Wie wichtig ist eine Gebäudeversicherung?
Schutz des Eigenheims

Eigentum verpflichtet… Diesen Satz kennt jeder, der eine Immobilie besitzt. Als Immobilieneigentümer genießen Sie zwar viele Vorteile, aber Sie tragen auch Verantwortung. Was passiert, wenn die Immobilie plötzlich und unverhofft durch Feuer, Wasser oder Sturm beschädigt wird? Schnell können die Schäden am Gebäude beziehungsweise die dann notwendigen Reparaturen existenzbedrohende Ausmaße annehmen und zum finanziellen Ruin führen. Schließen Sie daher eine Gebäudeversicherung ab. Mit einer Wohngebäudeversicherung können sich Immobilienbesitzer gegen finanzielle Folgen von Gebäudeschäden absichern. Sie ist keine Pflicht, dennoch sollte jeder Hauseigentümer eine Gebäudeversicherung haben. Oft verlangen auch kreditgebende Banken danach.

Was deckt die Gebäudeversicherung ab?

Versichert sind mit der Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude und den damit verbundenen fest installierten Gegenständen, die durch Leitungswasser, Feuer (ausgelöst durch Brand, Blitz oder Explosion), Hagel oder Sturm verursacht werden. Oft sind auch Schäden durch Vandalismus mitversichert. Der Versicherungsschutz kann durch optionale Zusatzleistungen an den individuellen Absicherungsbedarf angepasst werden. Dazu gehört zum Beispiel die Elementarschadenversicherung für Schäden, die durch Überschwemmung oder Rückstau infolge von Starkregen entstehen.

Der Gebäudeschutz umfasst auch Garagen, Hundehütten und Schuppen. Diese müssen allerdings im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Gleiches gilt für Teile, die fest mit diesen Bauten verbunden sind, zum Beispiel Einbauküchen, Markisen und Heizungsanlagen. Auch diese müssen explizit in der Police aufgeführt sein, damit sie mitversichert sind.

Zusammenfassung verschiedener Einzelversicherungen in einem Paket

Die Gebäudeversicherung sollte auf jeden Fall die drei Einzelversicherungsarten Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung umfassen. Über die Feuerversicherung werden Schäden am Wohngebäude versichert, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion oder auch durch den Aufprall eines Flugzeugs an der versicherten Immobilie entstehen können. Die Leitungswasserversicherung beinhaltet alle Schäden, die entweder durch einen Bruch oder durch Leckagen von Regenwasserrohren innerhalb des Gebäudes, durch Frost und dem darauf folgenden Brechen oder Zufrieren der Ableitungsrohre entstehen können. Über die Sturmversicherung sind in aller Regel Schäden am Gebäude versichert, die durch Hagel oder Sturm ab der Windstärke acht entstanden sind.

Umfasst Ihre Gebäudeversicherung diese drei Einzelversicherungsarten, so braucht in der Regel keine zusätzliche Feuerversicherung, Leitungswasserversicherung und Sturmversicherung abgeschlossen werden.

Weitere Leistungen der Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung bezahlt nicht nur die Neubeschaffung von Gegenständen und Instandsetzung des Hauses. Sie beinhaltet auch notwendige weitere Maßnahmen. Dazu zählen Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzarbeiten. So übernimmt die Gebäudeversicherung nach einem Brand die Kosten für die Entsorgung der Brandrückstände. Das ist interessant, da die Brandrückstände oft als Sondermüll gelten. Die Entsorgung ohne Versicherungsschutz wäre entsprechend teuer.

Gebäudeversicherung und Hausratversicherung im Vergleich

Anders als die Gebäudeversicherung kommt die Hausratversicherung für Schäden an allen beweglichen Gütern innerhalb der eignen vier Wände auf. Die Hausratversicherung haftet nicht bei festen Gegenständen wie Gebäuden. Wer also als Hausbesitzer glaubt, er schütze mit seiner Gebäudeversicherung auch den Hausrat, der irrt. Hierfür ist eine extra Hausratversicherung notwendig. Sie kommt – wie der Name schon sagt – für Schäden am Hausrat auf. In der Regel zahlt die Hausratversicherung darüber hinaus bei Schäden durch Einbruchdiebstahl.

Bei der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung werden zum Teil die gleichen Schäden erstattet, zum Beispiel durch Leitungswasser oder Feuer. Entscheidend ist allerdings, wo der Schaden aufgetreten ist – am Hausrat oder am Haus selbst. Abhängig davon springt die eine oder die andere Versicherung ein. Bricht beispielsweise ein Feuer aus, zahlt die Gebäudeversicherung für Schäden an den eigenen vier Wänden. Die Hausratversicherung gilt für verbrannte Wertsachen, Möbel, Kleidung usw.

