Insbesondere als neuer Eigentümer eines Hauses ist man oft nicht sicher, welche Aufgaben ein Schornsteinfeger erledigen muss und wozu man selbst verpflichtet ist. In dem nachfolgenden Artikel erklären wir Ihnen alle wichtigen Schornsteinfeger Aufgaben und Ihre Pflichten als Eigentümer. Auch in Zeiten der modernen Heizsysteme haben Schornsteinfeger (in manchen Gegenden auch "Kaminkehrer" genannt) eine wichtige Rolle, denn noch heute muss ein Schornstein manuell gereinigt und von allem befreit werden, was ihn verstopfen könnte: Laub, Pflanzenteile, aber auch beispielsweise Vogelnester.
Die einzelnen Aufgaben des Schornsteinfegers setzen sich aus den Bereichen Brandschutz, Sicherheit, Beratung und Umweltschutz zusammen. Zusammengefasst gehören hierzu die folgenden Aufgaben:
Nur ein Schornsteinfeger kann die sogenannte Feuerstättenschau, die alle dreieinhalb Jahre anfällt, durchführen. Auch der Feuerstättenbescheid darf nur ein Schornsteinfeger ausstellen.
Im Feuerstättenbescheid wird festgehalten, welche Schornsteinfegerarbeiten an Ihrer Feuerungsanlage jährlich durchzuführen sind. Diese können unter anderem Mess-, Reinigungs- und Wartungstätigkeiten sein. In der Regel enthält der Feuerstättenbescheid folgende Informationen:
Vereinfacht gesagt steht in dem Feuerstättenbescheid, was bis wann an Ihrer Feuerungsanlage erledigt werden muss.
Hauseigentümer müssen Schornsteinfegern Zugang zu allen Feuerstätten und Abgasleitungen ermöglichen. Schließlich bekommen diese mit der Kontrolle von Brandsicherheit von Kaminen und Schornsteinen eine hoheitliche Aufgabe. Wichtig ist auch, dass Eigentümer selbst dafür verantwortlich sind, dass die termingerechten Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt werden. Lediglich die Feuerstättenschau wird vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger angekündigt. Vernachlässigen Sie diese Pflicht, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen: Im Schadensfall kann es nämlich zu haftungs- und versicherungsrechtlichen Problemen führen. Und auch nicht selten kann eine hohe Geldstrafe drohen.
Die Gebühren, die ein Schornsteinfeger verlangen darf, sind vom jeweiligen Aufwand abhängig. Dieser Aufwand wird in einem Arbeitswert ausgedrückt. Jedoch werden die Arbeitswerte von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich vergütet (die Vergütung schwankt zwischen 0,92 bis 1,07 Euro). Die Kehr- und Überprüfungsordnung beinhaltet eine Tabelle, in der die Arbeitswerte für sämtliche Tätigkeiten festgelegt werden. Die Anzahl der Arbeitswerte wird dann mit dem jeweiligen Vergütungssatz multipliziert, um die tatsächlich anfallenden Gebühren zu berechnen. In manchen Bundesländern kommen noch die Mehrwertsteuer und die Kosten für den Anfahrtsweg dazu.
Die Gebühren für den Schornsteinfeger können komplett als "haushaltsnahe Dienstleistungen" von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Von dem Steuerbetrag zieht das Finanzamt einen Fünftel des Rechnungsbetrags ab. Die Ermäßigung ist also nicht abhängig vom Steuersatz, was bedeutet, dass beispielsweise einkommensstarke Steuerzahler mit hohem Steuersatz genau so viel wie einkommensschwächere Steuerzahler, die weniger Steuern zahlen, sparen. Allerdings können die haushaltsnahen Dienstleistungen nur dann berücksichtigt werden, wenn dies über eine Rechnung nachgewiesen werden kann. Außerdem darf der Betrag nicht in bar gezahlt, sondern muss überwiesen oder auf das Konto des Schornsteinfegers eingezahlt werden.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.