Wohnungsübergabe
Tipps für einen reibungslosen Übergabetermin der Wohnung

Henrike Klammer

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    Aktualisiert am


Die Wohnungsübergabe kann oft zu Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter führen. Schließlich möchte der Mieter die Wohnung ohne Kosten und Aufwand verlassen, während der Vermieter seine Wohnung in einem guten Zustand schnell weitervermieten möchte. Hier erfahren Sie, wie es sich unter anderem mit der Renovierung und Kaution bei der Übergabe einer Wohnung verhält.

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Wann findet der Termin der Wohnungsübergabe statt?

Wann eine Wohnungsübergabe stattfindet ist davon abhängig, ob es sich um einen Einzug oder einen Auszug handelt.

Beim Einzug findet der Übergabetermin vor dem eigentlichen Einzug des Mieters in die Wohnung statt. Dieser Termin ermöglicht es dem neuen Mieter und dem Vermieter (oder dessen Vertreter), gemeinsam den Zustand der Wohnung zu begutachten, vorhandene Mängel zu dokumentieren und die Ausstattung zu überprüfen. Ziel ist es, ein genaues Übergabeprotokoll des Wohnungszustandes zu Beginn des Mietverhältnisses zu erstellen, auf das sich beide Parteien beziehen können. Dieses richtet sich nach § 535 BGB. Dieser Paragraph regelt, dass der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren hat. Dazu gehört die Übergabe der Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.

Beim Auszug findet der Termin für die Wohnungsübergabe in der Regel am Ende des Mietverhältnisses statt, also nachdem der Mieter die Wohnung geräumt hat. Dies ermöglicht es dem Vermieter, die Wohnung im leeren Zustand zu inspizieren und festzustellen, ob Schäden vorliegen oder ob Reparaturen notwendig sind, die über normale Abnutzung hinausgehen.

Wichtig ist, dass der Termin rechtzeitig und in einer für beide Parteien akzeptablen Weise festgelegt wird. Der Termin muss vom Mieter und Vermieter zugestimmt werden und kann nicht nur von einer Partei festgelegt werden. Um alle Mängel feststellen zu können, sollte der Termin bei Tageslicht stattfinden.

Was passiert, wenn die Wohnungsübergabe zu spät stattfindet?

Wenn die Wohnungsübergabe zu spät stattfindet, also deutlich nach dem vereinbarten Zeitpunkt für den Einzug oder Auszug, können verschiedene Konsequenzen und Schwierigkeiten für beide Parteien entstehen

Ein verzögerter Termin zur Wohnungsübergabe bei Einzug kann dazu führen, dass der Mieter Schadensersatz fordert, sollten aufgrund der Verzögerung Kosten, z.B. durch eine Umzugsfirma entstehen. Findet eine Verzögerung beim Auszug statt, kann es passieren, dass es zu finanziellen Engpässen beim Mieter kommt, da die Kaution verspätet ausgezahlt wird.

Wird die Kaution bei der Wohnungsübergabe erstattet?

Wann die Kaution zurückgezahlt wird, ist eine häufige Frage von Mietern. Grundsätzlich wird die Kaution nicht unmittelbar bei der Wohnungsübergabe zurückerstattet. Stattdessen gibt es einen Prozess, der im Anschluss an die Übergabe und die finale Abnahme der Wohnung durchgeführt wird.

Prozess der Rückerstattung:

  1. Überprüfung des Zustandes: Der Vermieter benötigt Zeit, um den Zustand der Wohnung genau zu überprüfen. Er muss feststellen, ob Schäden vorhanden sind oder ob Reparaturarbeiten erforderlich sind, die über normale Abnutzungserscheinungen hinausgehen.
  2. Abrechnung der Nebenkosten: Häufig nutzt der Vermieter einen Teil der Kaution, um noch fällige Nebenkosten zu begleichen.
  3. Sicherheitsleistung: Die Kaution dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter gegen mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Üblicherweise wird ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten als angemessen betrachtet, insbesondere wenn es um die Abrechnung der Nebenkosten geht. § 556 BGB regelt alle Vereinbarungen, wie eine Rückzahlung der Kaution zu erfolgen hat.

Mieter sollten sich vor der Wohnungsübergabe über den Zustand der Wohnung und mögliche offene Posten klar sein. Es ist hilfreich, schon vorab mit dem Vermieter über die Erwartungen zur Kautionsrückzahlung zu sprechen und sich über den voraussichtlichen Zeitrahmen zu informieren. Bei Fragen können sich Mieter rechtlichen Beistand, z.B. vom Mieterbund, einholen.

Wer darf bei der Wohnungsübergabe dabei sein?

