Auch wenn bei Mietverträgen, die nach September 2001 geschlossen wurden, die Kündigungsfrist auf drei Monate verkürzt wurde, gibt es trotzdem immer wieder Gründe, weshalb Mieter vorzeitig ausziehen möchten. Mieter und Vermieter können dann einen Mietaufhebungsvertrag vereinbaren. Durch einen Mietaufhebungsvertrag können Vermieter und Mieter ein Mietverhältnis jederzeit einvernehmlich beenden. Hier müssen sie nicht auf Kündigungsgründe, gesetzliche oder vertragliche Kündigungsausschlüsse oder Kündigungsfristen Rücksicht nehmen. Auch ist es gleichgültig, ob es sich um einen Zeitmietvertrag oder um ein unbefristetes Mietverhältnis handelt. Die Initiative zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags kann von beiden Seiten kommen.
Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, die das Mietverhältnis vorzeitig beendet – oft als Alternative zur klassischen Kündigung. In Deutschland kann diese Lösung Vorteile für beide Seiten bringen, sei es bei Umzügen, persönlichen Veränderungen oder weil der Vermieter die Wohnung anders nutzen möchte. Doch was genau ist ein Mietaufhebungsvertrag, wann ist er sinnvoll und worauf sollten Mieter und Vermieter achten? In diesem Artikel klären wir alles Wissenswerte!
Ein Mietaufhebungsvertrag wird häufig geschlossen, wenn der Vermieter ein schnelles Ende des Mietverhältnisses wünscht, ohne die gesetzlichen Kündigungsfristen abzuwarten. In einigen Fällen sind auch Mieter daran interessiert, den Vertrag schnell zu beenden – etwa wenn sie eine neue Wohnung gefunden haben oder in eine andere Stadt umziehen müssen. Der Mietaufhebungsvertrag kann also für beide Parteien eine flexible und unkomplizierte Lösung darstellen.
Es gibt zahlreiche Gründe, warum sich Mieter und Vermieter in Deutschland für einen Mietaufhebungsvertrag entscheiden. Einige der häufigsten Gründe sind:
Berufsbedingter Umzug: Ein Jobwechsel oder eine Versetzung können einen kurzfristigen Umzug notwendig machen. Die Kündigungsfrist wäre hier oft ein Hindernis, weshalb ein Aufhebungsvertrag ideal sein kann.
Persönliche Veränderungen: Änderungen in der familiären Situation, wie eine Scheidung oder eine Familienzusammenführung, sind ebenfalls häufige Gründe.
Verkauf der Wohnung: Wenn der Vermieter die Immobilie verkaufen möchte, ist eine unbewohnte Wohnung für viele Käufer attraktiver. Ein Mietaufhebungsvertrag hilft hier, den Verkaufsprozess zu beschleunigen.
Mietanpassungen: Wenn der Vermieter eine höhere Miete erzielen möchte, ist ein einvernehmlicher Aufhebungsvertrag oft die beste Lösung.
Diese Gründe verdeutlichen, dass ein Mietaufhebungsvertrag in vielen Situationen praktisch ist. Es ist jedoch wichtig, dass beide Seiten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sind und den Vertrag bewusst abschließen.
Für Mieter: Mit einem Mietaufhebungsvertrag können Mieter in vielen Fällen schneller und stressfreier ausziehen. Die gesetzliche Kündigungsfrist entfällt, was insbesondere bei unerwarteten beruflichen oder privaten Veränderungen von Vorteil ist. Auch das Risiko, in Streitigkeiten über Renovierungen oder Reparaturen zu geraten, kann so oft vermieden werden. Zudem lassen sich individuellere Absprachen über Kaution und Rückgabezustand treffen.
Für Vermieter: Vermieter profitieren von dieser Vertragsform, da sie schneller über die Wohnung verfügen können. Das kann insbesondere dann attraktiv sein, wenn der Vermieter eine Renovierung plant, das Objekt verkaufen möchte oder wenn ein neuer Mieter schneller einziehen soll. Durch einvernehmliche Regelungen kann ein Mietaufhebungsvertrag zudem rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden, die bei regulären Kündigungen auftreten können.
