Schutz vor Sturmschäden
So machen Sie Ihre Immobilie wetterfest

Auch im Sommer kommt es in Deutschland oft zu extremen Wetterlagen und insbesondere als Hauseigentümer sollte man sich Gedanken machen, wie man die eigene Immobilie vor Sturmschäden schützt. Insbesondere um Schäden am Gebäude oder gar Personenschäden zu vermeiden, müssen Häuser wind- und wasserfest sein, sonst haften die Besitzer. Starken Böen und orkanartige Stürme hinterlassen ihre Spuren: Bäume werden umgeknickt oder entwurzelt, Dächer abgedeckt und sogar Lastwagen umgekippt. Um Sturmschäden und ihre finanziellen Folgen zu vermeiden, erklären wir Ihnen im nachfolgenden Artikel, wie Sie sich dagegen schützen können.

Sturmschäden: Hauptangriffspunkt Dach

Bei Stürmen ist insbesondere das Dach der Hauptangriffspunkt. Für Neubauten werden mittlerweile Ziegel verwendet, die extreme Wetterbedingungen grundsätzlich aushalten sollten. Bei älteren Häusern hingegen könnten die Dachziegel bereits bei leichten Winden herunterfallen. So gelten seit dem 1. März 2011 strengere Vorschriften zur Windsogsicherung für Dächer, die mit Dachziegeln oder Dachsteinen gedeckt sind. In der Praxis bedeutet dies, dass Windlasten neu berechnet und eine größere Anzahl von Dachziegeln künftig mit Klammern gesichert werden müssen, was auch zu höheren Kosten führt.

Die Verkehrssicherungspflicht eines jeden Immobilieneigentümers

Immobilieneigentümer können für heruntergefallene Dachziegel verantwortlich gemacht werden, denn hier greift nämlich die Verkehrssicherungspflicht. Unter dem Begriff Verkehrssicherungspflicht wird die Pflicht zur Sicherung von Gefahrquellen bezeichnet. Derjenige, der für die Gefahrenquelle verantwortlich ist, ist dafür zuständig, alles Zumutbare zu unternehmen, um die Gefahren dieser Quellen so minimal wie möglich zu halten. So gilt für den Immobilieneigentümer, dass dieser sein Grundstück und seine Immobilie auf diese Gefahrquellen überprüfen muss. Hat er solche Gefahren erkannt, muss er alles Zumutbare unternehmen, um sie auf ein Minimum zu beschränken. Die Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich natürlich nicht nur auf das Dach. Folgendes sollten Immobilienbesitzer ebenfalls tun:

  • Regelmäßig kontrollieren, dass sich keine losen Teile auf dem Grundstück oder an der Fassade befinden.
  • Die Verankerungen von leichten Dächern, wie beispielsweise Carports und Gartenhäusern, überprüfen.
  • Den Mieter darauf hinweisen, dass sie lose Gegenstände auf dem Balkon bzw. auf der Terrasse sichern müssen. Das können beispielsweise Gartenmöbel und Blumenkästen sein.
  • Die Bäume auf dem Grundstück auf ihre Standfestigkeit kontrollieren.

So handelt man beim Sturm richtig

Idealerweise haben Sie vor Beginn des Sturms noch etwas Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Hier einige Tipps:

  • Lose Gegenstände noch vor Beginn des Sturms sichern (Fahrräder, Gartenmöbel, usw.)
  • Markisen einfahren und Fenster schließen
  • Notbeleuchtung griffbereit halten (Taschenlampen, Kerzen, usw.)
  • Elektrogeräte vom Stromkreis nehmen
  • Wichtige Gegenstände aus dem Keller und aus der Garage entfernen
  • Wertgegenstände in sicheren Räumen verstauen

Nach dem Sturm: Die Versicherung

Ist ein Baum auf das Haus gestürzt oder hat der Wind die Ziegel vom Dach geweht, kommt die Wohngebäudeversicherung für Schäden auf. Allerdings muss es stark gestürmt haben - mit mindestens Windstärke 8. Ob dieser Wert erreicht wurde, prüft in der Regel der Versicherer nach der Meldung der Sturmschäden. Tipp: Wer eine Wohngebäudeversicherung abschließen möchte, sollte darauf achten, dass auch Gebäudeteile wie Gartenhäuschen, Garagen und Carports für Sturmschäden mitversichert sind. Idealerweise sammeln Sie als Immobilienbesitzer Beweise und dokumentieren die Schäden anhand von Fotos und beschädigten Gegenständen. Um den Prozess zu beschleunigen, sollte man die Kaufbelege der beschädigten Gegenstände am besten gleich mit einreichen.

Sturmschäden: Starke Niederschläge

Vor allem im Herbst müssen die Regenrinnen regelmäßig von Laub befreit werden, damit Niederschläge ungehindert abfließen können. Staut sich das Wasser nämlich bis über den Rand der Regenrinne, dringt es leicht ins Gebäudeinnere ein und hinterlässt dort Schäden. Sollte es zu Überschwemmungen kommen, können grundsätzlich nur noch Sandsäcke helfen. Insbesondere Kellerfenster und Lichtschächte sollten abgedichtet werden. Vorbeugender Schutz kann nur beim Neu- oder Umbau eines Hauses eingeplant werden und erfordert meist kostenintensive bauliche Maßnahmen.

Rückstau bei starkem Regen

Durch hohe Regenmengen kann ein Rückstau entstehen, der das Schmutzwasser zurück ins Haus drängt. Leider müssen Eigentümer für Schäden bei Rückstau selbst haften, bzw. ihre Versicherung in Anspruch nehmen. Deshalb sollte man entsprechende Schutzvorkehrungen treffen. Insbesondere Räume unterhalb des Straßenniveaus, in denen beispielsweise eine Waschmaschine angeschlossen ist, sind bei Rückstau besonders gefährdet. Bei Räumen mit unvermeidbaren Ablaufstellen gewährleistet beispielsweise eine Hebeanlage den besten Schutz. Sie pumpt anfallendes Abwasser über die Rückstauebene hinweg in den Kanal. Und wer über einen längeren Zeitraum nicht zu Hause ist, sollte sämtliche Rückstauklappen verriegeln und selbstverständlich alle Fenster und Türen fest verschließen.

Besondere Gefahr bei Ölheizungen

Kommt es zu Überschwemmungen, stellen Ölheizungen eine besondere Gefahr dar. Der Auftrieb des Tanks, und damit das Austreten des Öls in die Umwelt, muss verhindert werden. Ist der Tank nicht stabil gegen die Kellerdecke verkeilt, sollte er zumindest voll befüllt sein. Wer in gefährdeten Gebieten wohnt, sollte sich im Keller grundsätzlich gegen Öl- und für eine Holzpellet-Heizung entscheiden.

Nicht alle Sturmschäden sofort melden

In Katastrophensituationen sind Feuerwehr und Rettungskräfte meist im Dauereinsatz. Drum können Sie ihnen die Arbeit etwas erleichtern, wenn Sie vorerst nur akute Gefahrensituationen melden. Schäden, durch die niemand gefährdet wird, können auch später gemeldet werden, wenn sich die Lage wieder beruhigt hat.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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