Prinzipiell können bei einer Wohnungsübergabe alle Personen dabei sein, die von Mieter und Vermieter akzeptiert werden. Grundsätzlich sollten Mieter und Vermieter oder deren Vertreter anwesend sein. Dies können Hausverwalter oder Immobilienmakler sein.

Sowohl der Mieter als auch der Vermieter können Zeugen zu der Wohnungsübergabe mitbringen. Dabei kann es sich um Freunde und Familie, aber auch professionelle Berater vom Mieterbund oder Anwälte handeln.

Wenn es um strittige Mängel an der Wohnung gibt, kann es sein, dass Sachverständige oder Handwerker hinzugezogen werden, um eine professionelle Einschätzung des Schadens abzugeben.

Sollten Vermieter oder Mieter nicht persönlich erscheinen können, sollten Sie eine Vollmacht für ihren Vertreter ausstellen. Diese sollte auch die genaue Beschreibung der Handlung beinhalten, sodass die bevollmächtigte Person auch das Übergabeprotokoll unterschreiben kann.

Wohnungsübergabe - Übergabeprotokoll

Gesetzlich besteht zwar keine Pflicht, Protokoll bei der Wohnungsübergabe zu führen, es sollte jedoch sowohl bei Einzug als auch bei Auszug angefertigt werden. Es dient als detaillierte Dokumentation des Zustandes einer Mietsache. Es schützt sowohl die Interessen des Mieters als auch des Vermieters, indem es eine objektive Grundlage für die Beurteilung des Zustands der Wohnung bietet und somit hilft, spätere Streitigkeiten über mögliche Schäden oder notwendige Reparaturen zu vermeiden.

Wichtige Bestandteile eines Übergabeprotokolls:

  • Allgemeine Informationen: Datum und Name der Anwesenden
  • Zählerstände: Strom, Wasser, Gas und Heizung
  • Schlüssel: Auflistung aller Schlüssel plus jeweilige Anzahl
  • Zustand der Wohnung: Zustand der Räume und Ausstattung. Dazu gehören Wände, Böden, Fenster, Türen, Einbaumöbel, Elektrogeräte und sanitäre Einrichtung.
  • Fotodokumentation: z.B. von Mängeln
  • Spezielle Vereinbarungen: z.B. Übernahme von Einrichtungsgegenständen.
  • Unterschriften: Von Mieter und Vermieter bzw. deren Vertreter

Wichtig ist, dass anschließend jede Partei eine unterschriebene Kopie des Übergabeprotokolls erhält. Nutzen Sie das kostenlose Formular von HAUSGOLD:

Wie sollte die Wohnung bei der Wohnungsübergabe übergeben werden?

Eine Wohnung sollte in ordnungsgemäßen Zustand übergeben werden. Was das heißt, ist vom Mietvertrag abhängig.

Die persönlichen Gegenstände des Mieters dürfen bei der Wohnungsübergabe nicht mehr in der Wohnung vorzufinden sein, da der Mieter zu einer vollständigen Räumung der Wohnung verpflichtet ist.

Wie sauber muss die Wohnung bei der Wohnungsübergabe sein?

Die Wohnung sollte “besenrein” übergeben werden. Darunter sind folgende Arbeiten zu verstehen:

  • Böden müssen gefegt sein,
  • Spinnweben müssen entfernt werden,
  • Fenster müssen gereinigt werden,
  • Toilette und Herd müssen hygienisch unbedenklich hinterlassen werden.

Gründliches Putzen ist normalerweise nicht vorgeschrieben. Aber wie so oft gilt es hier, einen Blick auf den Mietvertrag zu werfen. Ist zum Beispiel eine gründliche Reinigung des Teppichs im Vertrag vorgesehen, dann muss der Mieter sich auch daran halten.

Schlüsselübergabe bei Ein- und Auszug

Sowohl bei Ein- als auch bei Auszug, wechseln die Schlüssel bei der Wohnungsübergabe den Besitzer. Dabei sollte die Auswahl und Anzahl der Schlüssel in dem Übergabeprotokoll vermerkt werden. Die Auswahl der Schlüssel umfasst Schlüssel für die Wohnung, den Keller, den Briefkasten, die Haustür und evtl. Zusatzräume, wie Garage.

Bei Auszug sollte die Vollständigkeit der Schlüssel überprüft werden. Falls während der Mietzeit Schlüssel verloren gegangen sind, sollte im Vorfeld geklärt werden, wie mit dem Verlust umgegangen wird. Sicherheitsmaßnahmen, wie ein Schlosswechsel sollten vermerkt werden.

Sollte die Wohnung vorab renoviert werden?

