Wohnungsauflösung
So entrümpeln Sie eine Wohnung

Der britische Maler William Morris hatte einst gesagt: "Habe nichts in deinem Haus, von dem du nicht glaubst, dass es nützlich oder schön ist". Wir kommen alle irgendwann an den Punkt, an dem wir unsere Wohnung ausmisten müssen. Um sich dabei nicht überfordert zu fühlen, haben wir hier Tipps für eine Wohnungsauflösung zusammen gestellt. Es kann unterschiedliche Gründe für eine Wohnungsauflösung geben. Einige Menschen beginnen beispielsweise einen neuen Lebensabschnitt, weil sie in eine kleinere Wohnung ziehen oder vielleicht sogar eine Weltreise machen. Manchmal aber verstirbt eine geliebte Person und hinterlässt dabei eine Wohnung voller Erinnerungen. Dann ist es die Aufgabe der Verwandten, den Nachlass zu regeln.

Die 3-Kisten-Methode: Behalten, verschenken oder verkaufen

Kurz gefasst besteht eine Wohnungsauflösung darin, sich dafür zu entscheiden, welche Dinge man behält, verschenkt oder verkauft. Doch meist ist es gar nicht so einfach, sich dafür zu entscheiden, welche Gegenstände noch wichtig sind. Beginnen Sie damit, alle Schränke und Schubladen auszuräumen. Bilden Sie sich drei Kisten, die sie mit "behalten", "verschenken" und "verkaufen" beschriften. Legen Sie die Dinge, die zusammen gehören, auf einen Haufen. Vor allem dann, wenn es sich um Sets handelt, lassen diese sich vollständig natürlich besser verkaufen. Die Gegenstände, die Sie wegwerfen möchten, sollten Sie sortieren. Je nachdem, ob sie in den Haus-, Sperr- oder Sondermüll gehören. Manchmal bemerken Sie vielleicht sogar Gegenstände, die Ihnen gar nicht gehören. Wahrscheinlich haben Sie diese irgendwann einmal ausgeliehen und vergessen, wieder zurückzugeben. Kümmern Sie sich darum, dass diese Dinge wieder zu ihren Eigentümern finden.

Wohnungsauflösung: Verkaufen Sie!

Der Verkauf der eigenen gebrauchten Gegenständen braucht Geduld. Schließlich sind es oft sehr viele Dinge, über die der Verkäufer den Überblick behalten muss und oft ist es auch nicht ganz so einfach, einen Käufer zu finden. Dabei können Sie für den Verkauf Internetportale wie Ebay Kleinanzeigen nutzen. Sie können aber auch auf Flohmärkten verkaufen oder Zeitungsanzeigen schalten. Haben Sie besonders viele und große Gegenstände (wie beispielsweise Möbel), dann können Sie vielleicht sogar direkt eine Art Flohmarkt bei sich zuhause im Garten oder in der Garage stattfinden lassen. Machen Sie sich die Arbeit und recherchieren Sie vorher, welche Preise realistisch sind. Gehen Sie nicht von dem Preis aus, für den Sie die Gegenstände gekauft haben. Die meisten Dinge verlieren mit der Zeit und dem Verschleiß ihren Wert. Schauen Sie einfach, was andere Anbieter für ähnliche gebrauchte Produkte verlangen und gehen Sie vielleicht mit Ihrem Preis sogar noch etwas weiter runter. So stechen Sie vor allem in Internetportalen für Käufer heraus und können schnell verkaufen. Überlegen Sie sich auch, wie Sie die Gegenstände den Käufern übergeben möchten. Bei besonders großen Gegenständen wie Möbeln sollten Sie sie online nur für Selbstabholer anbieten. Dann sparen Sie Zeit und Geld beim Versand.

Wohnung entrümpeln: Keller, Dachboden, Garage

Wenn es zum Ausmisten einer Wohnung kommt, sind Keller, Dachboden und Garage die wohl größten Baustellen. Die meisten Menschen verstauen dort gerne alte Werkzeuge, kaputte Gegenstände oder Deko-Artikel. Aber werden diese wirklich noch gebraucht? Oft sind es Dinge, die Sie sowieso lange nicht genutzt haben und in der Wohnung nur im Weg standen. Also ein Grund mehr, das Gerümpel endlich zu entsorgen.

Tipps: Wie Sie sich von Dingen trennen können

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sie einen Gegenstand behalten sollten oder nicht, dann stellen Sie sich die folgenden Fragen:

  1. Ist es kaputt? Wenn sich auch eine Reparatur nicht mehr lohnt, kann der Gegenstand ganz klar weg.
  2. Klebt noch das Preisschild dran? Das ist ein klares Zeichen dafür, dass Sie es seit dem Kauf noch nie benutzt haben. Es ist meist aber schwieriger, sich von diesen Dingen zu trennen, da man sehen kann, wie viel sie einen gekostet haben. Machen Sie sich klar, dass es keinen Sinn ergibt, diesen noch zu behalten!
  3. Haben Sie einen Gegenstand doppelt? Vor allem in der Küche ist das oft der Fall. Meist hat man zu viel Geschirr, das man sowieso nicht benutzt. Oder denken Sie mal an Ihre Stift-Schublade. Brauchen Sie wirklich alle 30 Kugelschreiber?
  4. Wo befindet sich der Gegenstand? Falls sie es bereits im Keller verstaut haben, kann es höchstwahrscheinlich auch weg. Was einmal im Keller landet, schafft es nicht mehr nach oben. Auch Dinge, die ganz hinten im Schrank liegen. Sie sind dort gelandet, weil man sie nicht mehr braucht.
  5. Wann habe ich es zuletzt gebraucht?"Vielleicht brauche ich es ja irgendwann mal" ist hier ein typischer Gedanke. Doch oft gilt: Was man in den letzten 12 Monaten nicht gebraucht hat, wird man auch weiterhin nicht nutzen.
  6. Wie einfach kann ich es zurückbekommen? Wir haben oft Dinge, die wir nur für bestimmte Anlässe, die selten oder nie auftreten, gebrauchen können. Ist es einfach, diese Dinge nach einem Verkauf wieder zu bekommen, dann sollte man umso weniger Angst haben, sich davor zu trennen. Sehen Sie das doch mal so: Wenn man sich heute von einer DVD schlecht trennen kann, weil man dafür nur noch 1,50 Euro bekommt, heißt es aber auch, dass man diesen Gegenstand morgen erneut für 1,50 Euro oder sogar noch weniger kaufen kann.
  7. Würde ich den Gegenstand noch einmal kaufen? Wenn Sie den Gegenstand nicht noch einmal kaufen, wenn Sie ihn noch nicht besitzen würden, dann brauchen Sie ihn auch nicht.

Wohnungsauflösung: Professionelle Entrümpelung durch eine Firma

Bei einer Wohnungsauflösung lohnt es sich oft, eine professionelle Firma zu beauftragen. Das spezialisierte Unternehmen kann sowohl das Leerräumen der Wohnung übernehmen als auch das anschließende Entsorgen. Allerdings ist es nicht immer einfach, ein seriöses Unternehmen zu finden. Eine seriöse Firma ist immer zu einer Vorabbesichtigung bereit und vor allem bei sehr schweren und sperrigen Gegenständen sollte man sicher gehen, dass diese auch transportiert werden können.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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