Ehevertrag
worauf sollten Sie achten

Sobald eine Hochzeit ansteht, stellen sich Paare die Frage, ob auch ein Ehevertrag abgeschlossen werden sollte. Klar, ist es eigenartig sich in dieser Zeit über Maßnahmen bei einer Scheidung Gedanken zu machen, allerdings kann ein Ehevertrag Regelungen beinhalten, die das Zusammenleben entspannen. Das Paar kann Vermögensverhältnisse regeln, sowie Ausgleichszahlungen und Unterhaltsansprüche bestimmen. Sobald eine Immobilie mit im Spiel ist, können sich Eheleute ebenfalls gut absichern. Welche Formen des Vertrags es gibt und welche Sonderregelungen getroffen werden können, erfahren Sie hier.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Eine Heirat kann mehrer Gründe haben. Das Zugestehen der ewigen Liebe ist nur einer davon. Auch finanzielle Anreize und Vorteile können Paare dazu ermutigen vor den Altar zu treten. Unter folgenden Umständen kann eine Hochzeit sinnvoll sein:

Unterschiedliche Vermögensverhältnisse

Mit einem Ehevertrag können Paaren die Aufteilung des Vermögens, im Falle einer Scheidung, regeln. Dies ist vor allem sinnvoll, wenn einer der Partner vermögender ist als der andere. Besteht kein Ehevertrag, kann der weniger wohlhabende einen Versorgungsausgleichszahlungen bzw. Unterhaltszahlungen beantragen. Durch einen Ehevertrag können vorab individuelle Regelungen diesbezüglich festgehalten werden, die den Ablauf einer Scheidung erleichtern.

Ist einer der Partner vermögender als der andere spricht man von einer Diskrepanz-Ehe.

Beide Eheleute sind berufstätig ohne Kinder

Das klassische Familienmodell wurde inzwischen abgelöst. Heutzutage gibt es viele Ehen, in denen beide Eheleute berufstätig und finanziell unabhängig voneinander sind. Besteht in solch einer Ehe auch kein Kinderwunsch, ist es sinnvoll einen Vertrag aufzusetzen, sodass Zugewinnausgleichszahlungen und Versorgungsausgleichszahlungen nicht verlangt werden können. Diese beiden Zahlungen verlangt der Gesetzgeber, sollte es keinen Ehevertrag geben, sprich die Eheleute befinden sich in einer Zugewinngemeinschaft (siehe unten).

Ehepartner mit Unternehmen

Sollte einer der Partner, oder auch beide, Inhaber eines Unternehmens sein, ist es häufig angebracht einen Ehevertrag aufzusetzen. Im Falle einer Scheidung, kann es für ein Unternehmen bzw. eine Firma äußerst schädlich sein, sollte sich um dieses Vermögen gestritten werden. Regelungen, die besagen, dass es keinen Anspruch des anderen Ehepartners nach einer Scheidung gibt, sind in diesem Fall sehr hilfreich

Was regelt der Ehevertrag?

Der Ehevertrag beinhaltet alle Regelungen und Wünsche bezüglich des Güterstands, des Versorgungsausgleichs und des Unterhalts. Das Ziel des Gesetzgebers ist, dass es zu einer fairen Scheidung kommt, sodass keiner der Partner vernachlässigt wird.

Ehevertrag - was regelt er

Güterstand

Der Güterstand regelt die Vermögensverhältniss der Eheleute. Sollte es keinen Ehevertrag geben, bzw. keine Regelungen im Ehevertrag bzgl. des Vermögens festgehalten sein, zählt der gesetzliche Güterstand, die Zugewinngemeinschaft. Sollte also die Frage im Raum stehen, “Heirat ohne Ehevertrag - geht das?”, so kann diese mit “Ja” beantwortet werden. Neben der Zugewinngemeinschaft gibt es noch die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft.

Zugewinngemeinschaft

Gibt es keinen Ehevertrag zählt die gesetzliche Zugewinngemeinschaft, die im Falle einer Scheidung einen Zugewinnausgleich mit sich zieht. Alle Informationen über die Zugewinngemeinschaft finden Sie hier:

Gütertrennung

Bei der Gütertrennung gibt es kein gemeinsames Vermögen. Beide Partner verfügen über ihr eigenes Vermögen und haften auch für ihre eigenen Schulden. Sollte einer der Partner sterben, erbt der andere allerdings auch nur das in der gesetzlichen Erbfolge vorgesehene Viertel.

Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft ist heutzutage eher selten. Das Vermögen beider Eheleute, unabhängig davon wie hoch es ist, von wem es erwirtschaftet wurde und wann, fließt in das sogenannte Gemeinschaftsvermögen. Es gibt also keine Trennung des Vermögens, es gehört beiden zu gleichen Teilen. Sollte einer der Partner eine Immobilie mit in die Ehe bringen, wird der andere mit in das Grundbuch eingetragen.

Versorgungsausgleich

Dabei handelt es sich um Regelungen bzgl. der, während der Ehe, erworbenen Rentenanwartschaften.

