Laub: Pflichten von Eigentümern
Die wichtigsten Fragen im Überblick

Der goldene Herbst bringt Farbe in die Landschaften – und viel Arbeit für Eigentümer. Doch welche Rechte und Pflichten gelten für Eigenheimbesitzer? HAUSGOLD hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt:

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Laubfegen: Wer ist zuständig, wenn die Blätter fallen?

Grundsätzlich sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, Laub und Schnee auf Gehwegen zu beseitigen, damit Passanten nicht ausrutschen und Unfälle vermieden werden. Besonders wichtig für Vermieter: Wenn Mieter Laub fegen sollen, muss dies klar im Mietvertrag geregelt sein. Vermieter müssen dann Arbeitsgerät zur Verfügung stellen und sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu überprüfen. Der Vermieter bleibt letztendlich verantwortlich, auch wenn Mieter per Vertrag zum Laubfegen aufgefordert sind. Wer auf Nummer sich gehen will, sollte eine Haftpflichtversicherung für Hauseigentümer abschließen, um für etwaige Schadenersatzforderungen gerüstet zu sein. Sollte ein Passant ausgerutscht sein und ein Mieter seiner Pflicht zum Laubfegen nicht nachgekommen sein, greift unter Umständen auch die Privathaftpflichtversicherung des Mieters.

Rechte bei Laubbläsern und Co. – Wann ist der Einsatz erlaubt?

Laubbläser, motorbetriebene Rasenmäher oder Häcksler dürfen aus Lärmschutzgründen nur zu bestimmten Zeiten verwendet werden. Einige dieser Geräte erreichen Laustärken von über 100 Dezibel. Für Laubbläser gilt bundesweit: Der Einsatz ist werktags nur von 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr gestattet. Geräte, die das EG-Umweltzeichen haben und besonders leise sind, dürfen auch zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz komplett untersagt. Wer gegen diese Verordnung verstößt, dem droht ein Bußgeld.

Nachbars Blätter auf meinem Grundstück – wer ist verantwortlich?

Wenn das Laub von Nachbars Bäumen auf Ihr Grundstück fällt, ist die Beseitigung grundsätzlich Ihre Aufgabe. Lediglich in sehr wenigen Fällen greift die so genannte „Laubrente“. Dafür muss Laub in beeinträchtigender Art und Weise vom Nachbargrundstück herüberfallen. In Ausnahmefällen gestehen Gerichte dann Geldzahlungen zu, die der Baumbesitzer zu leisten hat, damit seine Blätter auf den Nachbargrundstücken von den jeweiligen Eigentümern entfernt werden.

Darf ich Laub in meinem Garten verbrennen?

Ob Sie Herbstlaub auf Ihrem Grindtsück verbrennen dürfen, kommt ganz auf Ihren Wohnort an. Grundsätzlich ist es in Deutschland verboten, feste Stoffe im Garten zu verbrennen. Doch keine Regel ohne Ausnahmen: In einigen Bundesländern gibt es Sonderregelungen, die das Verbrennen von Pflanzenabfällen doch erlauben. Wann und in welchem Umfang dies gestattet ist, ist jedoch wieder sehr unterschiedlich. Wer auf der sicheren Seite sein will, fragt am besten bei seiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach den örtlichen Bestimmungen. Denn ein Verstoß gegen das Verbrennungsverbot ist eine Ordnungswidrigkeit, die von den Behörden verfolgt und geahndet werden kann.

Wo entsorge ich Herbstlaub?

Kaum ist das Laub gekehrt, stellt sich schon die nächste Frage: Wo entsorge ich die Blätter ordnungsgemäß? Eine Möglichkeit ist die Entsorgung in der Biotonne. In den Restmüll gehört Laub hingegen nicht. Wer einen Garten hat, kann es dort einfach zu einem Haufen zusammenkehren oder kompostieren. In einigen Gemeinden werden Laubsäcke zur Verfügung gestellt, die vom örtlichen Müllentsorger eingesammelt werden. In vielen Städten gibt es darüber hinaus auch Grünschnittcontainer zur Entsorgung. Information hierzu erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Abfallwirtschaftsunternehmen.

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