Gebühr für Besichtigungen
Das ist gesetzlich nicht erlaubt

Der Beruf des Immobilienmaklers ist nicht immer einfach in der heutigen Zeit. Vermietung war wahrscheinlich in den letzten Jahren nie das Lieblingsthema eines Maklers. Spätestens seit dem Bestellerprinzip wurde es dann mit der Liebe zur Miete ziemlich schwer. An Einfallsreichtum mangelt es manchen Immobilienmaklern jedoch nicht, um den einen oder anderen Taler zu kassieren. Gebühren für Wohnungsbesichtigungen wurden jetzt gerichtlich untersagt.

Für Wohnungsbesichtigungen dürfen Immobilienmakler jetzt keine Gebühren mehr verlangen. Das Landgericht Stuttgart hat am vergangenen Mittwoch so entschieden. Der Mieterverein der baden-württembergischen Landeshauptstadt und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatten geklagt. Eine Maklerfirma hatte im betreffenden Fall eine Gebühr von 35 bis 50 Euro gefordert. Der Verein kritisierte, dass es sich um einen Trick gehandelt habe das Bestellerprinzip zu umgehen.

Mit fiesen Tricks an das Geld der Mieter

Ca. 2500 Euro mit bis zu 50 Besichtigungen pro Tag hat der Makler seine Provision auf anderem Weg kassiert. Einem Bericht von "mdr.de" zufolge, bezeichnet Rolf Gaßmann, Vorsitzender des Mietervereins Stuttgart, das Urteil als wichtigen Erfolg für Wohnungssuchende und riet Betroffenen, gezahltes Geld für Wohnungsbesichtigungen zurückzufordern.

In seinem Urteil sprach das Gericht von einer unzulässigen Geschäftspraxis. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz. Es handelt sich bei dem Urteil um das erste seiner Art in Deutschland, laut dem Landgericht zufolge.

Bestellerprinzip soll Kosten fairer verteilen

Der betroffene Immobilienmakler prüft nun, ob er in Berufung gehen wird. Er verteidigte sich mit dem Argument, dass er als Dienstleister und nicht als Immobilienmakler gearbeitet hatte. Die Richter befanden hingegen, dass es unerheblich sei, wie er sich selbst nennen würde. Es handelt sich eindeutig um eine Tätigkeit, welche dem Maklergeschäft zuzuordnen ist. Im Juni 2015 ist das Bestellerprinzip gemeinsam mit der Mietpreisbremse in Kraft getreten.

Es gilt also das derjenige den Makler bezahlt, welcher ihn auch beauftragt hat. In den häufigsten Fällen wird diese Person der Vermieter sein. Selber muss man eine Provision an den Makler zahlen, wenn man ihn auch selbst für die Suche nach einer geeigneten Wohnung bzw. Immobilie beauftragt.

Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.

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