Durch die günstigen Zinsen sowie die Suche nach einer zuverlässigen Altersvorsorge, sind immer mehr Verbraucher bereit, zu bauen. In Deutschland ist es jedoch nicht so einfach, ein Gebäude auf einem Grundstück zu errichten. Hierfür wird eine Baugenehmigung benötigt. Über die Kosten, den Aufwand und vieles mehr, erfahren Sie in dem nachfolgenden Artikel.
Die Baugenehmigung ist im öffentlichen Baurecht die von einer zuständigen Baugenehmigungsbehörde ausgesprochene Bewilligung, eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern oder zu beseitigen. Somit weiß der Bauherr also, ob sein Bauvorhaben vor dem Hintergrund rechtlicher Vorschriften als unbedenklich gilt. Die Genehmigung wird sogar dann zur Pflicht, wenn dem Bauherren der Baugrund bereits gehört.
Bevor der Bauherr beginnt, eine Baugenehmigung anzufragen, sollte zuerst einmal geklärt werden, ob eine Genehmigung überhaupt erforderlich ist. In einigen Bundesländern ist der Bau eines Einfamilienhauses nämlich genehmigungsfrei, sofern ein verbindlicher Bebauungsplan vorliegt und die Erschließung des Grundstücks gesichert ist. Hierfür muss ein Architekt das Bauvorhaben mit Hilfe einer Bauanzeige einer zuständigen Behörde melden. Wenn diese nicht widerspricht, kann der Bauherr mit dem Hausbau beginnen.
Es sollte niemals gebaut werden, ohne vorher die Genehmigungspflicht zu prüfen. Schließlich kann das Bauen ohne Genehmigung zu einem hohen Bußgeld oder sogar zu dem Abriss des bereits errichteten Gebäudes führen.
Es ist empfehlenswert, vor der Baugenehmigung zunächst eine Bauvoranfrage zu stellen. Diese ist eine gute Möglichkeit, um zu prüfen, ob es überhaupt möglich ist, für das Haus eine Baugenehmigung zu erhalten. Die zuständige Baubehörde kann bereits vor dem Grundstückskauf Auskunft über eine mögliche Bebauung geben. Sobald der Bauinteressent einen schriftlichen Bauvorbescheid erhalten hat, ist die Behörde, je nach Bundesland, ein bis drei Jahre daran gebunden.
Haben Sie ein passendes Grundstück gefunden - ob durch den Kauf oder durch ein Erbbaurecht - sollten noch einige Dinge beachtet werden. Besonders vor dem Kauf eines Grundstückes ist eine offizielle Baugenehmigung von Bedeutung. Schließlich wäre es ein großer Verlust, ein Grundstück zu erwerben, auf dem nicht gebaut werden darf. Dies muss also geklärt werden und erfordert eine planungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung eines Architekten oder eines der zuständigen Ämter, die ein Bauherr sich dann auch immer schriftlich bestätigen lassen sollte.
Gibt es für das Gebiet einen Bebauungsplan, so muss sich der Bauherr beim Hausbau zusätzlich noch an klare Regeln halten. Dieser Bebauungsplan kann in der Gemeinde eingesehen werden und gibt prinzipiell darüber Auskunft, ob ein Grundstück überhaupt bebaubar ist oder nicht. Außerdem sind einem solchen Plan auch unter anderem Angaben über die zulässige Anzahl der Geschosse oder die zulässige Dachform zu entnehmen.
Auch wenn die Bauverordnungen von Bundesland zu Bundesland variieren, werden grundsätzlich ähnliche Unterlagen benötigt. Es sollte sich trotz alle dem beim zuständigen Bauamt für nähere Daten informiert werden. Ein Bauantrag muss von einem Bauvorlageberechtigten schriftlich und fristgerecht bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Je nach Bundesland kann das also die Stadt- und Gemeindeverwaltung, die Landkreisverwaltung oder das Bezirksamt sein.
Je je nach Bauvorhaben und Gemeinde variieren die Kosten für einen Bauantrag. Grundsätzlich kann aber mit Kosten von ungefähr 0,5 Prozent der kompletten Bausumme für den Bauantrag gerechnet werden.
Beispiel: Der Hausbau wird ungefähr 500.000 Euro betragen. Somit würde der Bauantrag etwa 2.500 Euro kosten.
Bedenken Sie, dass viele Behörden eine Mindestgebühr von bis zu 200 Euro erheben können und auch, dass Sie bei einer erneuten Prüfung des Antrags wegen unvollständiger Unterlagen nochmals mit Zusatzkosten rechnen müssen.
Zwar ist auch dies wieder Ländersache, jedoch brauchen viele Gartenhäuser tatsächlich eine Baugenehmigung. Gibt es einen Bebauungsplan, sollte dieser sorgfältig studiert werden. Manchmal dürfen nämlich Nebenanlagen, wie Lauben und Schuppen, nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Diese Baugrenzen sind meist als Linie im Bebauungsplan eingezeichnet und dürfen nicht von Gebäudeteilen überbaut werden.
Je nach Kubik- oder Quadratmetergröße des zu errichtenden Gebäudes, wird in einigen Fällen gar keine Baugenehmigung für das Bauvorhaben benötigt. Hierzu stellen wir Ihnen die unten stehende Tabelle über die Bundesländer und die Maße der zugehörigen Baugebiete zur Verfügung. Falls es für einen Bauort einen Bebauungsplan gibt, sollte dieser nicht ignoriert werden, da es Abweichungen geben kann.
| Bundesland | Baugebiete | | --- | --- | --- | | Baden-Württemberg | 40 m³ umbauter Raum | | Bayern | 75 m³ umbauter Raum | | Berlin | 10 m² Grundfläche | | Brandenburg | 75 m³ umbauter Raum | | Bremen | 30 m³ umbauter Raum | | Hamburg | 30 m³ umbauter Raum | | Hessen | 30 m³ umbauter Raum | | Mecklenburg-Vorpommern | 10 m² Grundfläche | | Niedersachsen | 40 m³ umbauter Raum | | Nordrhein-Westfalen | 30 m³ umbauter Raum | | Rheinland-Pfalz | 50 m³ umbauter Raum | | Saarland | 10 m² Grundfläche | | Sachsen | 10 m² Grundfläche | | Sachsen-Anhalt | 10 m² Grundfläche | | Schleswig-Holstein | 30 m² Grundfläche | | Thüringen | 10 m² Grundfläche |
Eine Baugenehmigung dient dem Bauherren als Auskunft, dass sein Bauvorhaben aus rechtlicher Sicht als unbedenklich gilt. Bevor überhaupt gebaut werden darf, muss jeodch solch eine Genehmigungspflicht vorliegen, da ansonsten eine Bußgeldstrafe oder Schlimmeres droht. Als Ansprechpartner dienen dabei vor allem Architekten. Sie können solch einen Fall aus einer planungs- sowie bauordnungsrechtlichen Sicht beurteilen.
Informieren Sie sich über die aktuellen Bauverodnungen in dem zuständigen Bauamt Ihres Bundeslandes. Auch hier finden Sie Informationen, welche Unterlagen für die Beantragung benötigt werden. Rechnen Sie außerdem mit Kosten von circa 0,5 Prozent der Gesamtbausumme, die Sie für die Genehmigung aufbringen müssen.
Wichtiger Hinweis: Unsere Artikel dienen als informative Ratgeber und stellen demnach keine verbindliche Rechtsberatung dar.