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Grundsätzlich bedarf der Mietaufhebungsvertrag keiner Form, weshalb dieser auch mündlich abgeschlossen werden kann. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich jedoch bei Veträgen, deren Abschluss schriftlich festzuhalten. Insbesondere dann, wenn man sich für einen mündlichen Vertragsschluss entscheidet, sollte man beachten, dass die Beendigung des Mietverhältnisses klar zum Ausdruck kommt. Eine allgemeine Erklärung über einen Auszug reicht also nicht aus. Beachten Sie jedoch: Der Vertrag kann nur zustandekommen, wenn er zwischen allen vom Mietverhältnis beteiligten Personen abgeschlossen wird.
Einige Vermieter verlangen bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses, dass der Mieter selbst einen Nachmieter sucht. Andere stimmen einem Mietaufhebungsvertrag nur unter der Bedingung zu, dass der Mieter die Kosten übernimmt, die durch das vorzeitige Vertragsende entstehen. Diese Kosten werden oft als Pauschale berechnet und in der Mietaufhebungsvereinbarung festgehalten.
Besteht der Vermieter auf eine Kostenpauschale, ist diese jedoch nur bis zur Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten zu zahlen. Das heißt, wenn durch den Auszug des Mieters 500 Euro an Zusatzkosten für den Vermieter entstehen, dürfen auch nur diese 500 Euro berechnet werden – selbst wenn der Vermieter eine höhere Summe fordert, etwa 700 Euro. Um eine zu hohe Pauschale anzufechten, muss der Mieter jedoch gegebenenfalls vor Gericht belegen, dass die tatsächlichen Kosten geringer waren. Daher empfiehlt es sich, den Vermieter um eine detaillierte Kostenaufstellung zu bitten und diese genau zu prüfen.
Zwar gibt es für einen Mietaufhebungsvertrag keine exakten formellen Regelungen, jedoch gibt es einige Punkte, die nicht fehlen sollten:
Bevor der Vertrag geschlossen wird, ist es empfehlenswert, die Wohnung von Mieter und Vermieter auf Schäden zu untersuchen. Diese sollten dann im Wohnungsabnahmeprotokoll festgehalten werden. So kann man sich einfacher darauf einigen, ob noch renoviert werden muss und wie die Wohnung übergeben werden soll. Außerdem werden in dem Protokoll die Zählerstände der Heizkörper notiert, sodass zum Zeitpunkt der Betriebskostenabrechnung eine genau Kostenauflistung für den Mieter erstellt werden kann.
Kommt der Vermieter unangemeldet in die Wohnung des Mieters, um einen Mietaufhebungsvertrag schriftlich festzuhalten, kann dies dazu führen, dass der Mieter zu voreilig handelt und seine Unterschrift im Nachhinein bereut. In dieser Situation kann der Vertrag angefochten werden, da es sich um ein "Haustürgeschäft" handelt und somit nicht rechtswirksam ist.
Es kann vorkommen, dass der Mieter den Mietaufhebungsvertrag widerrufen möchte, beispielsweise weil der Grund für seinen Auszug nicht mehr besteht. Möchte der Mieter trotz des Aufhebungsvertrags weiterhin im Mietobjekt bleiben, kann dies bereits im Vertrag ausgeschlossen werden – meist durch eine Belehrung zum Widerrufsrecht. Diese enthält eine Klausel, die das Widerrufsrecht ausschließt.
Hintergrund: Gemäß § 545 Satz 1 BGB verlängert sich das Mietverhältnis stillschweigend, wenn der Mieter nach Ablauf der Mietzeit weiterhin in der Wohnung bleibt. Der Vermieter kann jedoch innerhalb von zwei Wochen widersprechen, sobald er davon erfährt.
Ein Mietaufhebungsvertrag bietet sowohl für Mieter als auch für Vermieter in Deutschland eine flexible und schnelle Möglichkeit, ein Mietverhältnis vorzeitig und einvernehmlich zu beenden. Anders als bei der regulären Kündigung entfallen dabei gesetzliche Fristen, und beide Parteien können individuelle Absprachen treffen.
Hier sind die wichtigsten Punkte:
Ein gut durchdachter Mietaufhebungsvertrag schafft Rechtssicherheit, ist verbindlich und nur in Ausnahmefällen rückgängig zu machen. Klar definierte Regelungen zu Kaution und Renovierung tragen zusätzlich dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang für beide Parteien zu ermöglichen.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.