Die Maklerprovision erhält der Immobilienmakler, sollte es zu einer erfolgreichen Vermietung bzw. zu einem erfolgreichen Immobilienverkauf gekommen sein. Dabei gibt es Regelungen, welche festlegen, wer den Makler in welcher Höhe bezahlt. Wie hoch die Maklergebühr ausfällt und was diese Regelungen beinhaltet erfahren Sie hier.
Ein Immobilienmakler kann seinen Lohn, die Maklerprovision, laut §652 BGB, nach folgenden Richtlinien in Anspruch nehmen:
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Eine Maklerprovision ist nicht fällig, wenn der Kaufvertrag ohne die Mitarbeit des Immobilienmaklers zustande gekommen ist. Sollte der Verkäufer der Immobilie aus eigener Initiative einen Käufer gefunden haben, kann der Makler keine Provision verlangen, da die vertraglich Dienstleistung nicht erbracht wurde (§652 Absatz 2 BGB).
Immobilienmakler haben die Möglichkeit einen qualifizierten Maklervertrag mit dem Verkäufer abzuschließen. Dieser schließt die Mitarbeit des Immobilienverkäufers sowie weiteren Immobilienmaklern rechtlich aus. Die Maklerprovision wird jedoch trotzdem erst fällig, sobald die Dienstleistung des Verkaufs bzw. der Vermietung erbracht wurde.
Das neue Gesetz zur Provisionsaufteilung (§656a bis §656d) wurde vorrangig zum Schutz der Käufer von Immobilien hervorgebracht. Lange war es üblich, dass die Maklerprovision von den Verkäufern auf die Käufer “abgewälzt” wurde. Laut dem neuen Gesetz, müssen Verkäufer mindestens 50 % der Provision übernehmen. Mit diesem Teilungsprinzip, richtet sich das neue Gesetz an das Bestellerprinzip, wodurch es auch “unechtes Bestellerprinzip” genannt wird.
Das Gesetz wurde am 23.06.2020 im Bundestag verkündet und tritt ein halbes Jahr später, am 23.12.202o in Kraft. Somit sind alle Maklerverträge die ab 2021 unterzeichnet sind, von den neuen Änderungen betroffen.
Für die Umsetzung gibt es 3 wichtige Regelungen:
Für die Umsetzung dieser Änderung vom Dezember 2020 gibt es drei Szenarien:
Es gibt keine einheitliche Regelung bzgl. der Höhe der Maklerprovision. Die individuelle Provision orientiert sich in der Regel an der marktüblichen Provisionshöhe des jeweiligen Bundeslandes. Prozentual bewegen sich die Gebühren zwischen 4,76 und 7,5 Prozent des Kaufpreises der Immobilie.
Wie schon erwähnt, gibt es keine gesetzliche Mindestgrenze für die Maklerprovision. Allerdings gibt es in jedem Bundesland eine Obergrenze. So kann die Höhe der Provision grundsätzlich frei verhandelt werden. Im Normalfall beträgt die Gebühr zwischen fünf und sieben Prozent vom Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 %. Gängige Sätze bei der Maklerprovision sind:
Bundesland | Höhe der Maklerprovision |
---|---|
Baden-Württemberg | 7,14 % |
Bayern | 7,14 % |
Berlin | 7,14 % |
Brandenburg | 7,14 % |
Bremen | 5,95 % |
Hamburg | 6,25 % |
Hessen | 5,95 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,95 % |
Niedersachsen | 7,14 % |
Nordrhein-Westfalen | 7,14 % |
Rheinland-Pfalz | 7,14 % |
Saarland | 7,14 % |
Sachsen | 7,14 % |
Sachsen-Anhalt | 7,14 % |
Schleswig-Holstein | 7,14 % |
Thüringen | 7,14 % |
Als Orientierung für die Berechnung einer verkauften Immobilie, dient ein Einfamilienhaus in Sachsen, welches für 280.000 € verkauft wurde. Die Höhe der Maklerprovision wurde vorab auf 7.14 % festgesetzt. Der Maklervertrag wurde mit dem Verkäufer abgeschlossen, welcher sich bereit erklärt 60% der Courtage zu übernehmen. Der Käufer der Immobilie übernimmt die weiteren 40%.
