Wohnungsbauprämie 2024
WOP 2024 - Alle Infos auf einen Blick

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Bausparverträge. Sie wurde 1952 in Deutschland eingeführt und ist seitdem ein wesentliches Element zur Förderung des Bausparens in Deutschland. Wer alles für die Förderung durch die Wohnungsbauprämie 2021 geeignet ist, wie Sie die WOP beantragen und wie diese ausgezahlt wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Privatpersonen oder Familien zur Unterstützung des Baus oder des Erwerbs eines Eigenheims

  • Die Wohnungsbauprämie 2021 wird im Rahmen eines Bausparvertrages ausgezahlt

  • Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach Umfang der eigenen finanziellen Beteiligung

  • Um die Wohnbauprämie beantragen zu können, muss der Antragsteller unterhalb der vordefinierten Einkommensgrenze liegen

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie (kurz WoP) ist neben der Arbeitnehmersparzulage ein wesentlicher Bestandteil der staatlichen Förderung des Bausparens und der Vermögensbildung. Sie zielt darauf ab, auch den etwas einkommensschwächeren Haushalten eine Finanzierung der eigenen vier Wände zu ermöglichen. Sie wird bei Bausparverträgen als Zuschuss ausgezahlt.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Die Höhe der Wohnungsbauprämie ist abhängig von der eigenen Einzahlung in einen Bausparvertrag. Seit 2021 werden hier 10 Prozent der eigenen Einzahlungen als Zuschuss gezahlt.

Die maximal förderbare jährliche Sparleistung liegt bei 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern. Somit werden also für Singles maximal 70 Euro und für Verheiratete und Lebenspartner 140 Euro pro Jahr gefördert, wenn selbst die maximal förderbare Summe mit eingebracht wurde.

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Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

Grundsätzlich fördert die Wohnungsbauprämie jede Person, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt ist. Für die Auszahlung der Wohnungsbauprämie muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Antragsteller unter der Einkommensgrenze liegt. Für Alleinstehende liegt die maximal zulässige Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens bei 35.000 Euro, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern sind es 70.000 Euro. Außerdem müssen jährlich mindestens 50 Euro in einen Bausparvertrag eingezahlt werden, um für die Förderung qualifiziert zu sein.

Welche Sparverträge werden von der Wohnungsbauprämie gefördert?

Laut Wohnungsbauprämiengesetz werden sogenannte “Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus” durch die Bausparprämie gefördert. Das bedeutet folgende Anlagen sind förderungsfähig:

  • Bausparverträge
  • Sparverträge für den Bau oder Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum
  • Anteile an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften

Wie kann ich die Wohnungsbauprämie beantragen?

Einen Antrag auf die Wohnungsbauprämie zu stellen, gestaltet sich meist sehr unkompliziert. Im Rahmen eines Bausparvertrages wird bei den meisten Anbietern Anfang jedes Jahres automatisch ein Antrag für die Wohnungsbauprämie an die Bausparanleger verschickt. Die Wohnungsbauprämie kann dann rückwirkend für bis zu zwei Jahre beantragt werden. Einen Antrag zur Wohnungsbauprämie für 2019 können Sie also beispielsweise bis zum 31.12.2021 rückwirkend geltend machen, wenn alle Voraussetzungen in diesem Jahr erfüllt wurden.

Wann und wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die Auszahlung der Wohnbauprämie erfolgt erst dann, wenn ein “wohnwirtschaftlicher Zweck” für deren Verwendung nachgewiesen werden kann. Die Wohnungsbauprämie fließt also nicht einfach jährlich in einen Bausparvertrag ein. Die Summe der Wohnungsbauprämien wird allerdings vorgemerkt und dann ausgezahlt, wenn ein geeigneter Verwendungszweck nachgewiesen worden ist. Für die Auszahlung müssen diese Nachweise erbracht werden:

  • Wohnwirtschaftlicher Verwendungszweck
  • Jährliche Beantragung
  • Keine Übertragung oder Abtretungen an Dritte möglich

Gut zu wissen: Zuschüsse durch die Wohnungsbauprämie müssen nicht versteuert werden.

Vom Gesetzgeber ist der Begriff wohnwirtschaftliche Zwecke relativ weit gefasst. Neben dem Bau, Erwerb oder der Sanierung von Wohngebäuden, lassen sich auch Arbeiten und Instandsetzungen an Nebengebäuden wie Garagen oder anderweitiger Bebauung, wohnwirtschaftlich geltend machen.

Gibt es Alternativen oder Ergänzungen zur WOP?

Außer der Wohnungsbauprämie gibt es noch die Arbeitnehmersparzulage. Sie ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen, also Geld, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Die Einkommensgrenzen sind hier noch strikter und liegen je nach Sparform bei ca. 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Paare und Familien. Vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber aber freiwillig, daher kommt diese Art der Förderung nicht für alle Personen in Frage.

Neben den staatlichen Förderungen der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage gibt es noch die Förderungen und Kredite der KfW. Die KfW bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten. Die Vorteile der KfW Kredite sind meist niedrigere Zinsen als bei vergleichbaren Krediten. Die KfW vergibt ebenfalls Tilgungszuschüsse bzw. tilgungsfreie Anfangsjahre. Mehr Informationen finden Sie hier.

Familien steht noch das Baukindergeld zur Verfügung. Das Baukindergeld wurde speziell für junge Familien ins Leben gerufen, es wird ebenfalls über die KfW beantragt. Das Baukindergeld kann von Personen mit mindestens einem Kind beantragt werden. Auch hier muss eine Einkommensgrenze eingehalten werden. Mehr Informationen zum Baukindergeld hier.

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