Wird auch eine Gebäudehaftpflichtversicherung benötigt?

Eine Gebäudehaftpflichtversicherung schützt einen Immobilienbesitzer vor Ersatzansprüchen dritter Parteien, die durch das Gebäude oder durch das Grundstück zu Schaden kamen. Sie ist also für Selbstnutzer von Immobilien ebenso wichtig wie für Vermieter. Doch eine separate Police ist in vielen Fällen nicht nötig: Selbst genutztes Wohneigentum und oft auch vermietete Immobilien können Sie bereits in Ihrer Privathaftpflichtversicherung mitversichern lassen.

Die Privat- oder Gebäudehaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Belastungen durch Personen-, Sach- oder auch Vermögensschäden. So sind Schäden abgedeckt, die durch einen Sturm oder andere Naturgewalten, durch Feuer oder Blitzschlag oder durch austretendes Leitungswasser entstehen. Die Versicherung tritt zum Beispiel dann ein, wenn durch einen Sturm Dachziegel auf parkende Autos oder sogar Passanten fallen. Auch Wegeunfälle durch Glatteis sind abgedeckt. Dabei zahlt die Haftpflichtversicherung aber nur für die Schäden Dritter. Wenn durch den gleichen Sturm etwa Ihr Eigentum selbst beschädigt wird, greift die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung – je nachdem, ob die Immobilie oder die Inneneinrichtung betroffen sind.

Wo kann man eine Gebäudeversicherung abschließen?

Gebäudeversicherungen werden von nahezu allen Versicherungsgesellschaften angeboten. Da die Konditionen sehr unterschiedlich sind, sollten Sie die Konditionen vor dem Abschluss einer Police unbedingt miteinander vergleichen. Das geht zum Beispiel online ganz schnell und unkompliziert – die meisten Versicherungsvergleichsrechner vergleichen auch Gebäudeversicherungen.

Die wichtigsten Punkte bei der Wahl der richtigen Police sind der Versicherungsumfang und die Beitragshöhe. Der Beitrag sollte möglichst niedrig und der Leistungsumfang möglichst hoch sein. Den Versicherungsumfang können Sie weitgehend selbst bestimmen. Dabei können Sie jedes Risiko für Ihre Wohnung oder Ihr Haus einzeln versichern. Die meisten Versicherer bieten Pakete an, die dann in der Summe günstiger sind. Überlegen Sie sich daher im Vorfeld genau, gegen welche Schäden Sie Ihr Wohneigentum absichern möchten.

Wertermittlung des Gebäudes

Ziel der Gebäudeversicherung ist es, dass Immobilienbesitzer nach einem Schaden den Betrag ausbezahlt bekommen, der für die komplette Schadensbehebung notwendig ist. Daher bietet sich eine sogenannte gleitende Neuwertversicherung an. Bei Abschluss der Versicherung werden die Herstellungskosten des Gebäudes genau ermittelt. Nach ihnen bemisst sich die Versicherungssumme. Es kann aber auch der sogenannte 1914-Wert herangezogen werden. In diesem Fall wird anhand des Wertes aus diesem Jahr auf den heutigen Neuwert oder Wert Ihrer Immobilie hochgerechnet.

Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus

Die Unterschiede zwischen einer Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus und einer gewöhnlichen Wohngebäudeversicherung sind gering. Unterschiede gibt es lediglich bei der Versicherungssumme und der Berücksichtigung der verschiedenen Wohneinheiten bei der Versicherung eines Mehrfamilienhauses.

Gebäudeversicherung für Wohn- und gewerblich genutzte Objekte

Bei Gebäuden, die sowohl als Wohn- als auch als gewerbliche Objekte genutzt werden, sollten Sie beim Abschluss einer Gebäudeversicherung darauf achten, dass diese Mischnutzung auch wirklich versichert ist. Dies stellt aber in der Regel kein Problem dar. Viele Versicherer haben für diesen Fall Policen im Angebot.

HAUSGOLD-Tipp

Egal ob Gebäudeversicherung, Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung – achten Sie grundsätzlich bei allen Versicherungen auf das Kleingedruckte und die spezifischen Bedingungen des Versicherers. Sorgen Sie dafür, dass von Ihrem Versicherungsvertreter ein detailliertes Beratungsprotokoll angefertigt wird. Und heben Sie alle Unterlagen zu abgeschlossenen Versicherungen auf. Im Schadensfall ist es zudem wichtig, dass eingetretene Schäden unverzüglich der Versicherung gemeldet werden. Denn wird eine im Vertrag festgelegte Frist überschritten, kann die Versicherung die Übernahme des Schadens verweigern.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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