Versicherungen für Immobilienbesitzer
Welche Versicherungen brauchen Sie wirklich?

Sintflutartige Regenfälle, Gewitter und Sturm: In Deutschland wüten immer öfter heftige Unwetter. Vielerorts entstehen so beträchtliche Schäden, sei es durch umgestürzte Bäume, verwehte Gegenstände oder extremes Hochwasser. Kein Wunder, dass sich viele Immobilieneigentümer Gedanken über ihren Versicherungsschutz machen. HAUSGOLD empfiehlt, welche Versicherungen ein Immobilieneigentümer nicht nur für stürmische Zeiten abschließen sollte.

Die wichtigsten Versicherungen

Feuer, Wasserschäden, Blitzeinschlag, eine Wohngebäudeversicherung sollte für Immobilieneigentümer ein Muss sein. Die Wohngebäudeversicherung ist eine spezielle Form der Gebäudeversicherung und schützt den Gebäudeeigentümer vor den Risiken, die sich aus Feuer-, Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden ergeben (versicherte Gefahren). Der Versicherungsgegenstand ist das Wohngebäude ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen. Ziel ist die Kostendeckung für Wiederaufbau oder Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen weitere Kosten. Die genannten Risiken decken die häufigsten Schadensereignisse ab. Einen umfassenderen Schutz bietet die sogenannte erweiterte oder kombinierte Elementarschadensversicherung. Hierfür muss eine extra Police abgeschlossen werden. Sie schützt dann vor Schäden durch extreme Naturgewalten wie Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch, die nicht selten einen Totalverlust des Gebäudes zur Folge haben können. Da für Versicherungen solche Naturkatastrophen mit enormen Kosten verbunden sind, gewähren sie Policen erst nach genauer Gefahreneinschätzung und lassen sich das Risiko mit hohen Beiträgen bezahlen. Wer in den einer "Wohngefährdungszone" wohnt (zum Beispiel Flussnähe oder Hanglage) bekommt nur schwer und für viel Geld eine Versicherung, aber wägen Sie Ihre Entscheidung genau ab: Wenn Sie bei einem Schadensfall womöglich ohne Schutz dastehen, dann haben Sie definitiv an der falschen Stelle gespart.

Die Höhe der Wohngebäudeversicherung richtet sich nach dem Wert der Immobilie. Für den Abschluss der Versicherung müssen Hauseigentümer selbst sorgen. Wohnungseigentümer bezahlen dagegen ihren Anteil an der Police im Verbund mit der Eigentümergemeinschaft oder Gesellschaft, die das Gebäude verwaltet.

Im Gegensatz zum oben beschriebenen Fall, wo die Versicherung das Gebäude an sich schützt, deckt eine Hausratversicherung das Inventar ab. Wer es sich leisten kann, seine Einrichtung nach einem Schaden zu ersetzen bzw. keine hochpreisige Einrichtung hat, braucht eine Hausratversicherung eher nicht. Sie lohnt sich vor allem bei wertvollem Möbeln und wenn der Verlust der Einrichtung für den Besitzer ein immenser finanzieller Verlust darstellt. Rechnen Sie am besten einfach einmal aus, wie teuer eine komplett neue Einrichtung für Sie wäre.

Auch Gefahren, die das Haus für unbeteiligte Dritte oder die Umwelt darstellt, sollten Sie versicherern - beispielsweise wenn ein loser Dachziegel oder Blumenkasten auf einen Passanten herabfällt und ihn verletzt. Eigenheimbesitzer sind in diesem Fall durch ihre Privathaftpflicht versichert. Bei vermieteten Immobilien ist dagegen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht notwendig. Diese gilt auch für unbebaute Grundstücke, denn auch dort kann sich jemand verletzen, zum Beispiel, wenn im Winter nicht gestreut wurde. Wer einen Öltank besitzt, sollte zudem eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung abschließen, falls durch ein Leck Heizöl ins Grundwasser gelangt.

Diese Versicherungen könnten sinnvoll sein

Bei anderen Versicherungen sollten Eigentümer von Immobilien genau überlegen und kalkulieren, ob sie sie wirklich benötigen. Dazu zählt zum Beispiel eine Rechtschutzversicherung. Viele Streitigkeiten mit Mietern oder Nachbarn können auch persönlich geklärt werden, was dann auch langfristig ein harmonischeres Miteinander bedeutet. Glas- und Reparaturversicherungen bieten sich für Sie an, wenn Ihre Immobilie zum Beispiel sehr große Fenster oder Glasfronten hat.

Was passiert, wenn der Hauptverdiener erwerbsunfähig wird oder stirbt, aber noch ein Kredit für das eigene Haus/die eigene Wohnung abbezahlen werden muss? Dann könnte eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein. Sie stellt sicher, dass den Hinterbliebenen im Todesfall kein Schuldenberg hinterlassen wird. Die Restschuldversicherung sorgt dafür, dass das Haus bei Berufsunfähigkeit oder nach dem Tod abbezahlt wird. Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Beitragshöhe so festgelegt werden, dass im Ernstfall die monatliche Summe für das Abbezahlen des Eigentums ausreicht.

Wer selbst baut, sollte darüber hinaus noch weitere Versicherungen abschließen. In diesem Fall sollte man zusätzliche Informationen einholen.

Ausgewählte Versicherungen kurzgefasst:

Elementarschädendeckung: Schutz gegen Elementarschäden durch Naturgewalten

Gewässerschutz-Haftpflichtversicherung: Schutz, wenn Sie einen Öltank haben, aus dem Öl ins Grundwasser entweicht

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Versicherung für Vermieter eines Hauses gegen Schäden an Dritten durch herabfallende Gegenstände, zum Beispiel Dachziegel

Hausratversicherung: Schutz gegen Verlust oder Zerstörung Ihrer Einrichtung, zum Beispiel durch Feuer oder Einbruch

Kunstversicherung: Schutz gegen Verlust oder Zerstörung Ihrer Kunstgegenstände, wertvollen Schmuck und teure Pelze

Mietausfallversicherung: Versichert Sie als Vermieter gegen Verluste durch säumige Mieter

Mietnomadenversicherung: Versichert Sie als Vermieter gegen Verluste und Schäden durch säumige Mieter

Rechtsschutzversicherung: Mindert das Risiko einer teuren Auseinandersetzung vor Gericht

Privathaftpflichtversicherung: Versichert Sie als Bewohner Ihrer Immobilie gegen Schäden an Unbeteiligten, zum Beispiel herabfallender Dachziegel

Restschuldversicherung: Schützt Sie und Ihre Angehörigen im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Tod, wenn Ihre Immobilie noch abbezahlt werden muss

Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung: Versichert Sie und Ihre Angehörigen im Falle von Krankheit oder Tod, wenn Ihre Immobilie noch abbezahlt werden muss

Wohngebäudeversicherung: Schutz gegen Schäden durch Feuer, Wasserschäden und Unwetter

Wohnungs- und Grundstücksrechtschutzversicherung: Versichert Sie, wenn es zur juristischen Auseinandersetzung mit Mietern oder Nachbarn kommt

Wohnungshaftpflichtversicherung: Versichert Sie als Vermieter einer Eigentumswohnung gegen Schäden an Dritten

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Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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