Generell ist der Vermieter selbst gesetzlich verpflichtet, sein Eigentum in gutem Zustand zu halten. Steht im Mietvertrag jedoch, dass die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben werden muss, dann muss der Mieter dies auch beachten. Jedoch lohnt es sich, die Klauseln im Vertrag überprüfen zu lassen, denn diese sind nicht immer wirksam. Vereinbarungen können zum Beispiel nicht wirksam sein, wenn sie starre Fristen enthalten. Das bedeutet, dass der Mieter nicht verpflichtet ist, beispielsweise die Küche genau alle drei Jahre zu renovieren. Außerdem ist auch die sogenannte Endrenovierungsklausel unwirksam. Das heißt, der Mieter ist nicht verpflichtet, die gesamte Wohnung - unabhängig vom Zustand des Objekts - bei Auszug zu renovieren.

Der Mieter muss Schönheitsreparaturen also nur dann ausführen, wenn dies wirksam im Mietvertrag vereinbart wurde. Zu den Schönheitsreparaturen gehören Arbeiten wie:

  • das Streichen der Wände,
  • das Lackieren der Türen, Fensterrahmen und Heizkörper in einem hellen Farbton.

Alles, was darüber hinausgeht, fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Mieters. Auch muss sich der Mieter nicht um die Räume außerhalb der Wohnung kümmern, wie beispielsweise den Keller.

Was ist mit Einbauten des Mieters?

Hat der Mieter die Wohnung mit Einbauten – wie einer Einbauküche – versehen, so muss sich die Wohnung bei Auszug wieder im ursprünglichen Zustand befinden. Bevor man jedoch alles wieder abreißt, empfiehlt es sich, ein Gespräch mit dem Vermieter aufzusuchen. Vielleicht ist er mit den Einbauten einverstanden. Schließlich werten ein neuer Teppich oder eine Küche die Wohnung meistens auf.

In einigen Fällen ist es auch möglich, dass die neuen Nachmieter die Einbauten gegen eine finanzielle Gegenleistung übernehmen. Auch dies sollte im Übergabeprotokoll vermerkt werden.

Welche Mängel müssen Vermieter hinnehmen?

Einige Mängel fallen unter die Kategorie “normale Abnutzung”. Diese muss der Vermieter hinnehmen. In welchem Ausmaß sie akzeptiert werden, hängt vor allem von der Länge des Mietverhältnisses ab. Typische Gebrauchsspuren sind:

  • Leichte Kratzer und Abnutzung auf dem Bodenbelag
  • Abnutzung der Farbe an Lichtschaltern, Türklingel und Fenstergriffen
  • Kleine Dübellöcher in den Wänden
  • Leichte Verfärbung an den Wänden und Decken
  • Abnutzung der Sanitärobjekte

Es gibt allerdings auch Schäden, die über diese Abnutzung hinausgehen und vom Mieter beseitigt werden müssen. Zum Beispiel große Löcher in den Wänden, Schäden an Fenster und Türen, sowie Schimmelbildung aufgrund unzureichender Lüftung.

Damit eindeutig belegt werden kann, wer die Schäden verursacht hat, sollte vor Einzug in eine Wohnung ein Übergabeprotokoll angefertigt werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, ob Schäden z.B. schon durch den Vormieter entstanden sind.

FAZIT- Auf was sollte bei der Wohnungsübergabe geachtet werden?

Um eine reibungslose Wohnungsübergabe zu ermöglichen, sollten sowohl Vermieter und Mieter sich vorbereiten und sich an einen Ablauf dieser Checkliste halten:

Vor der Übergabe

  • Terminabsprache
  • Bei Auszug, Übergabeprotokoll vom Einzug bereithalten
  • Wohnung reinigen
  • Notwendige Reparaturen durchführen
  • Wohnung räumen
  • Dokumente zusammenstellen

Während der Wohnungsübergabe

  • Zählerstände erfassen
  • Schlüsselübergabe dokumentieren
  • Wohnung begehen
  • Übergabeprotokoll anfertigen und unterschreiben
  • Fotos machen

Nach der Übergabe

  • Kopien des Übergabeprotokolls aufbewahren

Für Nachfragen sollten sowohl Vermieter als auch Mieter auch nach dem bestehenden Mietverhältnis erreichbar bleiben.

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Über die Autorin

Henrike Klammer

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Henrike Klammer, Redakteurin im Bereich Finanzen- und Immobilien. Bereits vor ihrer Anstellung bei Hausgold.de war Henrike Klammer Expertin für hochwertig recherchierte Artikel der Kredit- und Finanzbranche. Seit 2020 ist Henrike Klammer das Herzstück der Hausgold.de-Redaktion und die erste Ansprechpartnerin wenn es um das Wissen auf dem deutschen Immobilienmarkt geht.

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