Schimmel in der Wohnung
Was sind die Ursachen und wie wird er bekämpft?

Wie und warum entsteht Schimmel in der Wohnung und welche Rechten und Pflichten Mieter und Vermieter haben? Damit die Schimmelpilze überhaupt wachsen können, ist ein erhöhter Feuchtegehalt auf Bauoberflächen erforderlich. Dieser muss nicht zwangsläufig durch den Mieter verursacht werden. Auch Baumängel können bei der Schimmelbildung eine wichtige Rolle spielen.

Schimmel erkennen

Schimmel kann man nicht immer auf den ersten Blick erkennen. So sollte man also schon jedem kleinsten Verdacht nachgehen. Eine Probe kann selbst entnommen und in spezielle Labore eingeschickt werden. Hierfür bieten verschiedene Institutionen entsprechende Verfahren für bereits 50 Euro an.

Da die Hauptursache für Schimmelbefall eine hohe Luftfeuchtigkeit ist, sollte diese gemessen werden. Dies lässt sich mit einem Hygrometer selbst tun – diese sind für etwa 20 Euro erhältlich. Im Winter sollte die Luftfeuchtigkeit nicht mehr als 50 Prozent betragen. Für unser Wohlbefinden hingegen sind etwa 60 Prozent Luftfeuchtigkeit empfehlenswert. Wer sicher sein möchte, ob es sich um Schimmelbefall handelt, kommt nicht um einen Sachverständigen herum.

In Mietwohnungen und -häusern muss der Besitzer oder die Hausverwaltung klären, ob es sich um gesundheitsschädlichen Schimmel handelt.

Wie entsteht Schimmel?

Warme Raumluft bindet Feuchtigkeit und kann aufgrund des höheren Energiegehaltes mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kühlere Luft. Treffen warme und feuchte Luft mit einer kühlen Oberfläche, z.B. einer Außenwand, zusammen, steigt die relative Feuchtigkeit an der Oberfläche an. Bei Überschreitung der maximalen Aufnahmefähigkeit des Mauerwerks oder anderer Oberflächen fällt Tauwasser an der Oberfläche an. Auf und in der feuchten Wand herrscht so ein perfektes Milieu für Schimmelsporen, welche sich dann vermehren und schnell zu einer gesundheitsschädlichen Menge heranwachsen.

Warum muss Schimmel entfernt werden?

Schimmelpilze sind zwar natürlicher Bestandteil unserer Umwelt und in der Regel völlig unschädlich, jedoch wird bei einigen von ihnen vermutet, dass sie Lungenerkrankungen und Allergien hervorrufen. Schließlich werden sie über die Atemwege oder die Haut aufgenommen. Außerdem erzeugen sie schlechte Gerüche und können Schäden am Putz verursachen. Solange der Schimmel noch auf Wand, Tapete oder Kachel sitzt, kann er mit wenig Aufwand bekämpft werden. Tiefer sitzende, schon abgetötete Schimmelpilze in Fugen können mit Dampfreinigern beseitigt werden. Im fortgeschrittenen Stadium kann hochprozentiger Alkohol oder ein Chlorreiniger dem Schimmel zu Leibe rücken. Wichtig ist aber, die Ursache des Schimmels zu bekämpfen.

Ist der Mieter für Schimmel verantwortlich?

Werden in einer Wohnung Schimmelpilze entdeckt, ist das Urteil meist schnell gefällt: Der Mieter hat nicht richtig gelüftet oder zu wenig geheizt. Doch so einfach ist es nicht, denn auch die Bausubstanz oder eine schlechte Dämmung, Risse in der Fassade oder Lecks in Wasserleitungen können zu Feuchtigkeit und Schimmel führen. Meist ist die Ursache für den Schimmel für Laien nur schwer zu ergründen. Oft geht der sichere Weg nur über einen Fachmann und ein entsprechendes Gutachten.

Stellt der Sachverständige fest, dass der erhöhte Feuchtegehalt nicht durch den Mieter, sondern von einem Baumangel verursacht wurde, ist der Vermieter verpflichtet, den Schimmelschaden und dessen Ursache auf seine Kosten zu beseitigen. Hier sollte der Vermieter prüfen, inwieweit die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkommt. Außerdem darf der Mieter in diesem Fall seine Miete mindern. Stellt der Sachverständige fest, dass kein Baumangel die Schimmelpilze verursacht hat, so untersucht er, ob das Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters den Schaden verursacht haben könnte.

Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung

Gerade weil sich die Gründe für den Schimmelbefall nicht so einfach feststellen lassen, sollten Mieter nicht unbedingt sofort die Miete mindern. Auch die Höhe der Minderung ist schwer festzulegen. In jedem Fall sollten Mieter die Minderungen einstellen, sobald sie den Wert von einer Monatsmiete übersteigt. Experten raten, den Vermieter unverzüglich schriftlich über den Schimmelbefall in Kenntnis zu setzen und in dem Schreiben zu vermerken, dass kommende Mietleistungen bis zur Beseitigung der Sache nur unter Vorbehalt gezahlt werden. Vermieter können die fristlose Kündigung aussprechen, wenn Mieter wegen Schimmelbefalls die Miete gemindert haben, obwohl sie diesen selbst verursacht haben (BGH, Az. VIII ZR 138/11). Sollten Vermieter auf die Bitte um Beseitigung des Schimmels nicht binnen 14 Tagen reagieren, raten Mietervereine und Fachanwälte zur Klage.

Streit um Schimmel: Klärung ist auch ohne Gericht möglich

Wer den Weg zum Gericht scheut, kann auch ein Gutachten in Auftrag geben. Vermieter und Mieter sollten sich vorher allerdings darüber einig sein, wer den Gutachter bezahlt. Es besteht natürlich generell die Möglichkeit, sich die Kosten zu teilen. Oft wird aber auch vereinbart, dass derjenige die Kosten trägt, der für den Schimmel verantwortlich zeichnet. Die Kosten eines solchen Gutachtens variieren je nach Aufwand erheblich und sollten im Einzelfall erfragt werden. Wer sich nicht auf einen Gutachter einigen kann, kann bei Gericht ein selbstständiges Beweisverfahren beantragen und vom Gericht einen Sachverständigen aussuchen lassen.

Schimmel entfernen

Bei der Entfernung von Schimmel muss einiges beachtet werden: Viele Schimmelpilzarten sind gesundheitsgefährdend und können Organe schädigen, Schleimhäute reizen oder Allergien auslösen. Wer Schimmel selbst beseitigen will, sollte daher unbedingt Handschuhe und Mundschutz tragen.

Oberflächlichen Schimmel, der sich nur auf kleinen Arealen befindet, kann man mit Brennspiritus beseitigen. In Fugen sollte mit Schimmel befallenes Silikon entfernt und erneuert werden. Auch bei unbehandeltem Holz ist Vorsicht geboten und im Zweifel ein Fachmann zu konsultieren. Chemische Pilzbekämpfungsmittel sind mit Vorsicht zu genießen, denn auch sie können gesundheitsgefährdend sein. Die Arbeit mit solchen Mitteln sollte man dem Fachmann überlassen. Auch bei größerem Befall empfiehlt es sich, einen Experten zu beauftragen, der sich auskennt und genau prüfen kann, wie tief der Schimmel sitzt.

Schimmel vermeiden: Hilfreiche Tipps und Tricks

Gründliches Stoßlüften ist das A und O, um Schimmelbefall zu vermeiden.

Denn ist die Wohnung zu feucht, steigt die Gefahr eines Befalls. Auch sollte man die Wohnung im Winter nicht zu sehr auskühlen lassen. Oft riecht man den Schimmel bereits, bevor man ihn sieht. Modrigem Geruch sollten Sie also in jedem Fall auf die Spur gehen.

So lüften Sie richtig:

  • Wer im Schlafzimmer die Fenster nicht dauerhaft geöffnet haben möchte, sollte zumindest nach dem Aufstehen ausgiebig mit weit geöffnetem Fenster lüften.
  • Auch im Wohnzimmer muss regelmäßig gelüftet werden, vor allem dann, wenn sich viele Pflanzen in dem Zimmer befinden.
  • Auch andere Feuchtigkeitsquellen wie zum Beispiel trocknende Wäsche erfordern langes Lüften.
  • Besonders schimmelanfällig ist das Bad: Nach dem Duschen oder Baden das Wasser von Wänden und Boden entfernen und direkt lange Lüften.
  • Das gilt auch in der Küche nach dem Kochen.
  • Auch der Keller ist ein Spezialfall: Im Sommer diesen besser nachts oder in den frühen Morgenstunden und nicht tagsüber lüften.
  • Im Winter ist regelmäßiges Lüften ebenso wichtig, wann diese erfolgt ist dann nebensächlich.
  • In Wohn- und Schlafräumen empfiehlt es sich, für Durchzug zu sorgen. Das verstärkt den Luftaustausch.
  • In Bädern und Küchen sollten die Türen beim Lüften hingegen eher geschlossen sein.
  • Ausnahme sind Bäder ohne Fenster, hier sollte nachdem Duschen oder Baden sogar geöffnet bleiben, damit die Feuchtigkeit sich hier nicht staut.
  • Nach einer Sanierung sollte das Lüftungsverhalten überprüft und unter Umständen angepasst werden. Dichtere Fenster können zum Beispiel ein häufigeres Lüften notwendig machen.
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