Eigentümer, deren Wohnungen mindestens vier Monate ohne Sanierungsarbeiten leer stehen, können sich auf etwas gefasst machen: Zwangsenteignung ist erlaubt! Die Politik greift gegen Leerstand durch. In Hamburg wurden einem Eigentümer erstmals leer stehende Wohnungen entzogen und zwangsvermietet. In dem nachfolgenden Artikel erfahren Sie, was Eigentümer überhaupt dazu bewegt, eine Immobilie leer stehen zu lassen. Außerdem erhalten Sie wichtige Tipps für einen Wohnungsverkauf.
Seit der Verschärfung des Hamburger Wohnraumschutzgesetzes im Jahr 2013 können langfristig ungenutzte Wohnungen über den Eigentümer hinweg durch einen vom Bezirksamt beauftragten Treuhänder saniert und zwangsvermietet werden. So ist es auch einem Eigentümer im Stadtteil Hamm ergangen. Seit 2012 sollen sechs seiner Wohnungen leer gestanden haben. Noch im selben Jahr sollten die Wohnungen saniert, vermietet und danach dem Eigentümer übergeben werden. Alle Maßnahmen selbstverständlich auf seine Kosten.
Bei der Zwangsenteignung wird eine Grundschuld zu Gunsten des Staates in die Grundbücher eingetragen. Doch ganz so einfach ist es natürlich nicht. Es kommt nicht selten vor, dass Eigentümer mehrere tausend Euro Bußgelder zahlen müssen, wenn sie der Aufforderung, die Wohnung zu vermieten, nicht nachkommen. Dauerhafter Leerstand von Wohnräumen gilt schließlich als Zweckentfremdung und wird demnach bestraft. Jedoch ist nicht gleich jede leer stehende Wohnung zweckentfremdet. Beispielsweise darf eine Wohnung kurzfristig leer stehen, wenn sie saniert wird. Sie sollte aber nach spätestens drei Monaten wieder vermietet werden.
Bevor es überhaupt zu einer Zwangsenteignung kommen kann, sollten Sie sich gut überlegen, ob es nicht doch sinnvoller wäre, die Wohnung zu verkaufen. HAUSGOLD berät Sie bei einem geplanten Verkauf. Möchten Sie verkaufen, so helfen wir Ihnen bei der Wahl des richtigen Immobilienmaklers. Dieser nimmt im ersten Schritt eine kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie vor, bevor er sich der professionellen Vermarktung und dem Verkauf annimmt.
Die Gründe, warum Eigentümer auf das Vermieten ihrer Wohnungen verzichten, sind vielschichtig. Oftmals sind es persönliche Schicksale. Beispielsweise sind die Eigentumsverhältnisse ungeklärt, weil der Eigentümer verstorben ist und die Erbengemeinschaft sich nicht einigen kann. In vielen Fällen fehlen aber auch die finanziellen Mittel für die nötigen Sanierungen, oder die Wohnungen sollen für Verwandte und Kinder freigehalten werden. Oft stehen Wohnungen auch dann leer, wenn sie in naher Zukunft ohnehin verkauft werden sollen. Denn in vielen Fällen lassen sich ohne Mieter höhere Preise erzielen.
Ob das sinnvoll ist, ist fraglich. Schließlich muss der Eigentümer die Betriebskosten weiterhin zahlen und insbesondere diejenigen, die ihre Immobilie selbst finanziert haben, können sich meist keinen langen Leerstand leisten. Grundsätzlich haben Vermieter eigentlich kein Interesse an Leerstand, da sie vor allem in den Großstädten mit hohen Mieteinnahmen rechnen können.
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Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.