversicherung für Makler?

Grundsätzlich finden wir es wichtig, dass jeder professionelle Akteur am Markt Verantwortung übernimmt, also im Falle eines Schadens in gewissem Umfang auch haftet. Es sollte demnach im Interesse eines selbstständigen Maklers liegen, für sich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen – auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Angestellte Makler sind über das Unternehmen abgesichert.

Mit der Gesetzesänderung soll nicht nur die Qualifikation von Maklern verbessert werden, auch der Verbraucherschutz im Immobilienbereich soll gestärkt werden. Welche Vorteile haben Immobilienverkäufer, was ändert sich für sie konkret?

Verbraucher haben jetzt die Gewissheit, dass jemand, der den Beruf Immobilienmakler auf seiner Visitenkarte stehen hat, auch eine fachliche Qualifikation vorweisen kann. Sie können damit darauf vertrauen, dass der Gesprächspartner nicht erst gestern beschlossen hat, Makler zu sein – sondern entsprechendes Knowhow und Erfahrung mitbringt. Das gewährleistet zukünftig mehr Sicherheit für Käufer und Verkäufer, was bei einem Immobiliengeschäft ja ganz entscheidend ist, schließlich geht es hier schnell einmal um sechsstellige Beträge.

Gehen Sie davon aus, dass es für Immobilienverkäufer künftig leichter werden wird, einen passenden, zuverlässigen und qualifizierten Makler zu finden?

Bei einem anstehenden Immobilienverkauf werben meist viele um den Eigentümer. Das macht die Wahl des geeigneten Maklers nicht leicht. Der Eigentümer sollte darauf achten, dass er einen Partner findet, der nicht nur den lokalen, sondern auch den regionalen Markt genau kennt und erst einmal eine unverbindliche Markteinschätzung für die Immobilie vornimmt. Dazu müssen Profis das Objekt in Augenschein nehmen, denn neben der Lage spielen auch Baujahr, Ausstattung und Zustand eine wichtige Rolle bei der Bewertung. In einem solchen Gespräch zeigen sich dann schnell auch die Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit des Maklers. Nur wer sich gut aufgehoben und erstklassig beraten fühlt, sollte den Zuschlag erteilen.

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