Bei Ehescheidungen oder Erbenauseinandersetzungen, zu Beleihungszwecken oder bei Konfrontationen mit dem Finanzamt – die Bewertung einer Immobilie durch einen Sachverständigen kann durchaus sinnvoll bzw. sogar notwendig sein. Welchen Unterschied gibt es zwischen einem Immobiliengutachter und Immobiliensachverständigen? In welchen Situationen sich die Immobilienbewertung durch einen Makler empfiehlt erfahren Sie im Folgenden Artikel.
➤ Ein Immobiliengutachter kann den Wert Ihrer Immobilie feststellen durch ein kostenpflichtiges Gutachten.
➤ Bei der Wahl des Gutachters sollten Sie auf seine Qualifikationen achten, denn der Begriff des Immobiliengutachters bzw. Immobiliensachverständigen ist rechtlich nicht geschützt.
➤ Ein Gutachten durch einen Immobiliensachverständigen kann sinnvoll sein, bei beispielsweise gerichtlichen Auseinandersetzungen, beim Immobilienverkauf ist es meist nicht notwendig.
Macht ein Sachverständiger eigentlich das Gleiche wie ein Gutachter oder gibt es einen Unterschied? Umgangssprachlich werden die Begriffe Sachverständiger und Gutachter meist synonym verwendet.
Behörden, Gerichte und andere Institutionen, die in Streitfällen entscheiden, nutzen in der Regel den Begriff "Sachverständiger". Sachverständiger ist auch die in Gesetzestexten verwendete Bezeichnung. Im alltäglichen Sprachgebrauch fällt häufiger der weniger behördensprachlich klingende Begriff "Gutachter".
Der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem Gutachter liegt also nur in der Verwendung der Begriffe. Die Tätigkeit selbst betreffend, macht es keinen Unterschied, welche Bezeichnung genutzt wird.
Ein Immobiliengutachter erstellt Wertgutachten für Immobilien, sodass der Verkehrswert ermittelt werden kann. Grundsätzlich kann ein Immobiliensachverständiger für jede Immobilie ein Gutachten erstellen, um den Verkehrswert zu ermitteln. Für einen „normalen“ Immobilienverkauf ist ein Wertgutachten allerdings nicht unbedingt notwendig. Ein Wertgutachten ist im Gegensatz zur kostenlosen Immobilienbewertung immer kostenpflichtig. In anderen Fällen ist ein Wertgutachten empfehlenswert, bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist es zum Teil sogar unabdingbar, weil nur ein Gutachten von einem offiziellen Immobiliengutachter vor Gericht Bestand hat.
In Deutschland ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ bzw. „Immobiliensachverständiger“ rechtlich nicht geschützt. Daraus ergibt sich ein Problem: Auch weniger oder nicht ausreichend qualifizierte Personen können sich so bezeichnen. Verbraucher sollten daher unbedingt auf die nachweislichen Qualifikationen eines Sachverständigen achten, bevor sie einen Sachverständigen beauftragen. Die besondere Sachkunde eines Sachverständigen basiert auf:
Häufig üben Bauingenieure oder Architekten die Tätigkeit eines Immobiliensachverständigen aus. Es gibt drei Formen:
Von entscheidender Bedeutung ist die Objektivität des Gutachters. In vielen Fällen liest nicht nur der Auftraggeber das Gutachten, sondern auch Dritte (Banken, Kaufinteressenten etc.). Sie vertrauen auf die Richtigkeit des Gutachtens und treffen auf Grundlage des Gutachtens ihre Entscheidungen. Ein Immobiliensachverständiger muss darum sein Gutachten unter der objektiven Würdigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften und sonstigen Beschaffenheiten des Grundstücks, ohne Rücksichtnahme auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse seines Auftraggebers erstellen.
Anders als bei anderen Beratungsberufen (zum Beispiel Rechtsanwälte), welche ihr Arbeitsergebnis auf die Bedürfnisse ihres Mandanten abstellen, muss ein Immobiliensachverständiger das Ergebnis seiner Arbeit – unabhängig von den Ergebniswünschen seiner Auftraggeber – objektiv und unparteiisch ermitteln. Darum wird eine wirtschaftliche Unabhängigkeit von seinen Auftraggebern gefordert und im Rahmen seiner Bestellung (durch die IHK oder auch Architekten- oder Ingenieurkammer) zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen regelmäßig geprüft.
Wichtig: Sie benötigen eine belastbare Bewertung? Dann erkundigen Sie sich, dass der Immobiliensachverständige ein Wertgutachten erstellen kann, das von Behörden und Gerichten anerkannt wird. Das ist bei freien Sachverständigen normalerweise nicht der Fall.
In vielen Fällen benötigen Eigentümer, die ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen wollen, kein Gutachten. In anderen Situationen empfiehlt sich ein Immobiliensachverständiger. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen ist dessen Gutachten sogar unabdingbar. Nur ein Gutachten von einem offiziellen Immobiliengutachter hat vor Gericht Bestand. Ein kostenpflichtiges Wertgutachten eines Sachverständigen empfiehlt sich, wenn Sie
Auch wenn Sie ein altes Gebäude kaufen, bei dem jahrelang keine Modernisierungen erfolgten, kann ein Sachverständiger helfen. Gleiches gilt bei halbfertigen Gebäuden oder im Ausbau befindlichen Häusern. Hier ist es möglicherweise ebenfalls kompliziert, die schon erbrachten und noch zu leistenden Handwerkerarbeiten genau zu taxieren.
Ein Immobiliengutachter verschafft sich einen Eindruck vom kompletten Haus. Er berücksichtigt das Grundstück und rechtliche Aspekte:
Je nach Umfang und Aufwand kostet ein Immobiliengutachten einige hundert Euro bis zu 1,5 Prozent des Immobilienwertes. Bei den Kosten für gerichtsfeste Gutachten kann die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Orientierung bieten. Da die Vorgabe 2009 aber ersatzlos gestrichen wurde, kann das Honorar des Gutachters seitdem frei verhandelt werden. Ist ein Sachverständiger für das Gericht tätig, wird er nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vergütet.
Tipp: Holen Sie Kostenvoranschläge von mehreren Immobiliensachverständigen ein!
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und benötigen kein Wertgutachten? Dann sparen Sie das Geld für das Wertgutachten. Wenden Sie sich an einen Immobilienmakler, der eine kostenlose Immobilienbewertungen vornimmt. Gerne beraten wir Sie persönlich und stellen Ihnen den Kontakt zu einem erfahrenen und qualifizierten Makler in Ihrer Nähe her, der Ihre Immobilie kostenlos bewertet.
Nach Terminabsprache kommt der Makler zum entsprechenden Objekt und prüft die Immobilie vom Keller bis zum Dach. Er berücksichtigt Bodenwerte und passt Sachwerte dem Marktfaktor (Wie groß ist die Nachfrage in Ihrer Region?) an, berücksichtigt Liegenschaftszinssätze, ermittelt Zeitwert und schätzt die Altersminderung ein.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.