Durch das geöffnete Fenster kommt Wüstenwind statt der gewünschten kühlen Brise, zwei Minuten nach dem Duschen ist man wieder schweißgebadet und an Schlaf ist vor lauter Hitze nicht zu denken. Der lang ersehnte Sommer kann zur Belastungsprobe in den eigenen vier Wänden werden. HAUSGOLD gibt Tipps, wie Sie Ihre Immobilie bei der nächsten Hitzewelle kühl halten.
Die gute Nachricht vorweg: Auch ohne Technik lässt sich die Temperatur in der Wohnung oder im Haus senken. Es muss also nicht immer eine Klimaanlage sein. Mit der richtigen Wärmedämmung kommt lästige Hitze gar nicht erst ins Haus. Die Dämmung ist zwar aufwendig, macht sich aber nicht nur im Sommer bezahlt: Im Winter bleiben Zimmer länger warm, das senkt die Heizkosten. Ein weiteres Plus: Wer in eine gute Dämmung seiner Immobilie investiert, steigert unter Umständen auch ihren Verkehrswert. Wer seine Immobilie dämmen möchte, sollte jedoch auf die fachgerechte Anbringung der Dämmmaterialien achten. Sonst droht im schlimmsten Fall Schimmelbildung. Wer unsicher ist, zieht besser einen Fachmann zu Rate.
Lüften ist wichtig und unvermeidbar. Wenn es im Sommer aber richtig heiß wird, sollte nicht zu jeder Tageszeit gelüftet werden. Denn ist die Hitze erst einmal im Haus, kommt sie nur schwer wieder heraus. Daher ist es ratsam, morgens und am späten Abend für frische Luft zu sorgen. Dann ist die Außentemperatur am niedrigsten und die Wohnung kann durch das Lüften abkühlen. Tagsüber sollten die Fenster geschlossen bleiben.
Überhaupt sollte man bei Hitzewellen generell vermeiden, dass die Wohnung sich überhaupt erst aufheizt. Kurzum: Sperren Sie die Hitze aus. Was gar nicht erst in die Wohnung gelangt, muss am Ende auch nicht wieder mühevoll beseitigt werden. Markisen und Rollläden helfen, Sonne und somit Hitze gar nicht erst ins Haus zu lassen. Im Innenbereich können Rollos und Sichtblenden angebracht werden. Mit spezieller Beschichtung dunkeln sie Räume nicht nur ab, sondern weisen auch Hitze ab.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.