Wohnungsbauprämie
Beantragung, Einkommensgrenze und weitere Infos

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Bausparverträge. Sie wurde 1952 in Deutschland eingeführt und ist seitdem ein wesentliches Element zur Förderung des Bausparens in Deutschland. Wer alles für die Förderung durch die Wohnungsbauprämie 2021 geeignet ist, wie Sie die WOP beantragen und wie diese ausgezahlt wird, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Privatpersonen oder Familien zur Unterstützung des Baus oder des Erwerbs eines Eigenheims
  • Die Wohnungsbauprämie 2021 wird im Rahmen eines Bausparvertrages ausgezahlt
  • Die Höhe der Auszahlung richtet sich nach Umfang der eigenen finanziellen Beteiligung
  • Um die Wohnbauprämie beantragen zu können, muss der Antragsteller unterhalb der vordefinierten Einkommensgrenze liegen

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Was ist die Wohnungsbauprämie?

Die Wohnungsbauprämie (kurz WoP) ist eine staatliche Förderung, die einigen Menschen zusteht, die einen Bausparvertrag abgeschlossen haben, damit sich Bürger den Traum vom eigenen Zuhause erfüllen können. Sie zielt vor allem darauf ab, Menschen mit niedrigen bis mittleren Einkommen, durch einen Zuschuss zum Sparen für Bau, Kauf oder Renovierung zu animieren. Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und festgelegte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Die Förderung wird über Einzahlungen in Bausparverträge realisiert, die von Bausparkassen angeboten werden.

Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?

Grundsätzlich fördert die Wohnungsbauprämie jede Person, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und mindestens 16 Jahre alt ist. Für die Auszahlung der Wohnungsbauprämie muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Antragsteller unter der Einkommensgrenze liegt. Für Alleinstehende liegt die maximal zulässige Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens bei 35.000 Euro, bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern sind es 70.000 Euro. Außerdem müssen jährlich mindestens 50 Euro in einen Bausparvertrag eingezahlt werden, um für die Förderung qualifiziert zu sein.

Zusammengefasst:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Wohnsitz: in Deutschland
  • Einkommensgrenze: 35.000 Alleinstehend, 70.000 Verheiratet
  • Vorhandensein eines Bausparvertrags

Außerdem müssen die angesparten Mittel später für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, wie z.B. den Bau, Kauf oder die Renovierung einer Immobilie. Andernfalls kann die Prämie zurückgefordert werden.

Auch Rentner können eine Wohnungsbauprämie beantragen. Bei Ihnen wird das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung der Renteneinkünfte und möglicher weiterer Einkünfte (wie Zinsen, Mieten, etc.) ermittelt. Ansonsten gelten dieselben Voraussetzungen.

Wie wird die Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauprämie genau berechnet?

Die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie (WoP) bezieht sich nicht auf das Bruttoeinkommen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Das zu versteuernde Einkommen ist in der Regel niedriger als das Bruttoeinkommen, da verschiedene Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden.

Mit Kindern kann sich das zu versteuernde Einkommen auch nochmal ändern, da Kinderfreibeträge das zu versteuernde Einkommen reduzieren. Dies wiederum erhöht die Chancen, die Einkommensgrenze nicht zu überschreiten. Liegt Ihr Bruttoeinkommen also über 35.000 €, bedeutet es noch lange nicht, dass Ihnen die WOP nicht zusteht.

- Höhe in €
Bruttoeinkommen (Alleinstehend) 50.000 €
Werbungskosten (Pauschale) - 1.000 €
Sonderausgaben (Versicherung usw.) - 2.000 €
Außergewöhnliche Belastungen (Pflegekosten) - 500 €
Grundfreibetrag - 10.908 € (Stand 2024)
Kinderfreibetrag - 8.952 € (für ein Kind Stand 2024)
zu versteuerndes Einkommen 26.640 Euro

Somit liegt die Alleinstehende Person mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 € deutlich unter der Einkommensgrenze von 35.000 €.

Das erhaltene Kindergeld wird nicht als Einkommen betrachtet und hat daher keine Auswirkung auf das zu versteuernde Einkommen für die Berechnung der Wohnungsbauprämie.

Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?

Die Höhe der Wohnungsbauprämie ist abhängig von der eigenen Einzahlung in einen Bausparvertrag. Seit 2021 werden hier 10 % der eigenen Einzahlungen als Zuschuss gezahlt. Die maximal förderbare jährliche Sparleistung liegt bei 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro bei Verheirateten oder eingetragenen Lebenspartnern. Somit werden also für Singles maximal 70 Euro und für Verheiratete und Lebenspartner 140 Euro pro Jahr gefördert, wenn selbst die maximal förderbare Summe mit eingebracht wurde.

Alleinstehende Verheiratet/Eingetragen
Jährliche max. geförderte Sparleistung 700 € 1.400 €
Höhe der Prämie 10 % 10 %
Maximale jährliche Prämie 70 € 140 €

Welche Sparverträge werden von der Wohnungsbauprämie gefördert?

Laut Wohnungsbauprämiengesetz werden sogenannte “Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus” durch die Bausparprämie gefördert. Das bedeutet folgende Anlagen sind förderungsfähig:

  • Bausparverträge
  • Sparverträge für den Bau oder Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum
  • Anteile an Bau- oder Wohnungsgenossenschaften

Die Mittel müssen für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden. Wenn der Vertrag vor Ablauf einer bestimmten Bindungsfrist (in der Regel sieben Jahre) aufgelöst wird und die Mittel nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, kann die Prämie zurückgefordert werden.

Wie kann ich die Wohnungsbauprämie beantragen?

