Grundbuchauszug
Was steht drin und wo beantragen?

Einen Grundbuchauszug zu beantragen kann mehrere Gründe haben. Das Amtsgericht bzw. Grundbuchamt ist die erste Anlaufstelle für die Beantragung. Dabei gibt es zu berücksichtigen, wer das Recht hat, diesen Auszug zu beantragen und es kommen Kosten auf Sie zu. Erfahren Sie alles nötoge im folgenden Artikel.

Wann benötige ich einen Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug wird im Laufe eines Immobilienverkaufs bzw. Immobilienkaufs benötigt. Anhand des Auszuges belegt der Immobilienverkäufer, gegenüber dem Käufer und dem Notar, die Eigentümerschaft über die zu verkaufende Immobilie. Bei einer Beleihung bei einer Bank müssen Eigentümer in der Regel ebenfalls einen Grundbuchauszug vorlegen können.

Ebenfalls vermerkt sind

  • die Belastungen, die auf dem Grundstück liegen, wie ein Immobiliendarlehen
  • eine eingetragene Grundschuld,
  • Rechte bzgl. der Eigentumsverhältnisse, wie ein eingetragenes Wohnrecht, Nießbrauch oder Vorkaufsrecht

Durch den Grundbuchauszug werden alle nötigen Verbindlichkeiten rund um die Immobilie aufgezeigt. Auf diesem Wege können alle wichtigen Angelegenheiten den Beteiligten beim Immobilienkauf oder der Immobilienfinanzierung vorgezeigt werden.

Wer darf ich eine Grundbucheinsicht anfordern?

Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, wird in das geforderte Grundbuch Einsicht gewährt. Ob das Interesse berechtigt ist, entscheidet das Grundbuchamt. In einigen Fällen muss das berechtigte Interesse vorgelegt werden. Personen, die in der Regel uneingeschränktes Einsichtsrecht haben sind:

  • Immobilieneigentümer
  • Ämter, Behörden, Notare, und Gerichte, welche bevollmächtigt sind.

Doch auch andere Personen beziehungsweise Personengruppen können im Einzelfall ein Interesse daran haben, Einsicht zu nehmen. Diese können sein:

  • Gläubiger, welche eine Forderung gegen den Grundstückseigentümer besitzen und aufgrund eines Vollstreckungstitels eine Zwangsversteigerung in das Grundstück betreiben möchten
  • Kreditgeber des Grundstückseigentümers, wenn der Kredit grundbuchlich abgesichert werden soll
  • Potentielle Käufer eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie,
  • Grundstücksangrenzer, die Auskunft über den benachbarten Eigentümer erlangen wollen
  • Mieter, die (begründet) Zweifel haben, ob der Vermieter auch der tatsächliche Eigentümer ist

Die Eingrenzung des Einsichtnahmerechts dient letztlich dem Persönlichkeitsschutz der Eingetragenen. Darum ist eine Einsicht ausschließlich aus Neugier nicht gestattet. Es muss grundsätzlich ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorweisbar sein. Dies kann z.B.in Form eines Testaments, Erbschein, Kaufvertrag oder einem gerichtlichen Urteil passieren.

Falls Sie den Grundbuchauszug zum Beispiel aus zeitlichen Gründen nicht selbst beantragen können, können Sie gegebenenfalls eine Vollmacht ausstellen, die einen Dritten dazu berechtigt. Falls Sie sich für den Service von Hausgold entscheiden, so helfen wir Ihnen beim Zusammentragen aller Unterlagen, bei Besichtigungsterminen, Verkaufsgesprächen und Notarterminen. Auf Wunsch können wir Ihre Immobilie auch kostenlos bewerten.

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Darf die Presse den Grundbuchauszug einsehen?

In Sonderfällen erhalten auch Pressevertreter Grundbucheinsicht. Laut BVerfG, 28.08.2000, 1 BvR 130/91 besitzt die Presse ein berechtigtes Einsichtsrecht, wenn das Interesse auch als öffentliches Interesse zu werten ist. Das war zum Beispiel bei Recherchen über mögliche Vermögensübertragen im Falle der Schlecker-Insolvenz der Fall.

Wo kann ich den aktuellen Grundbuchauszug beantragen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, eine Einsicht ins Grundbuch zu erhalten. Egal ob über einen Online-Antrag, persönlich oder über einen Notar, die Einsicht kann einem nur das zuständige Amtsgericht bzw. dem zugehörigen Grundbuchamt gewähren.

Grundbuchauszug beim Amtsgericht anfordern: Den Grundbuchauszug können Sie persönlich, schriftlich und in manchen Bundesländern online beantragen. Für die schriftliche Beantragung senden Sie ein Schreiben an das Grundbuchamt. Nutzen Sie dafür unsere kostenlose Mustervorlage

Sollten Sie sich für die persönliche Beantragung vor Ort entscheiden, sollten Sie sich offiziell identifizieren können.

Grundbuchauszug online beantragen: Über externe Anbieter können Sie einen Grundbuchauszug auch online beantragen. Dieser Service ist allerdings nicht kostenlos und verursacht im Schnitt zusätzliche Kosten von ca. 25 €. Zu den Service-Kosten kommen noch die jeweiligen Kosten hinzu, welche das Grundbuchamt für einen Grundbuchauszug verlangt.

