In Deutschland kommt es immer häufiger zu Unwetterschäden. Ob Schäden durch eindringendes Regenwasser, Sturmschäden am alten Dach oder ein anderer Schadensfall: Die damit verbundenen Kosten sind immens und müssen von den Betroffenen oft selbst getragen werden, wenn Sie keine entsprechende Versicherungspolice haben. Noch besser ist es Vorsorge zu tragen, um einen Wasserschaden durch Regen oder andere Schadensfälle zu vermeiden. Wichtige Tipps zu diesen Themen erhalten Sie hier!
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Geben die Nachrichten eine Unwetterwarnung heraus, ist eine schnelle Reaktion gefragt. Jetzt sollten Sie einige Maßnahmen ergreifen, um Ihre Immobilie abzusichern.
Der Immobilienexperte Christoph Warken rät: "Der Faktor Vorwarnzeit spielt hier - wie so oft - eine entscheidende Rolle. Bei Neubauten lassen sich durch eine Reihe technischer Möglichkeiten Vorkehrungen treffen. Man sollte allerdings nicht der Illusion erliegen, Naturgewalten dadurch beherrschen zu können. Es kann hier maximal um Schadensbegrenzung gehen."
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Als erstes sollten Sie warten, dass das Unwetter tatsächlich vorbei ist. Bei Stürmen besteht die Gefahr, durch herabfallende Ziegel oder Äste verletzt zu werden. Hat sich das Unwetter gelegt, machen Sie sich auf Schadenssuche. Fragen Sie sich: Habe ich wirklich den Strom abgestellt? Wenn Sie nicht zum Hauptverteilerkasten gelangen, rufen Sie beim Energieversorger an. Dann überprüfen Sie, ob Heizöl oder andere gefährliche Substanzen ausgelaufen sind. Ist das passiert, rufen Sie die Feuerwehr oder die Katastrophenhilfe bzw. den Bevölkerungsschutz an.
Dokumentieren Sie die Schäden mit Fotos oder Videos und senden Sie diese direkt an Ihren Versicherer. Es ist unerlässlich, sich sofort beim Versicherer zu melden. Und: Einen Handwerker dürfen Sie erst nach Absprache mit der Versicherung bestellen, denn diese muss die Option haben, den Schaden selbst zu begutachten.
Um die Schäden gering zu halten, ist ein rasches Abpumpen überfluteter Räume wichtig. Möbel und andere Gegenstände sollten schnellstmöglich ins Trockene gebracht werden. Gegenstände, die zu großen Schaden genommen haben, sollten Sie noch nicht wegschmeißen. Tun Sie dies erst, wenn alle Fakten mit der Versicherung geklärt sind.
Das kommt ganz auf den Einzelfall an. Sind die Schäden sehr umfangreich oder bestehen Unsicherheiten, ist ein Fachmann hilfreich. Wenden Sie sich im Zweifelsfall direkt an die Versicherung, die einen Gutachter bestellen kann. Alternativ dazu nutzen Sie die Hilfe von Feuerwehr und Katastrophenschutz, wenn akute Gefahr besteht.
Christoph Warken, von Century 21 BMS Immobilien, empfiehlt: "Nicht selten sind große Schäden und potenzielle Gefahren für den Laien nicht auf den ersten Blick erkennbar. Gerade wenn Gasleitungen, Stromleitungen, Öltanks oder Ähnliches beschädigt sein könnten, ist die Gefahr mit dem abfließenden Wasser nach einem Unwetter nicht gebannt."
Hier finden Sie weitere Empfehlungen von unserem Experten Christoph Warken.
Diese sollten Sie umgehend benachrichtigen. Bevor Sie den Schaden beseitigen, sprechen Sie mit der Versicherung. Ansonsten können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Machen Sie Fotos oder Videos und stellen Sie eine Liste mit den beschädigten Gegenständen auf.
Es gibt mehrere Versicherungen, die bei unterschiedlichen Schäden aufkommen. Überprüfen Sie vorab, ob Sie ausreichend geschützt sind.
Sie erstattet Schäden durch Brand, Sturm, Leitungswasser oder Blitzschlag an beweglichen Gütern. Für Gegenstände, die draußen standen, haftet die Versicherung in der Regel nicht.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt bei Sturm Schäden am Haus und Dach. Auch für Schäden durch Hagel, Brand, Leitungswasser und Blitzschlag kommt sie auf. Hierbei ist es wichtig, dass es bei Sturmschäden einen Nachweis der Windstärke gibt. So muss die Windstärke höher als acht gewesen sein.
Zudem greift sie bei Schäden durch Lawinen, Erdrutsch, Schneedruck oder Erdbeben. Da Unwetter in Deutschland wahrscheinlicher werden, antworten Experten auf die Frage „Wie versichere ich meine Immobilie?“ mit: Per Hausrat-, Gebäude- und Elementarschadenversicherung.
Sie können als Versicherter ein selbständiges Beweisverfahren einleiten. Hierfür richten Sie sich an das Amtsgericht und bitten um einen Sachverständigen. Er bewertet die Situation und ermittelt die Schadenshöhe. Diese Information erhält die Versicherung. In den überwiegenden Fällen akzeptieren die Versicherungen das Ergebnis des unabhängigen, objektiven Sachverständigen.
Möchte die Gebäudeversicherung den Wasserschaden und Folgeschäden nicht zahlen, überprüfen Sie Ihre Versicherungspolice. Kommt der Versicherer dafür wirklich auf? Beachten Sie auch, dass die Hausratversicherung bei Überschwemmung im Keller nicht zwingend zahlt und Ihnen auch nur den Zeitwert für die Gegenstände erstattet.
Bei einem Versicherungsfall ist zudem der Verursacher zu berücksichtigen. Bedenken Sie, dass Ihre Versicherung die Sturmschäden durch Baum des Nachbarn nicht zahlt. Das muss die Versicherung Ihres Nachbarn übernehmen.
Es ist wichtig, nicht erst Maßnahmen an der Immobilie vorzunehmen, wenn ein Unwetter droht. Stattdessen sollten Sie einige Vorsorgemaßnahmen frühzeitig treffen:
Der Immobilienfachmann Christoph Warken verrät: "Ein Rüsten der Liegenschaft hängt von den zu erwartenden Gefahren ab. Lässt sich ein Objekt gegen Starkregen und zurückdrückende Abwässer recht kostengünstig und effektiv schützen, ist andererseits ein technischer Schutz gegen Naturgewalten, wie vor Kurzem im Ahrtal, aussichtslos."
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