Alle unter einem Dach: So könnte das Motto vom Multigenerationenhaus lauten. In diesem wohnen unterschiedlichste Altersgruppen zusammen und unterstützen sich gegenseitig. Diese Wohnidee kann für alle sehr bereichernd sein, wenn ein paar Aspekte Berücksichtigung finden. Hier finden Sie hilfreiche Tipps und Hinweise, um smart ein Mehrgenerationenhaus zu kaufen oder das Generationenhaus anderweitig zu realisieren.
Wer an Mehrgenerationenhäuser denkt, verbindet sie schnell mit altersgerechtem Wohnen. Das ist auch nicht ganz falsch, denn in diesen Häusern wohnen auch Senioren. Doch es leben nicht nur ältere Damen und Herren in diesen Gebäuden, sondern auch jüngere Menschen. Eine Wohnung im Mehrgenerationenhaus haben demnach Menschen unterschiedlichster Altersgruppen. Dabei kann es sich um eine Großfamilie handeln, bei der Blutsverwandtschaft besteht. Es können aber auch bunt durcheinander gewürfelte Menschen sein, die von der Idee eines Wohnens mit unterschiedlichsten Menschen verschiedenster Altersklassen begeistert sind. Im Unterschied zum klassischen Mehrfamilienhaus besteht jedoch eine gewisse Form der Gemeinschaft. So steht das Konzept für einen generationsübergreifenden Spaß und ein gegenseitiges Helfen.
Es gibt fürs Mehrgenerationenhaus Beispiele der unterschiedlichsten Art. Allerdings haben alle Gemeinschaftsräume wie Küchen oder Spiel- und Fernsehzimmer gemeinsam. Sie stellen Begegnungsorte dar. Wie bereits erwähnt, geht es darum, in einer Gemeinschaft zusammenzuleben und nicht einfach nebeneinander her zu wohnen.
Grundsätzlich richtet sich das Angebot an jeden: an das Paar ohne Kinder und mit Kindern, an die noch rüstige Oma, an den Single im mittleren Alter usw. Wichtig ist nur, dass alle an einem Leben in Gemeinschaft interessiert sind. Es bleibt Zeit fürs Alleinsein und Zeit für gemeinsame Aktivitäten. Stets besteht ein nachbarschaftliches Füreinander, welches die Gemeinschaft stärkt. Der generationenübergreifende Ansatz lautet: Jüngere helfen den Älteren und umgekehrt. So kauft die 40-jährige Büroangestellte beispielsweise für die Senioren im Mehrfamilienhaus ein. Dafür passen sie auf ihr Kind auf, wenn es bei der Arbeit einmal länger dauert.
Ganz gleich, ob Sie ein Mehrgenerationenhaus mieten, kaufen oder bauen, um das Wohnkonzept richtig umzusetzen, gibt es einiges zu beachten. Immerhin richtet es sich an Menschen unterschiedlichster Altersgruppen. Hier sind die wichtigsten Aspekte, auf die es zu achten gilt:
Richtig geplant, haben Mehrgenerationenhäuser den Vorteil, dass die Bewohner sich nie allein fühlen und Unterstützung durch andere erhalten. Gleichzeitig bieten sie selbst Hilfe, was das persönliche Wohlbefinden stärkt. Zu den Nachteilen gehört ein erhöhter Organisationsaufwand und aufwendigere Abstimmungsprozesse unter den Bewohnern. Streitigkeiten können auftreten, die das Zusammenleben erschweren.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, den Traum von Mehrgenerationenhäusern wahr werden zu lassen:
Wenn Sie ein Mehrgenerationenhaus mieten, ist der Kapitalbedarf gering. Allerdings können Sie das Haus nicht auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Wohnkonzepts ausrichten. Sie müssen mit dem Vermieter jeden erforderlichen Schritt abstimmen, ganz gleich, ob Sie Wände einreißen oder durch Betonrampen die Immobilie altersgerecht machen möchten.
Der Markt an bestehenden Mehrgenerationenhäusern ist limitiert, aber Sie können Glück haben, ein Mehrgenerationenhaus kaufen zu können. Gelegentlich findet sich auch eine Immobilie, die sich zu einem Multigenerationenhaus umbauen lässt. HAUSGOLD hat für Sie seriöse Makler an der Hand, die Ihnen dabei helfen, das richtige Mehrgenerationenhaus zu kaufen. Sie sind für Sie auch der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Eigentümer eines Mehrgenerationenhauses sind und dieses verkaufen wollen. Die Wertermittlungen der Makler sind die Basis für einen gezielten und gewinnbringenden Verkauf.
Die häufig beste Variante ist, ein Mehrgenerationenhaus zu bauen. Das ist zwar aufwendig, aber dafür profitieren Sie von der größtmöglichen Flexibilität. Ist das richtige Grundstück gefunden, kann ein Architekt für Ihr Mehrgenerationenhaus einen Grundriss gestalten, der optimal auf die Bedürfnisse alle Bewohner eingeht. Wichtig ist hierbei, die geeignete Baufinanzierung zu finden, damit das Projekt nicht zur Kostenfalle wird.
Ähnlich wie bei anderen Immobilienkäufen und Bauprojekten muss die Finanzierung optimal an die persönlichen Möglichkeiten sowie Gegebenheiten angepasst werden. Wenn Sie ein Mehrgenerationenhaus bauen, können Sie sich die Finanzierung durch Fördergelder erleichtern. Dabei ist es unerheblich, ob Sie den Bau für die eigene Familie oder Freunde und Fremde vornehmen. Die Förderungen greifen auch, wenn Sie die Immobilie als Altersvorsorge erachten. Förderungsmöglichkeiten bieten der Bund, die Länder und oft auch die KfW-Bank. Mehr Informationen zur Baufinanzierung finden Sie in unserem Ratgeber hier.
Sie möchten mit Freunden oder Gleichgesinnten das Mehrgenerationenhaus bauen? Dann kann es sinnvoll sein, eine eingetragene Genossenschaft oder eine Wohnungseigentümergesellschaft zu gründen. Alternativ hierzu bietet es sich an, einen Verein oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Betracht zu ziehen.
Der Staat hat bereits in der Vergangenheit die Schaffung von Mehrgenerationenhäusern gefördert. Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine weitere Förderung, die unter dem Namen „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander“ läuft. Das Programm unterstützt neue und bereits geförderte Multigenerationenhäuser. Auf diese Weise möchte der Staat die Planungssicherheit fördern. Wie das im Detail aussieht, ist klar formuliert: „Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung auf Ausgabenbasis gewährt. Die Förderung besteht in der Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses von bis zu 40.000,00 Euro jährlich je Mehrgenerationenhaus durch den Bund. Voraussetzung hierfür ist eine Kofinanzierung in Höhe von je 10.000 Euro von den Kommunen, Landkreisen und/oder Ländern.“
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.