Liegenschaftskarte, Flurkarte, Katasterkarte. Alle drei Begriffe bedeuten das Gleiche und tauchen insbesondere dann auf, wenn es um den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien geht. Die Flurkarte stellt die Grundstücke und Gebäude eines Gebiets dar, weshalb sie vor allem für Interessenten eines Objektes von Bedeutung ist. Wofür sie sonst benötigt wird und welche Kosten anfallen, erfahren Sie hier.
Die Flurkarte stellt alle Flurstücke und Gebäude eines Gebiets maßstabsgetreu dar. Meist wird sie in den Maßen 1:500 oder 1:1000 angefertigt und spielt eine zentrale Rolle in der Immobilienbewertung. Dies ist besonders für die Interessenten einer Immobilie nicht unwichtig, weshalb sie keinen Immobilienkauf ohne einen Blick in die Flurkarte tätigen sollten.
Eine Flurkarte wird beim Immobilienverkauf benötigt. Da sie ein Nachweis der Lage der Immobilie ist, ist sie für die Immobilienbewertung sehr wichtig. Eine Flurkarte stellt das Gebiet maßstabsgetreu dar und beinhaltet alle Grundstücke und Gebäude eines Gebietes.
Weiterhin fungiert sie als amtliche Kartenvorlage für Einträge im Grundbuch, welche neben den Eigentumsverhältnissen auch mögliche Rechte und Lasten, die auf dem Grundstück liegen, erfassen. Um einen Einblick in die Flurkarte zu bekommen, kann das zuständige Kataster- bzw. Vermessungsamt aufgesucht werden. Mittlerweile gehören jedoch analoge Flurkarten der Vergangenheit an, da sie vollständig durch die automatische Liegenschaftskarte ersetzt wurden.
Üblicherweise liegen die Kosten für eine Flurkarte - je nach Art und Größe - zwischen 15 und 60 Euro. Die Vereinigung von Flurstücken, Änderung der Nutzungsart und die Änderung der Lagebezeichnung sind grundsätzlich gebührenfrei. Informieren Sie sich hierzu jedoch am besten in Ihrem zuständigen Vermessungs- und Katasteramt, da die Kosten von Ort zu Ort variieren.
Eine Flurkarte wird beim zuständigen Liegenschaftskatasteramt beantragt. Der Auftrag kann meist formlos per Post, Fax, E-Mail oder persönlich im zuständigen Katasteramt erteilt werden. Die Gebühren werden direkt vor Ort oder per Rechnung bezahlt. Die Bearbeitungsdauer ist von Amt zu Amt unterschiedlich, in Hamburg beispielsweise müssen Sie mit einer Dauer von 5-8 Arbeitstagen rechnen. Geben Sie den Ausschnitt und Kartenformat in Ihrem Antrag an.
Nein, denn die Flurkarte stellt nur die Flurstücke und Gebäude eines Gebietes dar. Sie wird von den Katasterämtern geführt und steht flächendeckend für das ganze Bundesland aktuell zur Verfügung. Ein Amtlicher Lageplan jedoch wird vom öffentlich bestellten Vermessungsingenieur individuell und aktuell für ein bestimmtes Baugrundstück gefertigt. Die örtlichen Gegebenheiten müssen an Ort und Stelle durch einen Messtrupp aufgemessen werden. Sein Inhalt geht über den der Flurkarte weit hinaus. Er umfasst Eigentümer- und Grundbuchangaben, Geländehöhen, die vorhandene Bebauung einschließlich der First- und Traufhöhen, Bäume, befestigte Flächen, Festsetzungen des Bebauungsplans und vieles andere mehr.
Für einen Bauantrag benötigen Sie aber beides: Einen Amtlichen Lageplan und eine aktuelle Flurkarte.
Die Flurkarte enthält lediglich die Flurstücke mit ihren Grenzen und Nummern sowie die Gebäude. Im Gegensatz dazu ist in einem Bebauungsplan die Art und Weise geregelt, in der eine Bebauung von Grundstücken möglich ist und die daraus resultierende Nutzung der von einer Bebauung freizuhaltenden Flächen. In der Regel hat der Bebauungsplan einen abgegrenzten Geltungsbereich und betrifft nur einen Teil des Gemeindegebiets, zum Beispiel ein Wohn- oder Gewerbegebiet. Als Unterlagen für die Erstellung eines Bebauungsplans dienen die amtlichen Flurkarten, sodass das Plangebiet genau und vollständig dargestellt werden kann.
Abgesehen von Zustand und Ausstattung, ist die Lage einer der wichtigsten Faktoren für den Wert einer Immobilie. In begehrten städtischen oder besonders exponierten Lagen, kann der Wert eines Grundstücks um ein Vielfaches über dem in ländlichen Regionen liegen. Aber sogar innerhalb kleiner Gebiete können sich die Preise für eine Immobilie von einer Straße zur anderen erheblich unterscheiden. Allein die Lage kann also eine Immobilienbewertung erschweren. Der Flurkarte kann man zum Beispiel entnehmen, ob ein Grundstück mit einer Zufahrtsstraße verbunden ist. Ist dies nicht der Fall, kann das den Verkehrswert der gesamten Immobilie mindern.
Außerdem ist aus der Flurkarte die Bebauung des Gebietes sowie die Grundstücksgrenzen ersichtlich. Wer seine Immobilie verkaufen möchte, sollte neben der Flurkarte auch andere Informationen bereit halten. Dies alles sind Unterlagen, die bei einem Verkauf der Immobilie für den möglichen Käufer von Interesse sind, denn jeder Kaufinteressent möchte sich genau über seine Immobilie informieren. Diese sind unter anderem der Grundbuchauszug, der Energieausweis, eine Teilungserklärung bei Teil- oder Sondereigentum.
Ein Grundstück zu bewerten, ist keine einfache Aufgabe. Hierfür sind sowohl umfangreiche Fachkenntnisse als auch viel Erfahrung nötig. Auch wenn Sie ein Haus bewerten lassen wollen, ist die Grundstücksbewertung unerlässlich und fließt in den Gesamtwert mit ein. Wenn Sie ein Grundstück oder eine Immobilie bewerten lassen möchten und hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Zudem können wir Ihnen einen Kontakt zu einem qualifizierten und leistungsstarken Makler vermitteln, der die Bewertung durchführt. Da unser Service für Sie kostenlos ist, zögern Sie nicht, auf uns zu zukommen.