Einen Antrag auf die Wohnungsbauprämie zu stellen, gestaltet sich meist sehr unkompliziert. Im Rahmen eines Bausparvertrages wird bei den meisten Anbietern Anfang jedes Jahres automatisch ein Antrag für die Wohnungsbauprämie an die Bausparanleger verschickt.

  • Schritt 1: Wenn Sie noch keinen Bausparvertrag abgeschlossen haben, ist dies der erste Schritt. Bei einem bestehenden Bausparvertrag, fordern Sie die notwendigen Formulare für eine Wohnungsbauprämie an.
  • Schritt 2: Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen: Steueridentifikationsnummer, Bausparvertrag, Nachweise über Ihre jährlichen Einzahlungen (Bausparkasse stellt diese meist automatisch zur Verfügung)
  • Schritt 3: Füllen Sie das Antragsformular für die Wohnungsbauprämie aus und reichen Sie es bei Ihrer Bausparkasse ein.
  • Schritt 4: Nach Einreichung prüft die Bausparkasse Ihren Antrag. Sobald der Antrag genehmigt ist, wird die Wohnungsbauprämie Ihrem Bausparkonto gutgeschrieben. Dies kann einige Wochen dauern.

Da sich Ihr Einkommen jährlich ändern kann, sollten Sie jedes Jahr den Antrag neu einreichen.

Reichen Sie den Antrag rechtzeitig ein. In der Regel muss der Antrag bis zum 31. Dezember des auf das Sparjahr folgenden Jahres gestellt werden.

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Gibt es die WOP auch rückwirkend?

Die Wohnungsbauprämie kann dann rückwirkend für bis zu zwei Jahre beantragt werden. Sie können also im Jahr 2024 noch die Wohnungsbauprämie 2023 und 2022 beantragen. Auch bei der rückwirkenden Beantragung müssen alle Voraussetzungen erfüllt werden. Nutzen Sie für die Beantragung die Formulare der jeweiligen Jahre, sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich am besten an Ihre Bausparkasse.

Wann und wie wird die Wohnungsbauprämie ausgezahlt?

Die Auszahlung der Wohnbauprämie erfolgt erst dann, wenn ein “wohnwirtschaftlicher Zweck” für deren Verwendung nachgewiesen werden kann. Die Wohnungsbauprämie fließt also nicht einfach jährlich in einen Bausparvertrag ein. Die Summe der Wohnungsbauprämien wird allerdings vorgemerkt und dann ausgezahlt, wenn ein geeigneter Verwendungszweck nachgewiesen worden ist. Für die Auszahlung müssen diese Nachweise erbracht werden:

  • Wohnwirtschaftlicher Verwendungszweck
  • Jährliche Beantragung
  • Keine Übertragung oder Abtretungen an Dritte möglich

Gut zu wissen: Zuschüsse durch die Wohnungsbauprämie müssen nicht versteuert werden.

Vom Gesetzgeber ist der Begriff wohnwirtschaftliche Zwecke relativ weit gefasst. Neben dem Bau, Erwerb oder der Sanierung von Wohngebäuden, lassen sich auch Arbeiten und Instandsetzungen an Nebengebäuden wie Garagen oder anderweitiger Bebauung, wohnwirtschaftlich geltend machen.

Wohnungsbauprämie oder lieber Arbeitnehmersparzulage

Außer der Wohnungsbauprämie gibt es noch die Arbeitnehmersparzulage. Sie ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen, also Geld, das der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Die Einkommensgrenzen sind hier noch strikter und liegen je nach Sparform bei ca. 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für Paare und Familien. Vermögenswirksame Leistungen zahlt der Arbeitgeber aber freiwillig, daher kommt diese Art der Förderung nicht für alle Personen in Frage.

- Arbeitnehmersparzulage WOP
Zweck Förderung von vermögenswirksamen Leistungen (VL), die der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt Förderung von Sparleistungen auf Bausparverträge zur Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Zwecken
Höhe der Förderung 9% für Bausparverträge (max. 43 pro Jahr), 20% für Fondsanlagen (max. 80 € pro Jahr) 10 % des Sparbeitrags (max. 70 € für Alleinstehende und 140 € für Verheiratete)
Einkommensgrenzen 17.900/35.800 zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende/Verheiratete 35.000/70.000 € zu versteuerndes Einkommen für Alleinstehende/Verheiratete
Verwendung Vermögenswirksame Leistungen können in verschiedene Anlageformen investiert werden Zweckgebunden für wohnwirtschaftliche Zwecke

Es ist möglich, beide Förderungen parallel zu nutzen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen erhalten und die Einkommensgrenzen einhalten, können Sie die Arbeitnehmersparzulage beantragen.

Wenn Sie vor allem für wohnwirtschaftliche Zwecke sparen und die Einkommensgrenzen einhalten, ist die Wohnungsbauprämie eine attraktive Option.

Wenn Ihr Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt und Sie flexibel in verschiedene Anlageformen investieren möchten, kann die Arbeitnehmersparzulage vorteilhafter sein.

Gibt es Alternativen oder Ergänzungen zur WOP?

Neben den staatlichen Förderungen der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage gibt es noch die Förderungen und Kredite der KfW. Die KfW bietet eine Vielzahl unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten. Die Vorteile der KfW Kredite sind meist niedrigere Zinsen als bei vergleichbaren Krediten. Die KfW vergibt ebenfalls Tilgungszuschüsse bzw. tilgungsfreie Anfangsjahre. Mehr Informationen finden Sie hier.

Familien steht noch das Baukindergeld zur Verfügung. Das Baukindergeld wurde speziell für junge Familien ins Leben gerufen, es wird ebenfalls über die KfW beantragt. Das Baukindergeld kann von Personen mit mindestens einem Kind beantragt werden. Auch hier muss eine Einkommensgrenze eingehalten werden. Mehr Informationen zum Baukindergeld hier.

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Häufig gestellte Fragen:

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