Das Solardach hat sich in den letzten Jahren zu einem wichtigen Thema in der Energiewende entwickelt. Immer mehr Länder und Regionen erwägen die Einführung einer Solardachpflicht, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. In diesem Text werden wir die Solardachpflicht genauer untersuchen und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft, die Umwelt und die Gebäudeeigentümer analysieren.
In einigen Bundesländern in Deutschland ist die Solardachpflicht bereits beschlossen. Für viele Bürger stellt sich nun die Frage, was die Solardachpflicht bedeutet und für wen gilt sie. Der Grundkern besagt, dass bei der Erstellung eines Neubaus oder einer Dachsanierung, für welche ein Bauantrag ab dem 1.Mai 2022 abgegeben wurde, in Photovoltaikanlagen investiert werden muss. Alternativ zu einer Photovoltaikanlage kann eine thermische Solaranlage installiert werden bzw. die Dachfläche an Dritte für die Installation einer Anlage verpachtet werden. Grundsätzlich, ohne Berücksichtigung der Ausnahmeregelungen, sind folgende Daten verpflichtend:
Die Bestimmungen und der Umfang der Ausnahmen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Diese werden im folgenden Absatz genauer erläutert.
Lösungen zu erarbeiten, um gegen den fortschreitenden Klimawandel anzukämpfen, stehen für die aktuelle Politik an der Tagesordnung. Der Gebäudesektor zählt mit ca. 40% der CO2-Emissionen zu einem der Hauptverursacher. Daher ist es besonders wichtig, die Erhöhung der Energieeffizienz zu beschleunigen.
Bei der Einbindung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung kommt, neben dem Einbau von Wärmepumpen, die Nutzung von Sonnenenergie durch Photovoltaikanlagen ins Spiel. Bei der Einbindung von Photovoltaikanlagen fallen Emissionen nur beim Abbau der Rohstoffe und der Herstellung der Anlage selbst an.
Deutschland verfügt seit August 2021 über ein neues Klimaschutzgesetz (KSG), das besagt, dass Deutschland bis 2045 Klimaneutral sein muss. Bis 2030 sollen 80% des Strombedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird auf Photovoltaikanlagen und Windkraft gesetzt.
In der Umsetzung der Vorschriften greifen die Bundesländer zu unterschiedlichen Maßnahmen. Baden-Württemberg, NRW und Schleswig-Holstein gelten als die Vorreiter mit der Solarpflicht ab 2022. Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen tun es ihnen nach, nur ein Jahr später, 2023. Mögliche Solarpflichtpläne gibt es in Bremen, Sachsen, Bayern. Schlusslichter ohne Pläne sind Hessen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und das Saarland. Einzelheiten zu den Bundesländern erfahren Sie ab hier:
Das Bundesland Baden-Württemberg sieht vor, dass alle Nichtwohngebäude ab dem 1. Januar 2022 Photovoltaikanlagen installieren müssen. Private Neubauten sollen ab 01. Mai 2022 verpflichtend mit einem Solardach ausgestattet werden. Findet eine grundlegende Dachsanierung statt, muss ab dem 01. Januar 2023 60% der Dachfläche mit einer Solaranlage ausgestattet sein. Ebenfalls möglich ist es, die Solaranlage an die Hausfassade oder im Garten zu installieren, oder die Fläche an Dritte zu vermieten.
Ausnahmen: kleine Gebäude mit weniger als 50m² sind ungeeignet. Bei denkmalgeschützten Gebäuden wird im Einzelfall geprüft. Dachflächen mit einer zusammenhängenden Dachfläche von weniger als 20m² oder einer Dachneigung von mehr als 20 Grad.
Seit dem 1.Januar 2022 sieht die Solarpflicht in NRW vor, dass zumindest Parkflächen, die mehr als 35 Stellplätze haben, überdacht sind und eine Photovoltaikanlage haben. Die Regelung gilt auch für Nicht-Wohngebäude. Als Alternative ist eine Solarthermieanlage geeignet.
Ab dem 1. Januar 2023 gibt es eine Pflicht für Photovoltaikanlagen auf Nichtwohngebäuden. Bei grundlegender Dachsanierung müssen 10 % der Dachfläche mit Solaranlagen besetzt werden. Parkplätze mit mindestens 100 Stellplätzen sind ebenfalls dazu verpflichtet. Ab dem 1. Januar 2025 gibt es eine Verpflichtung für Photovoltaik auf Wohngebäuden.
