Wasserschaden
Wie man sich korrekt verhält

Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in Deutschland. Und zu einem Wasserschaden kann es schneller kommen, als so manch ein Immobilienbesitzer denkt. Es muss schließlich nicht gleich ein schweres Unwetter sein, es reicht auch schon ein Rohrbruch in der Wohnung des Nachbarn. Fest steht: Wer in einem solchen Notfall richtig reagiert, kann den Schaden so gering wie möglich halten. Darum ist es wichtig zu wissen ist, wie zu handeln ist, welche Versicherung im Schadensfall zahlt und wie Wasserschäden möglichst zu vermeiden sind. Die Gründe für einen Wasserschaden können vielfältig sein: eine falsch angeschlossene Waschmaschine, ein undichter Ablauf in der Geschirrspülmaschine, ein geplatztes Heizungsrohr oder aber auch ausgeprägter Regen, der den Keller über Schächte oder durch Rückstauklappen volllaufen lässt.

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?

Welche Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt, ist davon abhängig, welche Schäden genau aufgetreten sind. Die gängigsten sind die folgenden drei Versicherungen:

  1. Die Hausratsversicherung: Sie versichert Sie gegen Schäden an Ihrem Hausrat. Also alles, was sich in Ihrer Wohnung befindet und nicht fest verankert ist.
  2. Die Wohngebäudeversicherung: Diese kümmert sich um einen Wasserschaden am Gebäude selbst.
  3. Die Privathaftpflichtversicherung: Sie greift dann, wenn Sie Schäden verursacht haben, die die Wohnung/das Haus Ihres Nachbarn betreffen.

Beachten Sie bei Vertragsabschluss, dass die jeweilige Versicherung im Vertrag auch tatsächlich Wasserschäden auflistet.

So verhalten Sie sich bei einem Wasserschaden richtig

Tritt ein Wasserschaden ein, sollten Sie schnell handeln und die folgenden Schritte berücksichtigen:

  1. Drehen Sie die Wasserzufuhr ab, soweit dies möglich ist. Ist der Wasserschaden beispielsweise durch eine falsch angeschlossene Waschmaschine entstanden, können Sie die Wasserzufuhr sofort unterbrechen.
  2. Schalten Sie alle elektronischen Geräte aus, um einen Kurzschluss oder sogar Stromschlag zu vermeiden.
  3. Anschließend sollte das Wasser umgehend durch Pumpen oder auch nur Eimern entfernt werden. Je länger man wartet, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bausubstanz darunter leidet. Ist der Schaden besonders schlimm, sollten Sie sich natürlich von der Feuerwehr helfen lassen. Diese würde beispielsweise das Wasser im Keller nach draußen in einen Kanaleinlauf pumpen.
  4. Hausrat retten! Dies betrifft vor allem Teppiche und Möbel. Vor allem die Gegenstände, die aus Holz bestehen, quellen besonders schnell auf.
  5. Dokumentieren und fotografieren Sie die Schäden zum Schluss für Ihre Versicherung. Aber nicht nur die Versicherung, auch Sie können von der Dokumentation der Schäden profitieren: Wird während der Trocknungsphase etwas weggeworfen, haben Sie nämlich keinen Beweis mehr, dass der Gegenstand wirklich vom Wasserschaden betroffen war.

Schimmel durch Wasserschaden

Zwar sind Schimmel ein natürlicher Bestandteil unserer Umwelt und grundsätzlich unschädlich, trotzdem wird vermutet, dass sie gewisse Allergien und Lungenerkrankungen hervorrufen können. Abgesehen davon, dass sie gesundheitsgefährdend sein können, fallen für deren Beseitigung oft hohe Kosten an. Hat man einen Wasserschaden beseitigt, sollte man also bedenken, dass Wände und Böden immer noch feucht sein können, weshalb sie anfälliger für Schimmelbildung sind. Schimmel an der Tapete können noch mit relativ wenig Aufwand bekämpft werden. Je tiefer sie jedoch sitzen, desto schwieriger wird es, sie loszuwerden. Warten Sie nach einem Wasserschaden also nicht all zu lange!

Nach einem Wasserschaden

Lassen Sie sich nach einem Wasserschaden von einem Experten beraten. Ein Fachmann weiß, welche Maßnahmen erforderlich sind und erkennt sofort, ob die Gefahr zur Schimmelbildung besonders erhöht ist. Diese Beratung kann Ihnen in Zukunft viel Ärger und Geld sparen.

Wasserschaden durch Sturm: So beugen Sie vor!

  • Säubern Sie die Regenrinnen regelmäßig. Insbesondere im Herbst müssen Regenrinnen regelmäßig gesäubert werden, um sie vom Laub zu befreien. Denn nur so können Niederschläge ungehindert abfließen. Wenn das Wasser nämlich bis über den Rand der Regenrinne staut, dringt es einfacher ins Innere des Gebäudes ein und hinterlässt dort Schäden.
  • Sandsäcke schützen vor Überschwemmungen. Sollte es zu Überschwemmungen kommen, können grundsätzlich nur noch Sandsäcke helfen. Insbesondere Kellerfenster und Lichtschächte sollten abgedichtet werden. Vorbeugender Schutz kann nur beim Neu- oder Umbau eines Hauses eingeplant werden und erfordert meist kostenintensive bauliche Maßnahmen.
  • Ölheizungen können eine besondere Gefahr darstellen, wenn es zu Überschwemmungen kommt. Der Auftrieb des Tanks, und damit das Austreten des Öls in die Umwelt, muss verhindert werden. Ist der Tank nicht stabil gegen die Kellerdecke verkeilt, sollte er zumindest voll befüllt sein. Wer in gefährdeten Gebieten wohnt, sollte sich im Keller grundsätzlich gegen Öl- und für eine Holzpellet-Heizung entscheiden.

Können Mieter eine Mietminderung verlangen?

Ist ein Mieter nicht für den Wasserschaden verantwortlich, weil er beispielsweise durch einen Rohrbruch verursacht wurde, sollte er sich an den Vermieter wenden. Dem Vermieter sollte man eine Frist von 14 Tagen geben, damit er die Mängel beseitigen kann. Falls er dies nicht tut, hat der Mieter das Recht, eine Mietminderung zu verlangen. Je nach Fall kann es auch sein, dass der Vermieter sogar für die hierdurch entstandenen Schäden aufkommen muss. Wer als Mieter den Wasserschaden jedoch selbst zu verantworten hat, muss für alle Kosten selbst aufkommen - auch die, die in den Nachbarwohnungen entstehen. In solchen Fällen ist es umso wichtiger, bereits im Voraus an eine geeignete Versicherung zu denken.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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