Legionellen im Trinkwasser
So gefährlich sind die Keime

Immer wieder liest man in den Medien davon, dass Schwimmbäder oder Schulen wegen Legionellen geschlossen werden. Zahlreichen Mietern flattern zudem Warnbescheide ins Haus, dass eine hohe Konzentration von Legionellen nachgewiesen wurde. Doch was sind das eigentlich für Keime? Und was sollten Mieter und Vermieter tun, wenn Legionellen nachgewiesen werden?

Was sind Legionellen?

Legionellen, lateinisch Legionella pneumophila, sind Bakterien, die sich vor allem dort vermehren, wo lauwarmes Wasser in Leitungen steht. Das heißt, Menschen infizieren sich, indem sie beispielsweise beim Duschen den Sprühnebel legionellenbelasteten Wassers einatmen, so dass die Erreger bis in die Lunge gelangen. Nach medizinischen Erkenntnissen stellen die Bakterien bei der Nahrungsaufnahme keine gesundheitliche Gefahr dar, ebenso beim Trinken des Leitungswassers.

Infektionsquellen und Symptome

Wenn man mit Legionellen verseuchten Wasserdampf einatmet gelangt der stäbchenförmige Erreger in die Lunge. Dort können sie schwere Lungenentzündungen hervorrufen, aber auch Harnweginfekte oder grippeähnliche Erkrankungen sind möglich. Meist beginnt eine Infektion mit Husten, Durchfall oder Fieber.

Legionellen können jedoch nicht nur in der Dusche eingeatmet werden, auch Klimaanlage, Whirlpools oder Inhalationsapparate können Infektionsquellen sein. Dabei sind vor allem Menschen mit einem geschwächten Immunsystem besonders gefährdet: chronisch Erkrankte, Senioren und Babys. Im Magen-Darm-Trakt sind Legionellen in der Regel harmlos, so dass Trinkwasser weiter verwendet werden kann.

Laut Robert Koch-Institut erkranken in Deutschland bis zu 30.000 Menschen im Jahr an Legionellose. Eine Behandlung mit Antibiotika ist zwar möglich, die Sterblichkeitsrate liegt aber dennoch bei etwa 15 Prozent. Infektionen mit Legionellen sind meldepflichtig.

Höhe der Belastung erfragen

Nach der neuen Trinkwasserverordnung musste bis Ende 2013 das Wasser aller Mietshäuser hinsichtlich der Legionellenbelastung untersucht werden. Bei öffentlichen Gebäuden besteht sogar jährlich die Pflicht, das Wasser auf Legionellen zu untersuchen. Wird der Grenzwert von 100 Legionellen pro 100 Milliliter überschritten, ist das Gesundheitsamt zu informieren.

Wer von seinem Vermieter ein Schreiben erhält, in dem auf eine hohe Legionellen-Konzentration aufmerksam gemacht wird, sollte den genauen Wert erfragen. Vorsicht ist ab einem Wert von 10.000 Legionellen in 100 Milliliter Wasser geboten. Experten raten bei einer solchen Konzentration davon ab, zum Beispiel die Dusche zu nutzen.

Wie vor Legionellen schützen?

Es gibt einige Vorsichtsmaßnahmen, um sich vor einer Legionellose zu schützen. Dazu zählt, die Dusche bei geöffnetem Fenster kurz laufen zu lassen. Das gilt vor allem, wenn man die Dusche zum Beispiel aufgrund eines Urlaubs länger nicht benutzt hat. Auch das regelmäßige Reinigen und Entkalken von Wasserhähnen und Duschköpfen sollte beachtet werden. So haben die Bakterien keinen Nährboden. Wer das Wasser nicht verschwenden will, kann es zum Beispiel noch zum Blumengießen nutzen.

Auch eine ausreichende Wassertemperatur ist wichtig. Erst bei 60 Grad werden die Bakterien zuverlässig abgetötet. Die Wassertemperatur sollte also nicht unter diesen Wert gedrosselt werden. Problematisch wird es bei Wasser mit Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad– vor allem, wenn es länger in der Leitung stand. Hier können sich Legionellen vermehren und in hörerer Konzentration vorkommen.

Eigentümer sollten Installationen für Kalt- oder Warmwasser nur von Fachfirmen durchführen lassen und ihre Anlagen außerdem regelmäßig warten. Über die Trinkwasserqualität können Verbraucher sich generell beim örtlichen Wasserversorger oder auch bei den kommunalen Gesundheitsbehörden informieren.

Mietwohnung: Legionellenbefall ist kein Mangel

Wer von seinem Vermieter oder der Hausverwaltung eine Benachrichtigung über eine erhöhte Legionellen-Konzentration bekommt, ist nicht zwangsläufig berechtigt, die Miete zu mindern. Das Amtsgericht München urteilte, dass ein Mangel erst dann bestehe, wenn der Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung erreicht sei.

Prüfpflicht bei Trinkwasseranlagen

In Deutschland werden rechtliche Vorgaben zur Qualität des Leitungswassers über die Trinkwasserverordnung gemacht. Nach Paragraph 4, Allgemeine Anforderungen, muss Trinkwasser generell – auch in kleinen Privathaushalten – so beschaffen sein, „dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss rein und genusstauglich sein.“

Regelmäßige Prüfpflichten für Trinkwasseranlagen gibt es hingegen nur für öffentliche und gewerbliche Immobilien. Doch bedenken Sie: Vor dem Gesetz gilt ein Mehrparteien-Wohngebäude bereits dann als gewerbliche Immobilie, sobald auch nur eine Wohneinheit vermietet ist. Dann muss mindestens alle drei Jahre eine Trinkwasserprobe durch ein vom jeweiligen Bundesland akkreditiertes Labor entnommen und untersucht werden.

Seit Juni 2019
Kostenlose Telefonberatung

040 - 22 61 61 40

Sicherheit garantiert
Seit Juni 2019
1
FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
FOCUS online, “Experte erklärt - Wohnimmobilien und Corona: Warum Immobilienbesitzer aufatmen können”, 25.05.2023, Stand: 19.10.2023
WELT Online, “Die Luxus-Wette ist verloren – jetzt beginnt das Zittern der Spekulanten”, 05.09.2022, Stand: 19.10.2023
ZEIT ONLINE, “Unsanierte Immobilien: Das Haus besser saniert verkaufen”, 29.06.23, Stand: 19.10.2023

Copyright 2024 - HAUSGOLD | talocasa GmbH | An der Alster 45 | 20099 Hamburg