Altersgerechte Bauplanung
Schon bei der Planung an das Leben im Alter denken

Wer einen Hausbau plant, hat viele Themen im Kopf. So ist es sehr wichtig, frühzeitig einen guten, realistischen Finanzierungsplan aufzustellen. Sie sollten sich bei der Bauplanung aber nicht nur auf Ihre gegenwärtige Situation konzentrieren. Versuchen Sie sich auch vorzustellen, wie Sie im Alter leben möchten.

Wer bereits bei der Bauplanung die Zukunft im Auge behält, muss sein Traumhaus später nicht verkaufen, nur weil zum Beispiel die Kinder aus dem Haus und die Immobilie zu groß geworden ist. Oder das Haus passt nicht mehr zur Lebenssituation, weil man auf auf Barrierefreiheit angewiesen ist. Wenn Sie einen Hausbau planen, achten Sie daher auf folgende Dinge: Lässt sich der Grundriss verändern, um zum Beispiel aus dem Einfamilienhaus ein Heim für zwei Parteien zu gestalten? Sind die Türen breit genug und das Badezimmer ausreichend groß, damit sich die Hausbewohner auch gut bewegen können, wenn sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind? Alles Fragen, die bei der Bauplanung nicht im Vordergrund stehen – die man aber im Hinterkopf behalten sollte.

Bauplanung mit DIN-Normen

Der Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) rät in einer aktuellen Pressemitteilung: „Genauso wichtig wie in jungen Jahren an die Rente zu denken, ist es auch, sich rechtzeitig darüber Gedanken zu machen, wie man im Alter leben möchte.“ Die meisten Menschen möchten in ihrer gewohnten Umgebung alt werden und so lange wie möglich selbstständig bleiben. Sie wollen nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. „Deshalb lohnt es sich, schon bei der Planung des neuen Eigenheims die baulichen Voraussetzungen dafür zu berücksichtigen - das erspart einen nachträglichen, teuren Umbau.“

Beim Bau eines Hauses gibt es zahlreiche Vorschriften, die eingehalten werden müssen. DIN-Normen sollen Sicherheit bieten, damit diese Vorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden. Wenn Sie bereits bei der Bauplanung Ihr Leben im Alter berücksichtigen wollen, bieten die vom BSN vorgestellten DIN-Normen Orientierung.

Bewegungsfreiheit

Schaffen Sie bei der Bauplanung Ihres Hauses von Beginn an Flächen, die für die Benutzung der Wohnung mit Rollstühlen und – nicht zu vergessen – Rollatoren notwendig sind. Anders als andere Vorkehrungen, können diese nachträglich oft nur schwer bis gar nicht realisiert werden. In der Norm Barrierefreies Bauen sind daher die notwendigen baulichen Voraussetzungen mit einem R für uneingeschränkte Rollstuhlnutzung gekennzeichnet. So schreibt DIN 18040-2 lichte Türbreiten von mindestens 90 cm vor und legt Flächen fest, die vor der Tür zum Rangieren benötigt werden. Nach Norm sollen auch Terrassen- und Balkontüren schwellenlos ausgebildet sein. Das ermöglicht nicht nur Rollstuhl- und Rollatornutzern die problemlose Nutzung der Freisitze, sondern entschärft gleichzeitig eine potentielle Stolperfalle für alle Nutzergruppen. Auch den für die Bedienung von Fenster- und Türgriffen benötigten Kraftaufwand und die Ausbildung der Griffe berücksichtigt DIN 18040-2. Damit berücksichtigt die Norm mögliche motorische Einschränkungen der Hand.

Bewegungsflächen im Bad

Das Bad ist ein Bereich, der beim Hausbau besonders sorgfältig geplant werden sollte. Hier sind große Bewegungsflächen vorzusehen. Nach DIN benötigt ein Rollstuhlfahrer eine Bewegungsfläche von 1,50 m x 1,50 m. dabei kann sich diese Fläche mit anderen Flächen überlagern, zum Beispiel mit dem notwendigen Platz neben der Toilette. Ist zusätzlich die Dusche bodengleich ausgeführt, kann diese Fläche ebenfalls zum Rangieren genutzt werden. Auch die nachträgliche Anbringung von Haltegriffen an WC oder Wanne sollte planerisch beim Hausbau berücksichtigt werden. Die heute vorherrschenden Vorwandinstallationen können diese zusätzlichen Lasten nur aufnehmen, wenn an geeigneter Stelle eine Traverse eingezogen ist.

Elektrik für Assistenzsysteme auslegen

Bei der Planung der elektrischen Anlage im Rahmen der Bauplanung sollte beim Hausbau auch die Möglichkeit der Technikunterstützung durch AAL-Produkte in Betracht gezogen werden (Active Assisted Living = Technikunterstütztes Leben). Dafür ist, so BSB, eine ausreichende Anzahl von Steckdosen einzuplanen oder eine höherwertige und flexible Elektroausstattung nach DIN 18015-4 "Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 4: Gebäudesystemtechnik" vorzusehen. Die DIN trägt eher dem allgemeinen Komfortgedanken Rechnung und ist nicht speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen ausgelegt.

Hindernisse vermeiden oder entfernen

Der Komfortgedanke, der das tägliche Leben aller Wohnungsnutzer gleichermaßen erleichtert, findet sich auch in den Festlegungen von DIN 18040-2 wieder. So erleichtert zum Beispiel die Erschließung im Außenbereich über Rampen den Zugang. Das ist nicht nur für ältere oder bewegungseingeschränkte Menschen komfortabel, sondern auch für Eltern mit Kinderwagen, für Trolleys zum täglichen Einkauf oder für Reisegepäck mit Rollen. Die Ausstattung des Gebäudes mit rutschhemmenden Bodenbelägen in Eingangsbereichen vermindert die Sturzgefahr für alle Bewohner gleichermaßen.

Voraussetzungen nach DIN schaffen

Der BSB berichtet, dass die zahlreichen Vorgaben der DIN 18040-2 eine Hilfestellung für jede Art von körperlicher Einschränkung bietet. Vieles davon kann in den Wohnräumen auch nachträglich zielgerichtet und mit überschaubarem Aufwand für den konkreten Bedarf umgesetzt werden. Für bestimmte Bereiche sollten die baulichen Voraussetzungen aber von Anfang an geschaffen werden, da sie nachträglich kaum zu vertretbaren Kosten umzusetzen sind. Dazu gehört der Platzbedarf für Rollstuhl- und Rollator-Bewegungsflächen ebenso wie der schwellenlose Zugang zum Haus. Die Berücksichtigung der DIN 18040-2 bei der Planung eines Neubaus ist daher empfehlenswert.

Investition für die Zukunft

Wer strategisch an das Thema Bauplanung herangeht, ist also gut für die Zukunft gerüstet. Ein Haus, das nach zukunftsorientierten Empfehlungen gebaut wird, hat darüber hinaus einen höheren Immobilienwert. Sollten Sie – aus welchen Gründen auch immer – doch früher als geplant Ihr Haus verkaufen, dann haben Sie mit einer komfortablen, altersgerechten Bauweise zudem ein gutes Verkaufsargument und können die Zielgruppe"Ältere Menschen" bzw. gehbehinderte Interessenten konkret ansprechen und auf die Vorteile hinweisen, die Sie bereits bei der Bauplanung berücksichtigt haben.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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