Ab dem 1. Januar 2023 gilt eine Pflicht für Photovoltaikanlagen bei gewerblichen Neubauten, bei Neubauten für Wohngebäude, bei einer grundlegenden Dachsanierung für Bestandsgebäuden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Anlage an die Fassade zu befestigen oder eine Solarthermieanlage zu montieren.
Ausnahmen: Wenn das Das nach Norden ausgerichtet ist oder die Anlage aus technischen Gründen nicht installierbar ist. In solchen Fällen wird eine Fassadeninstallation vorgeschlagen. Ob es zu einer Befreiung in diesen Fällen kommt, ist Einzelfallabhängig.
Hamburg führte bereits Ende 2020 eine Photovoltaik Pflicht für alle Neubauten ab dem 1.Januar 2023 ein. Ab 2025 gilt auch hier eine Pflicht für alle Gebäude, bei denen eine Dachsanierung ansteht.
Ausnahmen: Wenn es aus technischen Gründen nicht möglich ist, die Anlage zu installieren. Als weitere Möglichkeit besteht in Hamburg auch die Installation einer Solarthermie-Anlage.
Ab dem 1.Januar 2023 müssen 60 % der Dachflächen bei Gewerbegebäuden mit mehr als 100 m2 und Parkplätzen ab 50 Stellplätzen mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Eine Solarpflicht für private Gebäude ist derzeit nicht in Planung. Die Installation kann auch in unmittelbarer Nähe zum Gebäude durchgeführt werden. Anstelle von einer Photovoltaikanlage kann eine Solarthermieanlage genutzt werden.
Ausnahmen: Wenn der Parkplatz unmittelbar neben einer öffentlichen Straße verläuft oder die Installation aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist.
Für Gewerbeflächen ab 75 m2 gilt eine Photovoltaikflicht auf dem Dach ab dem 1.Januar 2023. Wer ein Wohngebäude baut, muss sicherstellen, dass das Dach in Zukunft für eine Anlage genutzt werden könnte. Ab dem 1.Januar 2024 gilt eine Pflicht für alle öffentlichen Neubauten, ab dem 1.Januar 2025 auch für alle weiteren Neubauten, sowie grundlegenden Dachsanierungen.
In Bremen wurde jüngst am 21.März 2023 beschlossen, dass es eine allgemeine Photovoltaipflicht, sowohl für Gewerbegebäude, Neubauten und Dachsanierung gibt. Bei Dachsanierungen gilt sie ab dem 1. Juli 2024, bei Neubauten ab dem 1.Juli 2025.
In Sachsen ist aktuell keine Photovoltaikpflicht in Planung. Einige Politiker lassen verlauten, dass eine Pflicht für öffentliche Neubauten und Gewerbeimmobilien und versiegelte Flächen, wie Parkplätze Pflicht werden soll. Genaueres ist jedoch noch nicht zu vernehmen.
In Bayern wurde am 23.Dezember 2022 eine Solarpflicht in 3 Stufen beschlossen. Ab dem 1.März 2023 gilt diese Pflicht für neue Gewerbe-und Industrieflächen, ab dem 1.Juli für neue Nichtwohngebäude und ab dem 1.Januar 2025 bei Dachsanierungen auf Nichtwohngebäuden.
Die Schlusslichter Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Thüringen und Sachsen-Anhalt haben vereinzelt Pflichten für öffentliche Einrichtungen und Parkplätze, jedoch noch keine Regelungen für Neubauten.
So gilt in Brandenburg eine Pflicht für öffentliche Gebäude und neu gebaute Parkplätze mit mehr als 35 Plätzen. Auch beim Bau neuer Gewerbeimmobilien ist in Zukunft eine Pflicht geplant. Eigenheimbesitzer sollen ausgenommen bleiben. In Nordrhein-Westfalen wurde eine Photovoltaik Pflicht ab dem 1.Januar 2022 für Parkplätze ab 35 Plätzen beschlossen.
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Kostenlose Photovoltaik BeratungAuch die Ausnahmen einer Photovoltaikpflicht sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und sollten im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl an Ausnahmemöglichkeiten:
Bei denkmalgeschützten Immobilien muss eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung eingeholt werden, welche heutzutage in den häufigsten Fällen gegeben wird.
In Zeiten des Klimawandels ist die Sonne als Energiequelle nicht mehr wegzudenken, da sie es ermöglicht, von fossilen Brennstoffen unabhängiger zu werden. Nach der Produktion und Installation verursachen Photovoltaikanlagen keine schädlichen Emissionen wie C02 oder andere Treibhausgase, wodurch die Luftverschmutzung verringert und der Klimawandel bekämpft wird.
