Förderung von Solarthermie
Höhere Zuschüsse ab dem 1. April 2015

Verbraucher dürfen sich freuen: Ab dem 1. April 2015 erhöht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA ) die finanziellen Förderungen für die Nutzung von Solarthermie, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen. Die Fördersätze werden um bis zu 100 Prozent auf gut 3.000 Euro angehoben. Dazu wird zukünftig eine "Abwrackprämie" für die Entsorgung alter Heizkessel gezahlt.

Der Bundesverband Solarwirtschaft in Berlin empfiehlt Verbrauchern, in die Jahre gekommene Heizungen bereits im Frühjahr mit dem Einbau von Solarkollektor-Anlagen zu modernisieren. Denn der Fördertopf ist auch 2015 begrenzt - auf rund 360 Millionen Euro.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Vom sogenannten Marktanreizprogramm gefördert werden private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen. Besonders profitieren von den verbesserten Förderungen vor allem Verbraucher, die bereits Immobilieneigentümer sind und eine neue Energie-Anlage bauen möchten. Für Eigentümer von Neubauten gibt es hingegen nur eine Förderung, wenn die geplante Anlage vom BAFA als besonders innovativ eingestuft wird. Hierzu müssen Sie die Immobilie bewerten lassen. Grundsätzlich wurden die Sätze aber in fast allen Fördersegmenten deutlich erhöht und die Rahmenbedingungen verbessert.

Förderungen für Solarthermie

Nach Schätzungen des Bundesverbands Solarwirtschaft wurden 2014 in etwa 112.000 neue Solarthermie-Anlagen errichtet. Für 2015 rechnet der Verband wegen der erhöhten Zuschüsse daher mit einer Modernisierungswelle bei Solarthermie-Anlagen.

  • Für Solarwärme-Anlagen gibt es eine Mindestförderung in Höhe von 2.000 Euro - dies entspricht einer Erhöhung von 500 Euro.
  • Für Anlagen mit einer Mindestfläche von 14 Quadratmetern gibt es höhere Zuschüsse. Die quadratmeterbezogene Förderung für Solarkollektor-Flächen wird um 50 Euro auf nun 140 Euro je Quadratmeter erhöht.
  • Auch Verbraucher, die ihre bestehende Solarthermie-Anlage optimieren möchten, erhalten Zuschüsse. Unter die Kategorie der förderfähigen Maßnahmen fallen zum Beispiel der Einbau von Zirkulationspumpen sowie der Ausbau und die Entsorgung von alten Heizungen.
  • Verbaucher, die nur ihre Warmwasseraufbereitung über eine Solaranlage regeln, erhalten eine finanzielle Förderung für die Installation auf einem Bestandsgebäude. Je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche erhält der Verbraucher 50 Euro, mindestens aber 500 Euro.
  • Die Erweiterung bestehender Warmwasseranlagen wird ebenfalls finanziell gefördert.

Förderungen für Wärmepumpen

Wärmepumpen werden ab dem 1. April ebenfalls stärker gefördert. Elektrische Wärmepumpen, die Luft als Wärmequelle nutzen, werden mit bis zu 40 Euro pro errichteter Kilowattstunde Nennwärmeleistung finanziell gefördert. Elektrische Wärmepumpen, die aus Erdwärme oder Wasser gespeist werden, werden mit bis zu 100 Euro je Kilowattstunde installierte Nennwärmeleistung bezuschusst.

Außerdem wird in Zukunft ein einmaliger Qualitäts-Check für die Wärmepumpe bezuschusst. Der Qualitäts-Check ist frühestens ein Jahr nach Inbetriebnahme möglich.

Förderungen für Biomasseanlagen

Der Bund fördert verstärkt Biomasseanlagen, die zum Heizen genutzt werden. Anlagen von 5 bis 100 kW Nennwärmeleistung erhalten Zuschüsse für:

  • eine automatisch beschickte Anlage zur Verbrennung von Biomasse-Pellets: bis zu 80 Euro je kW installierte Nennwärmeleistung.
  • Kessel zur Verbrennung von Biomasse-Pellets
  • Pelletöfen mit Wassertasche: mindestens 2.000 Euro Förderung
  • Pelletkessel: mindestens 3.000 Euro
  • Pelletkessel mit einem Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Litern: 3.500 Euro Zuschuss
  • Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomasse-Pellets, Hackschnitzeln sowie Scheitholz
  • emissionsarme Scheitholz-Vergaserkessel: Pauschale in Höhe von 2.000 Euro

Für größere Biomasseanlagen mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung gelten entsprechend veränderte Födersätze.

Förderung beim BAFA beantragen:

Den Antrag für die neuen Förderkonditionen gibt es hier zum Herunterladen. Verbraucher, die eine neue Heizungsanlage kaufen möchten, müssen den Förderantrag spätestens zum Vertragsabschluss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen. Anträge für die Bezuschussung von bestehenden Heizungsanlagen müssen spätestens neun Monate nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA eingehen.

Weitere Beiträge zum Thema Energiesanierung und Förderung lesen Sie in unserem Ratgeber zum Thema Renovierung und Instandhaltung.

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