Maklervertrag
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Der Maklervertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem Auftraggeber und einem Makler. Er hält sowohl alle Maklerpflichten als auch die Pflichten des Auftraggebers hinsichtlich des Provisionsanspruches des Maklers fest.

Schriftlicher Maklervertrag empfehlenswert

Beim Vertragsabschluss mit dem Makler muss es sich entgegen landläufiger Meinung nicht zwangsläufig um eine schriftliche Vereinbarung handeln. Es reicht auch ein mündlicher Vertragsabschluss. Selbst eine stillschweigende Vereinbarung durch konkludentes – das heißt schlüssiges – Verhalten kann ein wirksamer Vertrag sein, der einen Anspruch auf Maklercourtage begründet. Auf der sicheren Seite sind Sie im Zweifel immer mit einem schriftlichen Vertrag. Damit haben Sie nicht das Nachweis-Problem, was tatsächlich vereinbart wurde. Achten Sie darauf, dass Sie alle Konditionen vor dem Abschluss des Vertrags klären und dem Makler alle Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zukommen lassen.

Die drei Formen des Maklervertrags

Sobald ein Immobilienverkäufer sich entschieden hat, mit Hilfe eines Maklers zu verkaufen, stellt sich die Frage, welche Auftragsform gewählt wird. Grundsätzlich wird zwischen drei Formen des Maklervertrags unterschieden:

  • der Allgemeinauftrag
  • der einfache Alleinauftrag
  • der qualifizierte Alleinauftrag

Der qualifizierte Alleinauftrag wird am häufigsten verwendet und bietet sowohl Auftraggeber als auch Makler viele Vorteile. Den qualifizierte Alleinauftrag bieten wir Ihnen als kostenlose Vorlage an. Der Vollständigkeit halber stellen wir Ihnen alle drei Formen des Maklervertrags kurz vor.

Der Allgemeinauftrag

Der Allgemeinauftrag unterscheidet sich zu den anderen Aufträgen in der Hinsicht, dass der Immobilienverkäufer mehrere Makler gleichzeitig beauftragen darf. Hierdurch ist der Makler oftmals jedoch nicht so engagiert wie bei einem Exklusivauftrag, da ihm bewusst ist, dass noch andere Makler das Objekt parallel präsentieren können. Bei Interessenten kann der Eindruck entstehen, dass die Immobilie unbeliebt und deshalb schwierig zu vermarkten ist.

Der einfache Alleinauftrag

Beim einfachen Alleinauftrag bindet sich der Eigentümer zwar nur an einen ausgewählten Makler, darf das Objekt jedoch nebenher auch privat anbieten. Der Nachteil hierbei: Der Verkaufspreis könnte leiden, und die Immobilie könnte im selben Medium doppelt inseriert sein, was keinen guten Eindruck macht.

Der qualifizierte Alleinauftrag

Hat der Immobilienverkäufer sich für den qualifizierten Alleinauftrag entschieden, so erhält der Makler einen exklusiven Alleinauftrag. Der Auftraggeber muss beachten, dass nur der Immobilienmakler das Objekt vermarkten darf. Selbst wenn sich ein Interessent beim Eigentümer meldet, muss er diesen an den Makler verweisen. Es empfiehlt sich, die Dauer des Maklervertrags zeitlich zu begrenzen (zum Beispiel auf sechs Monate). So ist der Makler motiviert und die Verkaufschancen erhöhen sich.

Checkliste: Was sind die Aufgaben des Maklers?

Hat der Auftraggeber es mit einem seriösen Makler zu tun, so sind seine Verpflichtungen direkt im Vertrag geklärt. In der Regel ist der Makler zuständig für:

  • die Wertermittlung und die Immobilienpreiserstellung
  • das Erstellen eines ausführlichen, verkaufsfördernden Exposés
  • die Werbung, zum Beispiel auf der Webseite des Maklers und auf anderen bekannten Internetportalen
  • die Kommunikation mit Kaufinteressenten
  • die Durchführung von Besichtigungen
  • bei den Verkaufsverhandlungen im Interesse des Verkäufers zu handeln
  • das Mitwirken bei der Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags
  • steten Informationsfluss über Verkaufsfortschritte

Klären Sie die Provision

Die Maklercourtage ist ein Erfolgshonorar, d. h. sie ist keinesfalls als eine Aufwandsentschädigung zu sehen. Kommt also ein erfolgreicher Abschluss zustande, so wird die Maklerprovision fällig und ist nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu leisten. Im Unterschied zur Vermietung von Immobilien ist die Höhe der Provision beim Kauf bzw. Verkauf frei verhandelbar. Gängige regionale Sätze jedoch sind (jeweils bezogen auf den Kaufpreis und inkl. MwSt.):

5,95 Prozent in Bremen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern; 6,25 Prozent in Hamburg; 7,14 Prozent in den übrigen Bundesländern; in Niedersachsen (7,14 oder 5,95 Prozent), Nordrhein-Westfalen (7,14 Prozent), Rheinland-Pfalz (7,14 Prozent) und Thüringen (7,14 Prozent) bestehen regional unterschiedliche Sätze. Die überwiegend geltende Courtage ist hier jeweils in Klammern angegeben. Eine genaue Tabelle zu der regional üblichen Höhe der Courtage und wer sie zahlt, finden Sie hier.

Was zeichnet einen seriösen Makler aus?

Insbesondere dann, wenn der Verkäufer einen qualifizierten Alleinvertrag geschlossen hat, sollte großen Wert auf den richtigen Makler gelegt werden. Ein seriöser Makler informiert Sie transparent bereits beim ersten Gespräch über seine Arbeitsweise, seine gewünschte Provision und die üblichen Konditionen. Vorsichtig sollten Sie bei Maklern sein, die eine Vorauszahlung verlangen, denn diese ist absolut unüblich und unseriös.

Wichtig sind die Qualität und das Vermarktungsgeschick des Maklers. Hier hilft Ihnen die Maklersuche über HAUSGOLD. Mit Hilfe unserer Datenbank und unseres Fachwissens finden wir ganz einfach einen guten Makler in Ihrer Nähe, der Ihren Ansprüchen gerecht wird. Wir bewerten Makler nach ihrer Qualifikation, ihrem Verkaufserfolg, Kunden-Feedbacks und vielen weiteren Qualitäts-Kriterien. Mit Hilfe des speziellen HAUSGOLD-Algorithmus® lässt sich der passende Makler für Sie treffsicher identifizieren.

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FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
FOCUS online, “Experte erklärt - Wohnimmobilien und Corona: Warum Immobilienbesitzer aufatmen können”, 25.05.2023, Stand: 19.10.2023
WELT Online, “Die Luxus-Wette ist verloren – jetzt beginnt das Zittern der Spekulanten”, 05.09.2022, Stand: 19.10.2023
ZEIT ONLINE, “Unsanierte Immobilien: Das Haus besser saniert verkaufen”, 29.06.23, Stand: 19.10.2023

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