Rentenanwartschaften ist der Begriff für die Anteile, die eine Person, während sie Beiträge in die Rentenkasse zahlt, erhält. Die Höhe der Rentenanwartschaft ergibt sich aus den Entgeltpunkten, die sich auf dem Rentenkonto befinden.

Laut dem Gesetzgeber werden die Rentenanwartschaften, die während der Ehe erhalten wurden, nach der Scheidung zu Hälfte an den Partner übertragen. Dies soll davor schützen, dass z.B. der Partner, der durch die Kindererziehung weniger Rentenanwartschaften erhalten hat, keinen Nachteil erlangt. Es findet auf diesem Wege ein Ausgleich statt.

Dazu zählen keine einmaligen Kapitalanlagen, wie etwa eine Lebensversicherung. Diese werden nicht mit in den Ausgleich eingerechnet.

Es kann auch auf einen Versorgungsausgleich verzichtet werden. In diesem Fall würde dies als Verzichtserklärung in dem Ehevertrag festgehalten werden. Das macht dann Sinn, wenn beide Eheleute, auch nach der Scheidung, finanziell gut abgesichert sind, bzw. während der Ehe ähnlich viel erwirtschaftet haben.

Unterhaltsregelungen im Ehevertrag

Die Forderung nach Unterhaltszahlung während einer Scheidung ist keine Seltenheit. Anhand eines Ehevertrages kann der Umfang der Unterhaltszahlung geregelt werden, oder sogar komplett ausgeschlossen werden. In der Regel kommt eine Forderung dann, wenn einer der Partner sich finanziell nicht mehr selbst versorgen kann. Häufig ist das der Fall, wenn Kinder aufgezogen wurden oder die Eheleute sehr alt sind und die Rente eines Partners zu gering ausfällt.

Der Ausschluss von Unterhaltszahlungen kommt nur zustande, wenn beide Ehepartner ein ausreichendes Gehalt haben. In diesem Fall können beide komplett auf den Unterhalt verzichten. Es gibt allerdings einen Trennungsunterhalt. Dieser wird in der Zeit zwischen Trennung und Scheidung gezahlt. Es wäre gesetzlich nicht zulässig auf diesen zu verzichten.

Der Unterhalt kann nur unter ganz bestimmten Umständen ausgeschlossen werden. Der Gesetzgeber überprüft genau, ob einer der Partner ohne die Unterhaltszahlungen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung hat.

Sonderregelungen können vor allem hinsichtlicher der Kindererziehung während der Ehe getroffen werden. Zusätzlich ist es möglich einen Unterhaltsdeckel zu vereinbaren, sollte einer der Eheleute über ein sehr hohes Vermögen oder Einkommen verfügen.

Ehevertrag für Immobilienbesitzer

Eine gemeinsame Immobilie kann bei der Scheidung häufig zum Streitthema Nummer eins werden. In einem Ehevertrag gibt es einige Regelungen die getroffen werden können:

  • Vorrangig sollte erkenntlich gemacht werden, wer Besitzer der Immobilie ist. Dies sollte sowohl im Grundbuch als auch im Ehevertrag festgehalten werden. Ansonsten ist der Gesetzgeber in diesem Fall rigoros: wer im Grundbuch steht, ist alleiniger Besitzer des Hauses oder der Wohnung.
  • In dem Vertrag kann ebenfalls vorab geregelt werden, was mit der Immobilie im Scheidungsfall passieren soll. Geht die Immobilie an einen Partner über, gibt es Ausgleichszahlungen, wird die Immobilie gemeinsam verkauft oder auf die Kinder übertragen. Es ist durchaus sinnvoll dies festzulegen, bevor es zu Streitigkeiten während der Scheidung kommt.
  • Ein weiterer wichtiger Punkt sind etwaige Kredite oder Hypotheken, die eine gemeinsame Immobilie umfassen. So sollte dringend festgelegt werden, wer in welchem Umfang für die Rückzahlung der Kredite zuständig ist.

Unterschied Scheidungsfolgenvereinbarung - Ehevertrag

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden alle Regelungen, die nach einer Scheidung bestimmt wurden festgesetzt und notariell beurkundet. Dies ist vor allem ratsam für Eheleute, die sich im Einvernehmen scheiden lassen. Durch die Scheidungsfolgenvereinbarung lassen sich durchaus Ausgaben reduzieren.

Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind vor allem Unterhaltszahlungen und Versorgungsausgleichszahlungen. Auch eine Regelung bzgl. einer gemeinsamen Immobilie werden festgehalten. Zusätzlich wird bestimmt, wer sich um die Kinder kümmert und wer die gemeinsame Immobilie behält, bzw. wer in dieser wohnen darf.

scheidungsfolgevereinbarung - Inhalt

Der Unterschied zwischen der Scheidungsfolgenvereinbarung und einem Ehevertrag ist, dass der Ehevertrag in der Regel umfangreicher ist, da er neben den Regeln zu Ausgleichszahlungen auch weitere Bestimmungen für die Ehe beinhaltet. Ein weiterer Unterschied ist, dass der Ehevertrag in den meisten Fällen vor der Hochzeit aufgesetzt wird. Ist ein Ehevertrag vorhanden, ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung nicht nötig.