Maklerprovision Bsp. | |
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Verkaufspreis der Immobilie | 280.000 € |
Provisionsanteil für Makler | 7,14 % |
Provisionshöhe | 14.280 € |
Provision Verkäufer | 8.568 € |
Provision Käufer | 5.712 € |
Da es keine gesetzliche Vorschrift bzgl. der Provisionshöhe gibt, wäre eine Verhandlung möglich. Im Regelfall wird die Provision bei einem Makler jedoch selten verhandelt.
Sollte der Verkäufer über eine Immobilie verfügen, welche vermutlich schnell zu einem guten Preis verkauft wird (die Lage ist hier ausschlaggebend), lohnt es sich, an den Verhandlungstisch zu setzen. Vor allem in beliebten Lagen, wo Immobilien schnell verkauft werden, ist der Arbeitsaufwand eines Maklers geringer. Daher sind diese eher bereit, den Preis zu senken.
Die Verhandlungsmöglichkeiten beim Immobilienkäufer, sind in einem anderen Szenario angesiedelt. Vor allem in unbeliebten Lagen, wo die Nachfrage der Immobilien gering ist, lohnt sich eine Verhandlung von Käuferseite. Der Arbeitsaufwand der Makler ist größer, die Nachfrage gering.
Im Regelfall wird vertraglich festgehalten, dass die Provision fällig ist, sobald die Dienstleistung des Immobilienmaklers erfolgte. Mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beider Parteien ist die Arbeit des Maklers erfolgreiche abgeschlossen. Ca. 14 Tage danach sollte das Geld beim Immobilienmakler eingetroffen sein. Individuelle Sonderregelungen sind vorab zwischen allen Parteien vertraglich festzulegen.
Durch die Gesetzesänderung vom 23.12.2020 gibt es eine neue Situation: haben der Makler und Verkäufer einen Vertrag abgeschlossen und es wurde ein Anteil (max. 50 %) von dem Verkäufer an den Käufer abgewälzt, muss der Verkäufer als erstes den Provisionsanteil überweisen. Erst bei Eingang und Bestätigung des Geldes zahlt der Käufer seinen eigenen Anteil.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie als Verkäufer oder Käufer eine Maklerprovision absetzen:
Wenn Sie das Objekt innerhalb der gesetzlichen Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußern, unterliegt ein Veräußerungsgewinn der Steuerpflicht. Den von Ihnen zu tragenden Teil der Maklerprovision dürfen Sie dabei als Werbungskosten vom Gewinn abziehen. Dadurch wird Ihre Steuerlast geringer. Die Abzugsmöglichkeit besteht allerdings nur, wenn Sie einen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn erzielen, nicht dagegen bei gewinnbringender Veräußerung nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist. Denn dieser Vorgang ist steuerfrei.
Falls Sie eine Immobilie kaufen und anschließend vermieten, ist die von Ihnen getragene Maklercourtage Teil der sogenannten Anschaffungsnebenkosten des Objektes. Sie dürfen zusammen mit den eigentlichen Anschaffungskosten über die Zeit abgeschrieben werden und mindern so Ihre steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wenn Sie das Objekt selbst bewohnen, haben Sie diese Möglichkeit nicht.
Sobald ein Maklervertrag unterzeichnet wurde und die angegebene Dienstleistung von dem Immobilienmakler erbracht wurde, kann die Provision nicht mehr umgangen werden. Es gibt jedoch 2 Möglichkeiten bei einem Hausverkauf keine Maklercourtag zu zahlen:
Denken Sie daran, dass ein Hausverkauf mit einem enormen Zeitaufwand und einer nötigen Expertise verbunden ist. Wir von HAUSGOLD empfehlen Ihnen auf einen erfahrenen Experten zurückzugreifen.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.