Wasserschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen in Deutschland. Und zu einem Wasserschaden kann es schneller kommen, als so manch ein Immobilienbesitzer denkt. Es muss schließlich nicht gleich ein schweres Unwetter sein, es reicht auch schon ein Rohrbruch in der Wohnung des Nachbarn. Fest steht: Wer in einem solchen Notfall richtig reagiert, kann den Schaden so gering wie möglich halten. Darum ist es wichtig zu wissen ist, wie zu handeln ist, welche Versicherung im Schadensfall zahlt und wie Wasserschäden möglichst zu vermeiden sind. Die Gründe für einen Wasserschaden können vielfältig sein: eine falsch angeschlossene Waschmaschine, ein undichter Ablauf in der Geschirrspülmaschine, ein geplatztes Heizungsrohr oder aber auch ausgeprägter Regen, der den Keller über Schächte oder durch Rückstauklappen volllaufen lässt.
Welche Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt, ist davon abhängig, welche Schäden genau aufgetreten sind. Die gängigsten sind die folgenden drei Versicherungen:
Beachten Sie bei Vertragsabschluss, dass die jeweilige Versicherung im Vertrag auch tatsächlich Wasserschäden auflistet.
Tritt ein Wasserschaden ein, sollten Sie schnell handeln und die folgenden Schritte berücksichtigen:
Zwar sind Schimmel ein natürlicher Bestandteil unserer Umwelt und grundsätzlich unschädlich, trotzdem wird vermutet, dass sie gewisse Allergien und Lungenerkrankungen hervorrufen können. Abgesehen davon, dass sie gesundheitsgefährdend sein können, fallen für deren Beseitigung oft hohe Kosten an. Hat man einen Wasserschaden beseitigt, sollte man also bedenken, dass Wände und Böden immer noch feucht sein können, weshalb sie anfälliger für Schimmelbildung sind. Schimmel an der Tapete können noch mit relativ wenig Aufwand bekämpft werden. Je tiefer sie jedoch sitzen, desto schwieriger wird es, sie loszuwerden. Warten Sie nach einem Wasserschaden also nicht all zu lange!
Ist ein Mieter nicht für den Wasserschaden verantwortlich, weil er beispielsweise durch einen Rohrbruch verursacht wurde, sollte er sich an den Vermieter wenden. Dem Vermieter sollte man eine Frist von 14 Tagen geben, damit er die Mängel beseitigen kann. Falls er dies nicht tut, hat der Mieter das Recht, eine Mietminderung zu verlangen. Je nach Fall kann es auch sein, dass der Vermieter sogar für die hierdurch entstandenen Schäden aufkommen muss. Wer als Mieter den Wasserschaden jedoch selbst zu verantworten hat, muss für alle Kosten selbst aufkommen - auch die, die in den Nachbarwohnungen entstehen. In solchen Fällen ist es umso wichtiger, bereits im Voraus an eine geeignete Versicherung zu denken.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.