Verbraucher dürfen sich freuen: Ab dem 1. April 2015 erhöht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA ) die finanziellen Förderungen für die Nutzung von Solarthermie, Biomasse-Anlagen und Wärmepumpen. Die Fördersätze werden um bis zu 100 Prozent auf gut 3.000 Euro angehoben. Dazu wird zukünftig eine "Abwrackprämie" für die Entsorgung alter Heizkessel gezahlt.
Der Bundesverband Solarwirtschaft in Berlin empfiehlt Verbrauchern, in die Jahre gekommene Heizungen bereits im Frühjahr mit dem Einbau von Solarkollektor-Anlagen zu modernisieren. Denn der Fördertopf ist auch 2015 begrenzt - auf rund 360 Millionen Euro.
Vom sogenannten Marktanreizprogramm gefördert werden private, gewerbliche und kommunale Investitionen in Heizungsanlagen. Besonders profitieren von den verbesserten Förderungen vor allem Verbraucher, die bereits Immobilieneigentümer sind und eine neue Energie-Anlage bauen möchten. Für Eigentümer von Neubauten gibt es hingegen nur eine Förderung, wenn die geplante Anlage vom BAFA als besonders innovativ eingestuft wird. Hierzu müssen Sie die Immobilie bewerten lassen. Grundsätzlich wurden die Sätze aber in fast allen Fördersegmenten deutlich erhöht und die Rahmenbedingungen verbessert.
Nach Schätzungen des Bundesverbands Solarwirtschaft wurden 2014 in etwa 112.000 neue Solarthermie-Anlagen errichtet. Für 2015 rechnet der Verband wegen der erhöhten Zuschüsse daher mit einer Modernisierungswelle bei Solarthermie-Anlagen.
Wärmepumpen werden ab dem 1. April ebenfalls stärker gefördert. Elektrische Wärmepumpen, die Luft als Wärmequelle nutzen, werden mit bis zu 40 Euro pro errichteter Kilowattstunde Nennwärmeleistung finanziell gefördert. Elektrische Wärmepumpen, die aus Erdwärme oder Wasser gespeist werden, werden mit bis zu 100 Euro je Kilowattstunde installierte Nennwärmeleistung bezuschusst.
Außerdem wird in Zukunft ein einmaliger Qualitäts-Check für die Wärmepumpe bezuschusst. Der Qualitäts-Check ist frühestens ein Jahr nach Inbetriebnahme möglich.
Der Bund fördert verstärkt Biomasseanlagen, die zum Heizen genutzt werden. Anlagen von 5 bis 100 kW Nennwärmeleistung erhalten Zuschüsse für:
Für größere Biomasseanlagen mit mehr als 100 kW Nennwärmeleistung gelten entsprechend veränderte Födersätze.
Den Antrag für die neuen Förderkonditionen gibt es hier zum Herunterladen. Verbraucher, die eine neue Heizungsanlage kaufen möchten, müssen den Förderantrag spätestens zum Vertragsabschluss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen. Anträge für die Bezuschussung von bestehenden Heizungsanlagen müssen spätestens neun Monate nach Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA eingehen.
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