Grundbuchauszug beim Notar beantragen: Die Beantragung über einen Notar ist vor allem dann sinnvoll, wenn dieser schon in den jeweiligen Prozess integriert ist, z.B. einen Immobilienverkauf beglaubigt oder den Kaufvertrag erstellt. Dieser beantragt den Auszug ebenfalls beim zuständigen Amtsgericht und kann ihn eigenständig beglaubigen.

Was kostet die Beantragung des Grundbuchauszugs?

Die Einsicht ins Grundbuch vor Ort ist kostenlos. Die Kosten des Grundbuchauszugs sind gesetzlich geregelt und belaufen sich bei der Beantragung beim Grundbuchamt:

  • 10 € für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug und
  • 20 € für einen beglaubigten Grundbuchauszug.

Die Online-Beantragung ist demnach kostenintensiver, da jeweils 25 € hinzukommen. Demnach zahlen Sie 35 € für einen unbeglaubigten und 45 € für einen beglaubigten Grundbuchauszug.

Die Grundbuchkosten beim Notar ähneln sich mit den Kosten des Amtsgerichts. Für eine unbeglaubigte Kopie sind 10 € und für einen beglaubigten Auszug ca. 15 € zu zahlen. Dies liegt daran, dass der Notar in jedem Fall eine unbeglaubigte Kopie beantragt und diese bei Bedarf eigenständig beglaubigt.

Einen kostenlosen Grundbuchauszug gibt es nicht, da diese im Gerichts- und Notarkostengesetz verankert sind. Liegt jedoch schon ein Grundbuchauszug vor, kann dieser für andere Zwecke genutzt werden. Sollte z.B. ein Immobilienverkäufer schon einen Grundbuchauszug haben, kann ein potentieller Immobilienkäufer diesen für die Überprüfung der Besitzverhältnisse nutzen.

Beglaubigter oder unbeglaubigter Grundbuchauszug - was ist der Unterschied?

Ob Sie einen unbeglaubigten oder beglaubigten Grundbuchauszug benötigen, hängt vom Verwendungszweck bzw. dem Gebrauch ab.

Ämter, Behörden, Gerichte, Banken und Notare verlangen in der Regel einen beglaubigten Auszug. Wollen Sie lediglich einen Auszug Ihren Unterlagen hinzufügen bzw. ein Mieter möchte Klarheit über die Besitzverhältnisse der Immobilie, reicht ein unbeglaubigter Auszug.

Darf das Grundbuchamt die Einsicht in das Grundbuch verweigern?

Ja. Das Grundbuchamt ist grundsätzlich nicht zur Erteilung von Auskünften verpflichtet. Die Pflicht zur Einsicht ist an die gesetzlichen Vorschriften gebunden, welche meist z.B. bei Grundstücksvollstreckung Anwendung finden. Ein Grundbuch mit seinen Grundbucheintragungen ist also kein öffentlich zugängliches Dokument und das Grundbuchamt nicht zur Erteilung von Auskünften aus dem Grundbuch verpflichtet.

Der Grundbuchbeamte kann den Antrag auf Einsichtnahme ablehnen, wenn ihm die Gründe nicht ausreichen. Wer dagegen vorgehen will, muss sich schriftlich an die Grundbuchrichter wenden. Sollte dieser die Einsicht ebenfalls verweigern, kann Beschwerde eingereicht werden. In letzter Instanz entscheidet das Oberlandesgericht nach §§ 71, § 72 GBO.

Was steht im Grundbuchauszug?

Städte teilen ihre Fläche in verschiedene Bereiche und Flurstücke auf. Diese werden fortlaufend nummeriert und dienen auch im Grundbuch zur Identifikation des betreffenden Stücks Land. Im Grundbuch gibt es für jedes einzelne Grundstück ein eigenes Blatt. Auf jedem Blatt sind das zuständige Amtsgericht, die Gemeinde und die Nummer des Flurstücks vermerkt. Dabei sind die Einträge in drei Abteilungen unterteilt.

  1. Die erste Abteilung gibt Auskunft über den Eigentümer der Immobilie. Wenn Sie also ein Grundstück erwerben, dann wird an dieser Stelle Ihr Name auftauchen. Kaufen Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner, werden beide Namen vermerkt.
  2. Die zweite Abteilung informiert über Rechte und Belastungen, die mit dem Grundstück verbunden sind. Das können beispielsweise Wegerechte oder Nutzungsrechte sein.
  3. Die dritte Abteilung listet Grundpfandrechte auf. In der Praxis handelt es sich dabei zumeist um Hypotheken. Banken lassen die entsprechenden Rechte als Sicherheit für eine Finanzierung eintragen.

Für eine reibungslose Beantragung, können Sie die kostenlose Mustervorlage von Hausgold nutzen.

Wie lange dauert es, bis der Grundbuchauszug da ist?

In der Regel dauert die Bearbeitung und Zusendung eines Grundbuchauszugs nicht länger als 14 Tage. Von Fall zu Fall können jedoch Verzögerungen auftreten. Auf dem schnellsten Wege landet der Auszug beim Notar, da dieser über einen elektronischen Zugang verfügt.

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