Öffentlich geförderte Immobilien
HAUSGOLD vermittelt Ihnen einen seriösen Käufer

Für Immobilienmakler sind Objekte, die unter die gesetzliche Regelung der „Kostenmiete“ fallen, oft sehr schwer zu vermitteln, da sich nur wenige Käufer mit den Besonderheiten der Kostenmiete auskennen. Schließlich unterliegen bei diesen Objekten die zu erzielenden Mieten gesetzlichen Regularien: Der Vermieter darf lediglich die Miethöhe erzielen, die die Kosten des von ihm vermieteten Wohnraums zu deckt. Eine höhere Miete als die Kostenmiete darf der Vermieter nicht verlangen. Selbst wenn die Fördermittel abgelöst werden, darf die Miete auch die nächsten zehn Jahre nicht angepasst werden, bis zum Ablauf der sogenannten Nachbildungsfrist. Eine Aufteilung der Objekte ist so gut wie nicht machbar, da die Käufer der Wohnungen ebenso an die Kostenmiete gebunden sind (auch zehn Jahre nach Ablösung). Sollte der Käufer gleichzeitig Mieter sein, muss er die Auflagen erfüllen wie für einen Wohnberechtigungsschein, also geringes Einkommen etc.

Vielen Investoren erscheint preisgebundener Wohnraum daher äußerst unattraktiv. Und der Makler? Der bleibt nicht selten trotz großer Bemühungen auf dem Objekt sitzen. HAUSGOLD hat die Lösung und vermittelt Maklern seriöse Interessenten!

Sie sind Makler und suchen einen Käufer für eine öffentlich geförderte Immobilie?

Dann kontaktieren Sie HAUSGOLD. Wir arbeiten eng mit professionellen Kooperationspartnern/Investoren zusammen, die permanent öffentlich geförderte Immobilien suchen. Für die Erstprüfung werden mindestens folgende Angaben benötigt:

  • Objektadresse,
  • Angaben zu Mietflächen und Mietverhältnissen,
  • Kaufpreisvorstellung.

Diese Informationen sowie Ihre Kontaktdaten senden Sie einfach an makler@hausgold.de.

Voraussetzungen:

  • Standorte: Alte Bundesländer inkl. Berlin, Städte ab ca. 50.000 Einwohner
  • Nutzungsart: Wohnungsbau, Wohnanlagen, geförderter Wohnungsbau/Sozialwohnungen mit max. 30% Gewerbeanteil
  • Investitions-Volumen: ab EUR 2,0 Mio
  • Baujahr: keine Einschränkung
  • Förderwege: alle Förderwege, auch mit bestehender öffentlicher Förderung

Ablauf und Provisionsregelung

Auf Grundlage der von Ihnen erbrachten Informationen unterbreitet Ihnen unser Kooperationspartner ein unverbindliches Angebot. Bei Zusage schließen Sie mit HAUSGOLD einen sogenannten Tippgebervertrag ab.

Für den Fall des Zustandekommens eines Immobilienverkaufs werden 30 % der Maklercourtage HAUSGOLD zugesprochen. Details sind einem gesonderten Vertrag zu entnehmen.

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FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
FOCUS online, “Experte erklärt - Wohnimmobilien und Corona: Warum Immobilienbesitzer aufatmen können”, 25.05.2023, Stand: 19.10.2023
WELT Online, “Die Luxus-Wette ist verloren – jetzt beginnt das Zittern der Spekulanten”, 05.09.2022, Stand: 19.10.2023
ZEIT ONLINE, “Unsanierte Immobilien: Das Haus besser saniert verkaufen”, 29.06.23, Stand: 19.10.2023

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