Mit der Installation einer Photovoltaikanlage können langfristig Kosten gespart werden. Vor allem in Zeiten steigender Strom- und Energiepreise, amortisiert sich eine hauseigene Solaranlage schneller. Aktuell amortisiert sich eine eigene Anlage nach etwa 10 bis 15 Jahren. Mit steigenden Stromkosten und sinkenden Anschaffungskosten wird die Zeit beschleunigt. Ein weiterer Vorteil ist die __Unabhängigkeit von der Strompreisentwicklung. __
Erzeugt Ihre Anlage überschüssige Energie, können Sie diese ins öffentliche Stromnetz einspeisen, was zu einer zusätzlichen Einnahmequelle führt. Da es sich um zusätzliche Einnahmen handelt, sollten Sie sich vorab über die Versteuerung beraten lassen.
Im Gegenzug fallen Anschaffungskosten an, was für einige Hausbesitzer eine Hürde darstellen kann. Inzwischen gibt es jedoch einige Förderprogramme, auch für private Haushalte, welche einen finanziell bei der Anschaffung unterstützen und die Kosten einer Photovoltaikanlage sinken. Da sich Photovoltaikanlagen nach einigen Jahren auszahlen, sollte im Hinterkopf bleiben, dass es eine Investition in die Zukunft ist. Vor der Anschaffung sollten Sie sich gut beraten lassen und einen professionelle Kostenaufstellung anfertigen lassen.
Vorteile | Nachteile |
---|---|
Beitrag zum KLimaschutz | Anschaffungskosten |
Unabhängig vom Strompreisentwicklung | Installationskosten |
langfristig Kosteneinsparung | Versteuerung |
Unterstützung der Klimaziele | Wartungskosten |
Einnahmen durch Netzeinspeisung | Bürokratische Hürden |
Förderungsmöglichkeiten | Wetterschwankungen |
Lange Lebensdauer der Anlage (30 Jahre) | |
Kombination mit E-Auto |
Wie viel die modernen Anlagen und Solarzellen kosten, ist unter anderem von der Größe der Anlage abhängig. Den größten Kostenpunkt macht jedoch das Material aus. Pro Kilowatt Peak (kWp) kann mit 1.000 bis 1.400 Euro gerechnet werden.
Beispiel für eine Solaranlage mit 5 kWp:
Gut zu wissen: Je größer eine PV-Anlage und je mehr Leistung sie erbringt, desto wirtschaftlicher ist die Installation. Aus diesem Grund rät die Verbraucherzentrale von kleineren Anlagen ab, da diese sich finanziell nicht lohnen würden. Auch das Kaufen sei dem Mieten zu bevorzugen, da die monatlichen Kosten sich langfristig nicht rentieren.
Tipp für private Hauseigentümer: Sie speisen mit Ihrem Solarstrom auf dem Dach des Eigenheims in das öffentliche Netz ein? Dann gelten Sie als Unternehmer. Sie dürfen 20 Prozent Ihres Kaufpreises für die Anlage als Sonderabschreibung beim Finanzamt geltend machen. Die Investition wird als Betriebsausgabe eingestuft.
In Deutschland gibt es verschiedene Förderungen für Solaranlagen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen und den Umstieg auf nachhaltige Energiequellen zu fördern. Einige der wichtigsten Förderprogramme sind:
Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderlandschaft sich ändern kann und dass die verschiedenen Programme unterschiedliche Voraussetzungen und Fristen haben. Interessenten sollten sich daher bei der Bundesnetzagentur, den zuständigen Landesbehörden oder bei Energieberatern über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren.
Ob mit oder ohne Förderung – der Verbraucherschutz empfiehlt den Vergleich von verschiedenen Fachbetrieben, bevor Sie die Arbeiten beauftragen. Dies dient der fachgerechten Ausführung. Zudem würden sich die Preise derselben Größe am Markt teilweise erheblich unterscheiden.
Für wen die Solardachpflicht gilt, ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Während einige Bundesländer die Solardachpflicht zunächst nur für Nicht-Wohngebäude eingeführt haben, setzen zum Beispiel Baden-Württemberg und Berlin auch auf die Verpflichtung für private Wohnhäuser. Wichtig: Da die deutschlandweite Solardachpflicht noch nicht existiert, empfehlen wir Ihnen, sich über die individuelle Gesetzeslage in Ihrem Bundesland zu informieren, bis eine bundeseinheitliche Regelung verabschiedet wird.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.