Zwangseinbau von digitalen Stromzählern
Was Immobilieneigentümer zu erwarten haben

Viele Immobilieneigentümer in Deutschland müssen ab 2017 tiefer in die Tasche greifen. Grund dafür ist der Zwangseinbau von digitalen Stromzählern, welcher auch mit hohen Handwerkerrechnungen verbunden sein könne. Das Gesetz, das die Umstellung auf die neuen Geräte regelt, sei am Donnerstag kurz vor der Verabschiedung durch den Bundestag auf Betreiben von Energie-Lobbyisten entscheidend geändert worden, so das Hamburger Abendblatt vom 24.6.2016. Die Kosten in zum Teil vierstelliger Höhe sollen Hausbesitzer selbst tragen müssen.

Digitale Stromzähler jetzt Pflicht?

Weiter berichtet das Hamburger Abendblatt, dass mittels eines kurzfristigen Antrags, der im zuständigen Bundestagsausschuss nicht mehr breit diskutiert wurde, die Union auf Betreiben des Stromkonzerns RWE und des Energieverbands BDEW eine kleine, aber wichtige Änderung in das nun beschlossene Gesetz einbrachte. Demnach entfalle die im Entwurf der Bundesregierung vorgesehene Regelung, dass die Einbaukosten „einschließlich der Installationsvorrichtungen“ vom Messstellenbetreiber getragen werden

Mehr als 500 Euro Einbaukosten für Immobilieneigentümer?

Das Streichen der drei Wörter habe aber eine große Wirkung und bedeute, dass auf deutsche Hausbesitzer insgesamt wahrscheinlich Handwerkerrechnungen in Milliardenhöhe zukämen. Denn der Einbau der neuen Stromzähler sei vielfach mit umfangreiche Arbeiten verbunden: Die neuen Geräte passen zum Beispiel nicht in die alten, vorhandenen Schaltkästen, so dass diese komplett ausgetauscht werden müssen. Das Abendblatt berichtet von Berechnungen, „nach denen der Einbau eines neuen Zählerschranks einschließlich Installation mit deutlich mehr als 500 Euro zu Buche schlagen kann, abhängig davon, wie die Hauselektrik ausgelegt ist. Werden sogar noch weitere Umbaumaßnahmen an der Bausubstanz etwa wegen Platzmangels notwendig, schnellen die Kosten leicht in den vierstelligen Bereich. Der Einbau einer Steuerbox, die bei Betrieb einer Solaranlage notwendig ist, kostet den Angaben zufolge noch einmal mehr als 500 Euro.“ Der Elektro-Handwerksverband ZVEH habe keine konkrete Aussage zu den Kosten machen wollen. Die Einsilbigkeit verwundere das Abendblatt wenig: „Der Verband hatte sich, wie auch die Zählerhersteller und die Energiebranche, für die Einführung starkgemacht. Insgesamt winkt zusätzlicher Umsatz im zweistelligen Milliardenbereich.“

Zwei verschiedene Zähler

Je nach Jahresverbrauch werden Immobilieneigentümer zwei verschiedene neue Zähler angeboten. Haushalte mit einem Jahresverbrauch von bis zu 6000 Kilowattstunden bekämen einen sogenannten Smart Meter, bei dem die Zähltechnik digital erfolge. Die Kosten dafür lägen bei 20 Euro pro Jahr. Bei einem Verbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden pro Jahr werde ein sogenannter Multi Meter eingebaut, der für Immobilieneigentümer rund 100 Euro Mehrkosten im Jahr bedeute.

Kritik von Verbraucherzentrale und Grüne

Verbraucherschützer seien über die Gesetzesänderung empört. Das Abendblatt zitiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV): „Es ist eine Zumutung, dass die Große Koalition in letzter Minute beschlossen hat, dass Verbraucher nicht nur die Kosten für Smart Meter, sondern auch für mögliche Installationsarbeiten bezahlen müssen. (…) Verbraucher werden über Gebühr zur Kasse gebeten und haben keine Chance, den Einbau abzulehnen.“ Auch die grüne Opposition sei entsetzt. Fraktionsvize Oliver Krischer im Hamburger Abendblatt: „Im Eiltempo jagt die Große Koalition auch das Digitalisierungsgesetz durch das Parlament. Obwohl das Gesetz schon seit Monaten vorliegt, beschließen Union und SPD jetzt kurz vor der Abstimmung noch einen Änderungsantrag, der für die Stromkunden weitreichende Folgen hat. (…) Für uns ist klar, dass es keine,Zwangsbeglückung’ mit Smart Metern für Haushalte geben darf.“

Wie werden Immobilieneigentümer informiert?

Immobilieneigentümer können sich darauf einstellen, dass drei Monate vor dem geplanten Zähler der Messstellenbetreiber auf sie zukomme. Ob dieser dann auch die möglichen Installationskosten angekündigen werde, sei unklar. „Auf jeden Fall empfehlenswert ist es“, so das Hamburger Abendblatt, „sich nach einem alternativen Messstellenbetreiber umzuschauen, der Einbau und Betrieb häufig günstiger anbietet. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz vor.“

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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