Kosten eines Ehevertrags

Es gibt mehrere Faktoren,die die Kosten eines Ehevertrags beinflussen. Die Notarkosten, sind nicht zu umgehen, da ein Ehevertrag notariell beurkundet werden muss. Ob ein Anwalt hinzugezogen wird, ist von den Eheleuten abhängig. Der Gesetzgeber sieht dies nicht vor. Allerdings ist es durchaus ratsam, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, bzw einen rechtskräftigen und präzisen Vertrag mit diesem zu verfassen. Desweiteren hängen die Kosten von dem Umfang der Regelungen und dem Umfang des Vermögens beider Eheleute ab.

Rechtsanwaltskosten

Die Kosten,die für einen Rechtsanwalt anfallen, werden in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt. Die Höhe der Kosten ist davon abhängig,welche Angelegenheiten mit dem Rechtsanwalt erarbeitet werden. Die Angelegenheiten werden mit dem Gebührenbestand multipliziert. Der daraus entstandene Gegenstandswert ist die Grundlage für die weitere Berechnung.

Zu den Angelegenheiten zählen z. B. die Beratung beider Parteien, die Erarbeitung eines Ehevertrages, die Verhandlungen mit beiden Parteien, die für den Vertrag notwendig ist sowie der komplette Schriftverkehr.

Notarkosten

Welche Gebühren für einen Notar anfallen und wie hoch diese sind, können in dem Gerichts- und Notarkostengesetz eingesehen werden. Wie hoch die Gebühren sind, ist davon abhängig, wie hoch der Geschäftswert ist.

Der Geschäftswert lässt sich aus dem Vermögen der Eheleute berechnen. Von dem Vermögen werden die aktuellen Schulden beider Eheleute abgezogen. Das reine Vermögen, welches dann übrig bleibt, bildet den Geschäftswert. Für die Beurkundung des Vertrags fällt eine doppelte Gebühr an. Der Geschäftswert wird demnach multipliziert.

Haben die Eheleute ein Vermögen von 95.000 € belaufen sich die Gebühren auf 246,00 €. Es fallen also Kosten in Höhe von 492,00 € an. Dazu müssen noch Auslagen und Mehrwertsteuer gerechnet werden.

Nachträglicher Ehevertrag

In der Regel wird ein Ehevertrag vor der Hochzeit abgeschlossen. Es ist aber durchaus möglich, einen Vertrag auch zu einem späteren Zeitpunkt festzusetzen.

Dabei sollten dringend Regelungen bzgl. des Zugewinnausgleichs getroffen werden. Dies ist vor allem wichtig, wenn die Eheleute schon über einen längeren Zeitraum verheiratet sind. Ein Ehevertrag kann auch kurz vor einer Trennung erfolgen. In diesem Fall kann er dazu dienen, die finanziellen Vermögensverhältnisse vor der endgültigen Scheidung zu klären.

Nachträgliche Änderungen im Ehevertrag

Änderungen in einem Ehevertrag vorzunehmen ist ein bürokratischer und komplizierter Weg, aber möglich. Sollten sich die Lebensumstände der Partner oder eines Partners ändern, macht es jedoch Sinn, diesen Weg auf sich zu nehmen. Allerdings können Änderungen nur dann erfolgen, wenn beide Partner damit einverstanden sind.

Eine häufige Ursache für eine Änderung des Vertrags ist, dass ein Partner durch die Erziehung der Kinder finanzielle Nachteile erfährt. Um diesen Nachteil auszugleichen, können Sonderregelungen helfen.

Rechtsberatung beim Ehevetrag

Sie denken über einen Ehevertrag nach? Lassen Sie sich jetzt vom Rechtsexperten zum Thema Ehevertrag beraten.

Ein Ehevertrag hilft Ihnen, im Falle einer Trennung möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, obwohl Sie bei der Eheschließung noch nicht daran gedacht haben. Sollte die Ehe doch scheitern, erleichtert ein Ehevertrag es, das Hab und Gut aufzuteilen. Ein Anwalt für Familienrecht prüft den Ehevertrag auf Fallstricke und Formfehler, damit Sie als Mandant im Ernstfall nicht benachteiligt aus der Scheidung gehen.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Es empfiehlt sich, einen Anwalt für Familienrecht zurate zu ziehen, um mögliche Fehler im Ehevertrag auszuschließen. Somit können Sie sicher sein, dass der Ehevertrag seine Gültigkeit behält.
  • Ein Ehevertrag beugt unschönen Streitigkeiten vor und somit längeren Gerichtsverfahren.

Sie möchten vorsorgen für den Fall einer Scheidung? Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten bieten eine telefonische Ersteinschätzung und können Ihnen auch sonst im Falle eines Rechtsstreits zur Seite stehen.

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Häufig gestellte Fragen:

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FAZ Online, „Viele Kunden könnten zurückkommen“, 17.02.2022, Stand: 19.10.2023
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